(PDF) Erfolgsfaktoren f r die Integration von Fl chtlingen.
BMAS-Forschungsbericht 484. FORSCHUNGSBERICHTErfolgsfaktoren für die Integration von Flüchtlingen484Juni 2017 ISSN 0174-4992 Erfolgsfaktoren für die Integration von FlüchtlingenSoziologisches Forschungsinstitut Göttingen (SOFI)an der Georg-August-UniversitätFriedländer Weg 3137085 GöttingenJanina Söhn und Kai Marquardsen Unter Mitarbeit von Peter Birke, Felix Blum, Milena Prekodravac, Alicia Prahms und Berthold VogelJuli 2016 Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Kurzbeschreibung I Kurzbeschreibung Die Integration von Flüchtlingen – hier verstanden als deren Teilhabe in zentralen gesellschaftlichen Be-reichen – hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die vorliegende Expertise macht neben individuellen insbesondere strukturelle und staatlich-institutionelle Einflüssen aus, die Teilhabe fördern oder – und dies ist häufiger der Fall – behindern. Untersucht wird dies für die Dimensionen Arbeitsmarkt, Bildung und Ausbildung, Kinder- und Jugendhilfe, politisches und kulturelles Engagement sowie Unterbringung und Wohnen. Im Vergleich zu anderen Zugewanderten sind die Teilhabemöglichkeiten von Flüchtlingen durch Erlebnisse von Tod, Gewalt oder Trennung von Angehörigen vor und während der Flucht sowie in Deutschland – bis zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus – durch Bleibeunsicherheit und recht-liche Restriktionen besonders belastet. Das bedeutet, dass Flüchtlinge sehr unterschiedliche rechtliche Status haben. Längerfristig stellen sich ähnliche, allgemein migrationsbezogene Herausforderungen in Bezug auf Teilhabe und den Abbau sozialer Ungleichheiten, wie sie für Zugewanderte im Allgemeinen bekannt sind. Mit Blick auf die sich schnell ändernden politisch-gesetzlichen Aufnahmebedingungen, insbesondere seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (IntG) im August 2016, und eingedenk zahlreicher Forschungsdesi-derata haben die hier vorgestellten Ergebnisse zu Forschung und exemplarischen integrations- und sozial-politischen Interventionsmöglichkeiten vorläufigen Charakter. Gerade über die subjektiven Perspektiven der Flüchtlinge selbst, deren Einstellungen, gegenwärtige und längerfristige Bedürfnisse und Interessen ebenso wie über ihre Biografien vor ihrer Ankunft in Deutschland liegen kaum wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vor. Aufgrund der bislang seltenen direkten Identifizierung von Flüchtlingen stellen reprä-sentative Daten bislang nur sporadisch Basisinformationen über den Status quo bereit, etwa bezogen auf die unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung oder den seltenen Besuch weiterführender Sekundarschu-len. Zusammen mit Ergebnissen ausländischer Studien zu Flüchtlingen und der allgemeineren Migrations-forschung erscheint es plausibel, dass auch Flüchtlingskinder in Deutschland von einer nicht-prekären sozio-ökonomischen Lebenslage der Familie hinsichtlich ihrer Bildungschancen profitieren würden. Des-halb sind etwa längere Aufenthalte in Gemeinschaftsunterkünften oder nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz reduzierte Grundleistungen bedenklich. Allgemeinere sozialwissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass eine von rechtlichen und materiellen Teilexklusionen geprägte Anfangszeit (z.B. fehlender Zu-gang zu Sprachkursen, Erwerbslosigkeit aufgrund von Arbeitsverboten und Vorrangprüfungen) langfristig negative Auswirkungen auf Teilhabechancen haben kann, selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt Flüchtlingen ein sicherer Aufenthalt gewährt wird. Dass Asylsuchende und Geduldete durch das Integrati-onsgesetz auch vor der Zuerkennung rechtlicher Bleibesicherheit unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Deutschkursen und Ausbildungsförderung erhalten, ist daher als ein Schritt in die richtige Rich-tung zu bewerten. Deutschkenntnisse sind aufgrund ihrer zentralen Multifunktionalität nicht nur mit Blick auf Anforderungen etwa auf dem Arbeitsmarkt umfassend zu fördern. Sie sind auch unabdingbar, damit Flüchtlinge ihre Rechte und staatliche Angebote tatsächlich nutzen können, wie sich exemplarisch für die frühkindliche Bildung zeigen lässt. Intervention kann die Güte der Teilhabe fördern: Bisherige Forschung zeigt, dass Flüchtlinge, die dabei unterstützt wurden, sich fortgeschrittene, berufsspezifische Deutschkenntnisse anzueignen oder eine Aus-bildung zu absolvieren, eher in Beschäftigung kommen und höhere berufliche Positionen erreichten als nicht geförderte – so wie dies auch bei Zugewanderten allgemein der Fall ist. Da viele der derzeitigen Flüchtlinge ein oft geringes Bildungsniveau mitbringen, andere Schul- und Ausbildungsgänge fluchtbe-dingt abbrechen mussten oder Schwierigkeiten bei der Anerkennung formaler Abschlüsse haben werden, erscheint eine starke Investition öffentlicher Gelder in allen Bildungsbereichen, einschließlich Deutsch-kurse und berufliche Nachqualifikation, dringend geboten, um langfristig Teilhabechancen auf dem Ar-beitsmarkt zu gewähren und sozialen Disparitäten entgegen zu wirken. Für die Vermittlung von Flüchtlingen sowohl in Beschäftigung als auch in betriebliche Ausbildungen er-scheinen frühzeitige Kontaktaufnahme mit Betrieben und betriebliche Praktika wichtig, um Erfahrungen im „deutschen Arbeitsleben\" sammeln und sich im Betrieb bewähren zu können. Zugleich könnten damit Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Kurzbeschreibung II auch, wie in einigen Projekten vielversprechend erprobt, ethnisch diskriminierenden Einstellungen, man-gelnder sozialer Vertrautheit und Bedenken gegenüber den unbekannten ausländischen Qualifikationen aufseiten der Arbeitgeber entgegengewirkt werden. Zudem sollten diese bei der Klärung weiterhin beste-hender arbeitsrechtlicher Fragen Unterstützung erhalten. Damit könnte darauf hingewirkt werden, dass sich Betriebe auch längerfristig offener gegenüber Flüchtlingen und anderen Zugewanderten zeigen. Initi-ativen dazu, wie ergänzende Unterstützung an Berufsschulen oder Weiterbildungsträgern in Form fortge-schrittenen Deutschunterrichts oder sozialpädagogischer Betreuung mit Ausbildung oder Praktika in Be-trieb effektiv verzahnt werden kann, sollten durch Forschung begleitet werden. Ein zentraler Lackmustest für bestehende Ansätze der Integration von Flüchtlingen in Beschäftigung und betriebliche Ausbildung ist die offene Frage, ob und unter welchen individuellen und institutionellen Umständen Praktika, aber auch Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs\") tatsächlich dazu beitragen, Beschäftigungs- oder Ausbildungsver-hältnisses für Geflüchtete anzubahnen oder diese lediglich auf die untersten Qualifikations- und Lohn-segmente verweisen. Im Bereich Bildung fehlen repräsentative Daten, inwieweit und wie schnell junge Flüchtlinge tatsächlich Kindergärten sowie allgemein- und berufsbildende Schulen besuchen; ältere Jugendliche und junge Er-wachsene sind hier vermutlich besonders vulnerabel. Trotz jahrzehntelanger Zuwanderung in die Bundes-republik fehlen solide Erkenntnisse aus komparativen Evaluationen mit multiperspektivischem For-schungsdesgin: Wie sollte jenseits einer unverzichtbaren Ressourcenausstattungen die Beschulung organi-siert und die pädagogische Herangehensweise ausgestaltet werden, um innerhalb von Bildungsinstitutio-nen benachteiligte Lernausgangslagen von Zugewanderten auszugleichen und einen erfolgreichen Ab-schluss einer Sekundarschule, einer beruflichen Ausbildung oder eines Hochschulstudiums zu ermögli-chen? Dabei sollte nicht nur auf flüchtlingsspezifische Bedarfe (z.B. Unterstützung und Beratungsmöglich-keiten mit Blick auf fluchtbedingte psychologische Belastungen und aufenthaltsrechtliche Fragen) geach-tet werden. Progressive Modelle sollten vielmehr die Chancengleichheit von Zugewanderten und sozial Benachteiligten generell im Blick haben. Ganzheitliche Ansätze, die auf eine Vernetzung lokaler Akteurs-gruppen über ein enges Tätigkeitsfeld hinaus setzen, scheinen nicht nur im Bereich Bildung, sondern auch bei der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der kommunalen Flüchtlingsunterbringung die vielverspre-chendsten. Angesichts offensichtlich stark divergierender Praxen kommunaler Integrationspolitik und der damit zu erwartenden differenten Folgen für die Integration von Flüchtlingen, sollten diese Fragen drin-gend zum Gegenstand komparativer sozialpolitischer Forschung werden. Mit Blick auf das Thema Wohnen lassen u. a. die Proteste von Flüchtlingen im Zusammenhang mit Ge-meinschaftsunterkünften diese in einem kritischen Licht erscheinen. Eine professionell begleitete dezent-rale Unterbringung in regulären Wohnungen kann soziale Konflikte vor Ort und kleinräumige ethno-soziale Segregation reduzieren und bringt etwas „Normalität\" in das Leben von Geflüchteten. Gleichzeitig könnte sich bei individuellem Wohnen ebenso wie bei einer regionalen Verteilung auf Kommunen mit wenigen Erfahrungen mit Flüchtlingen der Zugang z.B. zu psychosozialer Betreuung unter Umständen erschweren, insbesondere angesichts knapper Gemeindekassen. Forschung zur Wirkungen von Regelun-gen zu Wohnsitzauflagen und Residenzpflicht, wie sie u.a. vor dem Integrationsgesetz galten, betrachteten diese als ambivalent, wenn etwa Integrationsangebote schwer erreichbar waren oder durch die Trennung von Verwandten und Freunden eine wichtiger Aspekt emotionaler und alltagspraktischer Unterstützung fehlte. Dass insbesondere Flüchtlinge, die ein gewisses Mindesteinkommen oder einen Ausbildungsplatz vorweisen können, nicht an die mit dem Integrationsgesetz eingeführte dreijährige Wohnsitzregelung gebunden sind, ist mit Blick auf die Integrationschancen zu begrüßen. Allerdings sollte das Zusammenwir-ken von Wohnen, Wohnsitzauflage und Teilhabechancen in Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheitsversor-gung etc. in unterschiedlichen kommunalen Kontexten in zukünftiger Forschung dezidierter berücksich-tigt werden. Insbesondere für den ländlichen Raum und die neuen Bundesländer ist dies eingehender zu erforschen. Der Mangel an ausreichendem und qualitativ akzeptablem Wohnraum für Flüchtlinge ist schließlich nicht zu trennen von der generellen Herausforderung, wie durch staatliche Anreize, direkte staatliche Investitionen und Förderung alternativer Eigentumsmodelle mehr preisgünstige Wohnungen Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Kurzbeschreibung III gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt entstehen können, die allgemeinen sozio-ökonomischen Segregationstendenzen entgegenwirken. Für die längerfristigen Teilhabechancen von Flüchtlingen und anderen Zugewanderten ist schließlich eine interkulturelle Öffnung (Dolmetscherpools, mehrsprachige Informationsmaterialien, kultursensible Handlungskompetenz, Einstellung qualifizierter Personen mit Migrationshintergrund auf allen Hierar-chiestufen, Anti-Diskriminierungspolitik etc.) in öffentlichen Institutionen wie in zivilgesellschaftliche Organisationen integrationspolitisch geboten. Dies stellt ein weiteres bedeutendes Forschungsfeld der Zukunft dar. Inhalt Kurzbeschreibung ..................................................................................................................................... I Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................ 1 1. Einleitung ......................................................................................................................................... 2 2. Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, methodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff 3 Begriffsbestimmung: Flüchtlinge ............................................................................................. 3 2.1 Identifizierung von Flüchtlingen in empirischer Forschung .................................................... 6 2.2 Integration: Teilhabe als Bewertungsmaßstab ....................................................................... 7 2.33. Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen ......................................................................................................................... 9 Arbeitsmarkt und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik............................................ 9 3.1 Bildung und Ausbildung ......................................................................................................... 16 3.2 Kindergarten .................................................................................................................. 17 3.2.1 Schule ............................................................................................................................ 18 3.2.2 Berufliche Bildung ......................................................................................................... 20 3.2.3 Hochschule .................................................................................................................... 21 3.2.4 Kinder- und Jugendhilfe......................................................................................................... 22 3.3 Politisches/zivilgesellschaftliches Engagement und kulturelle Teilhabe............................... 24 3.4 Unterbringung und Wohnen ................................................................................................. 27 3.54. Zusammenfassung ......................................................................................................................... 31 5. Forschungsdesiderata ................................................................................................................... 35 Literatur ................................................................................................................................................. 38 Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Abkürzungsverzeichnis 1 Abkürzungsverzeichnis AufenthG Aufenthaltsgesetz AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz BA Bundesagentur für Arbeit BAB Berufsausbildungsbeihilfe BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMI Bundesministerium des Inneren BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit DIFU Deutsches Institut für Urbanistik DK Deutscher Kulturrat EASY Erstverteilung der Asylbegehrenden ESF Europäischer Sozialfond IntG Integrationsgesetz KMK Kultusministerkonferenz MSO Migrantenselbstorganisation SGB Sozialgesetzbuch UMF Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Einleitung 2 1. Einleitung Seit 2011 hat die Zuwanderung nach Deutschland deutlich zugenommen. Insbesondere die Zahl von Kriegsflüchtlingen und Asylsuchenden ist seit dem Spätsommer 2015 stark angestiegen. In der Flüchtlings- und Migrationsfrage sieht sich die deutsche Gesellschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Daher ist die Frage, auf welche Weise und in welchen Infrastrukturen die Integration von Flüchtlingen gelingen kann und wie deren gesellschaftliche Teilhabe zu realisieren ist, von höchster gesellschaftspolitischer Rele-vanz. Mit Blick auf die Fragen sozialer Ungleichheit und Spaltung der Gesellschaft, die auch in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung eine zentrale Rolle spielen, ist die Verhinderung neuer gesellschaftlicher Fragmentierungen bzw. das Vermeiden verschärfter Armutsdynamiken eine be-sonders dringliche Aufgabe. Gegenstand der vorliegenden Kurzexpertise ist die Aufarbeitung der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Integration wird hierbei verstanden als Teilhabe in zentralen gesellschaftlichen Bereichen. Die Studie wird sich insbesondere auf Befunde aus der einschlägigen wissen-schaftlichen Literatur beziehen, aber auch von ausgewählten Beispielen für Integrationsmaßnahmen im weiteren Sinne in den verschiedenen Bereichen berichten. Einschränkend sei vorweggenommen, dass es sich bei der Frage nach der Integration von Flüchtlingen in allen genannten Bereichen um einen Gegen-stand handelt, der gegenwärtig sowohl hinsichtlich der wissenschaftlichen Reflexion als auch mit Blick auf Praxisbeispiele einer sehr hohen Veränderungsdynamik unterliegt. Der Großteil der hier zitierten sozial-wissenschaftlichen Studien bezieht sich auf die Zeit vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016, mit dem sich einige asyl- und ausländerrechtliche Regelungen verändert haben. Auch wenn eine umfassende Darstellung der neuen Regelungen nicht Gegenstand dieses Forschungsberichts über sozialwissenschaftliche Forschungen sein kann, wird an entscheidenden Stellen knapp auf die neuen Rege-lungen verwiesen. Den Maßstab der Bewertung ‚erfolgreicher‘ Maßnahmen der Integration bildet dabei der Begriff der Teil-habe. Dieser ermöglicht es, die Integration von Flüchtlingen als komplexes Zusammenspiel verschiedener Teildimensionen zu denken: Teilhabechancen oder -barrieren in einem Bereich können sich demnach positiv oder negativ auf die Teilhabe in anderen Bereichen auswirken. Der Schwerpunkt der Expertise liegt auf der Aufarbeitung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse zur Integration von Flüchtlingen, den Hürden und den Bedingungen für das Gelingen gesellschaftlicher Teilhabe. Im Kapitel 2.1 erfolgen zunächst theo-retisch-konzeptionelle Erläuterungen zum Begriff des Flüchtlings. Es wird erläutert, welche Gemeinsam-keiten zwischen Flüchtlingen und anderen Migranten bestehen und welche Besonderheiten bei Flüchtlin-gen bezogen auf Migrationsmotive, Migrationsumstände, Rechtsstatus und Bleibesicherheit zu beachten sind. Anschließend folgt in Kapitel 2.2, einleitend für die Bestandsaufnahme der wissenschaftlichen For-schung, eine methodologische Erörterung, wie Flüchtlinge bislang in empirischer Forschung identifiziert worden sind und welche besonderen Herausforderungen sich hier ergeben (z. B. Validität der Identifizie-rung und Repräsentativität der Aussagen). Schließlich wird in Kapitel 2.3 der Teilhabebegriff als Maßstab für die nachfolgende Identifizierung der Erfolgsfaktoren für die Integration von Flüchtlingen eingeführt und es werden daraus abgeleitete Leitfragen formuliert. Die anschließenden Erörterungen im Kapitel 3 orientieren sich an einer auf Basis der Literatur begründe-ten Abgrenzung von Bereichen, die für die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen von Belang sind. So erfolgt die Darstellung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse zu individuellen und strukturell-institutionellen Einflüssen (sowie der diesbezüglichen Forschungsdesiderata) in Bezug auf sechs Bereiche: Arbeit und Wirtschaft (Kapitel 3.1), Bildung und Ausbildung mit der Unterteilung Kindergarten, Schule, berufliche Bildung und Hochschule (Kapitel 3.2), Kinder- und Jugendhilfe (Kapitel 3.3), zivilgesellschaftli-ches/politisches Engagement und kulturelle Teilhabe (Kapitel 3.4) sowie Wohnen (Kapitel 3.5). Aufgrund des engen Zusammenhangs mit arbeitspolitischen Maßnahmen wird Weiterbildung einschließlich des Besuchs von Sprachkursen und Maßnahmen der Arbeitsagentur in Kapitel 3.1 verhandelt. Insgesamt liegt ein besonderer Schwerpunkt in dieser Expertise auf den Bereichen Arbeit, Bildung und Wohnen.1 1 Im Rahmen dieser Expertise kann das Thema Gesundheit nicht behandelt werden. Ausgewählte Hinweise zum Gesundheitszustand von Flüchtlingen allgemein (Wenner u.a. 2016), zu psychischen Erkrankungen (HelpAge International/Handicap International 2014; Lindert u.a. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, methodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff 3 In den Unterkapiteln zu diesen sechs Teilbereichen des dritten Kapitels werden jeweils die Erkenntnisse zu Einflussfaktoren auf Teilhabe behandelt: Diese basieren zum einen auf Studien, die unmittelbar Flüchtlin-ge untersucht haben. Ausführungen in den einzelnen Teilkapiteln konzentrieren sich dabei auf sozialwis-senschaftliche Erkenntnisse und schließen teilweise auch „graue\" Literatur aus der Praxis ein. Da staatlich-institutionelle Beschränkungen der Teilhabemöglichkeiten besonders bedeutsam sind, werden auch recht-liche Regelungen diskutiert, auch wenn diese Erläuterungen keine juristisch spezialisierte Expertise erset-zen wollen und können. Bislang liegen auf Flüchtlinge fokussierte Studien eher sporadisch vor. Wo dies geboten erscheint, wird deshalb zum anderen auf Erkenntnisse aus ausgewählten sozialwissenschaftlichen Studien zu Migrantinnen und Migranten im Allgemeinen oder Untergruppen wie Spätaussiedlern zurück-gegriffen. Zudem wurden einige ausländische Studien speziell zu Flüchtlingen in westlichen Aufnahme-ländern ausgewertet. Zwar sind entsprechende (quantitative) Ergebnisse z.B. hinsichtlich des Ausmaßes oder der Dauer von Arbeitslosigkeit nicht eins zu eins auf Deutschland zu übertragen. Dennoch erscheinen die dort festgestellten Zusammenhänge etwa zwischen Sprachkenntnissen und Erwerbschancen im Grundsatz auch für den deutschen Kontext plausibel, selbst wenn sich rechtliche Rahmensetzungen, ad-ministrative Zuständigkeiten oder die Anzahl und die Struktur der Flüchtlinge in den jeweiligen Ländern unterscheiden. Die überwiegende Mehrzahl der herangezogenen Publikationen ist jedoch auf Deutschland bezogen. In den sechs Teilkapiteln werden – soweit vorhanden – grundlegende (quantitative) Informatio-nen zu den Teilbereichen gegeben, also etwa Informationen zum Ausmaß der Arbeitslosigkeit oder zur Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Grundlegend für die Struktur dieser Teilkapitel ist jedoch die Differenzierung zwischen individuellen und institutionell-strukturellen – insbesondere rechtlichen – Faktoren, die Einfluss auf die Teilhabe von Flüchtlingen in den jeweiligen Bereichen nehmen. Die Teilkapi-tel 3.1 bis 3.5 enden jeweils mit der knappen Vorstellung von exemplarisch ausgewählten, erfolgverspre-chenden Ansätzen in der praktischen Integrationspolitik – oft auf kommunaler Ebene – und mit Schluss-folgerungen, die sich aus den vorgestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen und anderen in der For-schung vorgeschlagenen Lösungsansätzen ableiten. Auf vorhandene Wissenslücken wird jeweils im Zuge der Erörterungen hingewiesen. Kapitel 4 dient dem Resümee der wissenschaftlichen Befunde und beinhaltet eine Systematisierung sowie abschließende Bewertung der identifizierten sozial- und integrationspolitischen Instrumente. Schließlich wird in Kapitel 5 eine Zusammenfassung der wichtigsten Forschungsdesiderata geleistet, die sich aus der Sichtung der Literatur ergeben haben. 2. Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, me-thodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff Begriffsbestimmung: Flüchtlinge 2.1In dieser Expertise bezeichnet der Oberbegriff „Migrantinnen und Migranten\" (alternativ: Zugewander-te) alle im Ausland geborenen Personen, die sich in einem Aufnahmeland, hier die Bundesrepublik Deutschland, mehr als nur sehr kurzfristig – wie etwa als Tourist oder Geschäftsreisende – aufhalten. Flüchtlinge sind somit als eine Teilgruppe von Zugewanderten zu verstehen. Denn Flüchtlinge und andere Migrantinnen und Migranten teilen viele Eigenschaften und Herausforderungen: etwa die des Er-werbs der Landessprache, das Zurücklassen sozialer Beziehungen im Herkunftsland (auch wenn diese mit-tels moderner Kommunikationsmedien transnational gepflegt werden können), die Begegnung mit zu-nächst mehr oder weniger ungewohnten sozialen und kulturellen Umgangsweisen, die Frage der formel-len und informellen Anerkennung mitgebrachter ausländischer Qualifikationen und Berufserfahrung etc. Dennoch unterscheiden sich Flüchtlinge mehr oder weniger graduell von anderen Migrantinnen und Mig-ranten, und zwar vor allem hinsichtlich folgender Dimensionen: 1) des dominanten Migrationsmotivs, 2) 2009), zu Behinderung (HVD/Menschenkind 2015) und zur Gesundheitsversorgung (Baron/Schriefers 2016; Bozorgmehr u.a. 2016; Razum u.a. 2016; Bozorgmehr/Razum 2015; Leopoldina u.a. 2015; Wächter-Raquet 2016 zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge) sowie zu einem guten Praxisbeispiel (Wendeborn, 2016) seien hier jedoch gegeben. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, methodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff 4 der Migrationsumstände, 3) der Einschränkung staatsbürgerlicher, insbesondere sozialer Rechte durch den rechtlichen Status im Aufnahmeland und 4) die Bleibeunsicherheit. Hinsichtlich der letzten beiden Aspek-te gibt es wiederum zwischen Flüchtlingen eine erhebliche Varianz. Migrationsmotiv: Flüchtling zu sein wird mit einem hohen Maß an Unfreiwilligkeit bei der Entscheidung zur Migration verbunden, insbesondere wenn durch politische Verfolgung oder kriegerische Auseinander-setzungen Leib und Leben bedroht sind, Haft und Folter (erneut) droht etc. Wenn andere Zugewanderte „nur\" migriert sind, um eine gut dotierte Beschäftigung anzutreten oder zum Ehepartner zu ziehen, er-scheint die Schwierigkeit einer Gegenüberstellung der Migrationsmotive und der variierende Grad der Freiwilligkeit auf der Hand zu liegen. De facto, so Weiß (Weiß u.a. 2010: 197), sind allerdings mehrere sub-jektive Migrationsmotive oft die Normalität und welches Motiv in einer sozialen Interaktion (einschließ-lich der Beantwortung einer entsprechenden Frage in einem Survey) hervorgehoben wird, hängt nicht nur vom Erlebten ab, sondern auch davon, welches Motiv von Anderen als sozial und rechtlich legitim angese-hen wird. Eine solche Legitimität kann historisch und zwischen Ländern variieren. Insofern sollten wir eher vom dominanten Migrationsmotiv der Flucht sprechen. Und auch ein dominantes Fluchtmotiv schließt nicht aus, die „Wahl\" des Aufnahmelandes von der Anwesenheit von Verwandten und Freunden abhängig zu machen oder sich moralisch verpflichtet zu fühlen, die zurückgelassene Familie ökonomisch zu unterstützen, wie dies bei Arbeitsmigrantinnen und -migranten auch oft der Fall ist (im Überblick: Mas-sey 1999). Migrationsumstände: Auch hinsichtlich der Migrationsumstände, d.h. des Verlassens des Herkunftslands und des Weges bis zum Aufnahmeland, unterscheiden sich Geflüchtete von anderen Zugewanderten: Der Aufbruch im Herkunftsland bzw. dem konkreten Wohnort dort muss teils sehr plötzlich erfolgen. Auf-grund dieser geringeren Planbarkeit können beispielweise wichtige Dokumente wie Schul- und Ausbil-dungszeugnisse, die im Aufnahmeland für einen leichteren Zugang zu Bildungsinstitutionen und Beschäf-tigung sowie für formale Anerkennungsverfahren nötig sind, nicht mitgenommen werden oder sie gehen auf dem Fluchtweg verloren. Zudem können die Fluchtumstände wie schon die Lebensumstände im Her-kunftsland durch Erfahrung von körperlicher und psychischer Gewalt sowie durch den Tod von Angehö-rigen und anderen Fliehenden zu psychischen und physischen Belastungen und Erkrankungen führen, die ihre soziale Teilhabemöglichkeit im Aufnahmeland unmittelbar einschränken und einen besonderen Be-darf an die hiesigen Institutionen stellen (Brücker u.a. 2016a: 2; Brücker u.a. 2016b: 60f.; Adam 2009; Lin-dert u.a. 2009). Rechtsstatus: Alle Migrantinnen und Migranten stehen in einem je spezifischen rechtlichen Verhältnis zum aufnehmenden Staat. Ein solcher – soziologisch breit gefasster – rechtlicher Status ist jeweils mit ei-nem spezifischen Bündel von sozialen, politischen und Freiheitsrechten bzw. deren Vorenthaltung oder Einschränkung verbunden (zu stratifizierten Rechten vgl. Morris 2002: 19ff.; Mohr 2005: 386ff.; zum Kon-zept des zwischen Zugewanderten variierenden politisch-rechtlichen Aufnahmekontextes vgl. Söhn 2013). Die unterschiedlichen Status gleichen einem hierarchisch strukturierten Spektrum: Unmittelbar Ausreise-pflichtige stehen sehr weit unten; eine Einbürgerung und damit völlige rechtliche Gleichstellung bildet das obere Ende des Spektrums. Geflüchtete werden auf Basis des Asyl- und Ausländerrechts institutionell un-terschiedlichen rechtlich-formalen Kategorien und damit unterschiedlichen Positionen in einem solchen Spektrum zugeordnet. Für diese Zuordnung ist u.a. ausschlaggebend, wie der Grad der Schutzbedürftigkeit durch die staatlichen Behörden bewertet wird. Beispielsweise ist eine Duldung mit weniger Rechten ver-bunden als eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die auf einer Anerkennung als politisch Verfolgter beruht. Unter Geflüchteten gibt es daher eine erhebliche Vielfalt und Stratifizierung der aufenthaltsrechtlichen Status. Zudem wird sich oft dieser Status der Einzelnen im Zuge eines längeren Aufenthalts verändern. Diese Fluidität und Vielfalt stellt eine erhebliche Herausforderung an eine empirische sozialwissenschaftli-che Forschung zu „den\" Flüchtlingen (s.u.). Durch das im August 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz hat sich – wie in den folgenden Abschnitten mehrfach vermerkt – die rechtliche Lage von Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung und z.T. auch jene mit Duldung verbessert. Ausgenommen von diesen Verbesserun-gen bzw. teils von Verschärfungen betroffen sind aber neben Personen, deren Aufenthaltsbeendigung unmittelbar bevorsteht, weiterhin u. a. jene Geduldeten, bei denen eine fehlende Mitwirkung bei der Iden- Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, methodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff 5 titätsklärung festgestellt wird – auch wenn diese unter Umständen wegen fehlender Abschiebemöglichkei-ten mittelfristig in der Bundesrepublik leben werden. Da diese Expertise im Kontext der jüngsten Flüchtlingsbewegungen, insbesondere der aus dem Bürger-krieg in Syrien resultierenden, verfasst wurde, stehen im Folgenden eher (aber nicht ausschließlich) die Gruppen im Vordergrund, die erst Asyl beantragen bzw. die (zunächst) nicht anerkannt werden. Bezogen auf diese Gruppen, die der deutsche Staat (noch) nicht als Flüchtlinge anerkannt, können – wie in den Un-terkapiteln 3.1 bis 3.5 immer wieder diskutiert – rechtliche Faktoren die Integration und soziale Teilhabe erschweren. Da soziale Rechte für die sozio-ökonomische Teilhabe besonders zentral sind, soll bereits an dieser Stelle Geld- und Sachleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG )– also Asylsuchende und Geduldete – dargestellt werden, wie sie derzeit geregelt sind: Das AsylbLG differenziert nach der Aufenthaltsdauer der Leistungsberechtigten. Während der ersten 15 Monate in Deutschland er-halten die Leistungsberechtigten die sogenannten Grundleistungen. Im Anschluss erhalten sie den vollen Leistungssatz nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe). Bei den Grundleistungen wird zwischen einem notwendigen Bedarf (z.B. Leistungen für Ernährung und Kleidung) und einem notwendi-gen persönlichen Bedarf (z.B. für Verkehr und Telekommunikation) unterschieden. Für beide Bedarfsarten gibt es getrennte Leistungssätze. Hier spielt die Art der Unterbringung eine Rolle, da z.B. in Sammelunter-künften Teile des notwendigen Bedarfs oder des notwendigen persönlichen Bedarfs als Sachleistungen gedeckt werden können. Wenn keine anteiligen Sachleistungen erbracht werden, erhält ein erwachsener, alleinstehender Asylsuchender oder Geduldeter nach dem AsylbLG ein Höchstbetrag von 354 €. Im SGB II und XII wird ein Höchstbetrag von 409 € erbracht. Unter anderem wird hier berücksichtigt, dass Personen, die ALG II oder Sozialhilfe beziehen, z. B. Zuzahlungen und Eigenbeiträge für rezeptpflichtige Medikamen-te leisten müssen, wovon Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG frei gestellt sind. Zudem haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach dem AsylbLG von Anfang an Anspruch auf Bildungs- und Teilha-beleistungen wie im SGB II und SGB XII. (Zur tatsächlichen Inanspruchnahme dieser zuletzt genannten Leistungen liegen jedoch keine Forschungsergebnisse vor.) Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen nach dem AsylbLG abgesenkt werden und auf Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung, Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege begrenzt werden (Röder 2016: 8f.). Dies ist der Fall, wenn Geflüchtete bereits in anderen EU-Ländern als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzbedürftige anerkannt wurden oder wenn vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer (z.B. nach einer Ablehnungsentscheidung im Asylverfahren) sich weigern auszureisen, diese Ausreise von deutschen Behörden aber als möglich und zumutbar erachtet wird. Des Weiteren erfolgen Leistungseinschränkungen, wenn sie ihrer Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nicht nachkommen oder wenn sie nicht an einer ihnen angebotenen Flüchtlingsintegrationsmaßnahme oder einem Integrationskurs teilnehmen. Die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands kann mindestens in den ersten drei Monaten eingeschränkt werden, für Asylsuchende und Geduldete, die nicht eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern, auch darüber hinaus (§ 60 Asylgesetz) (vgl. auch Kapitel 3.5). Gemessen an sonst in Deutschland üblichen Standards, findet sich hier eine staatliche Beschränkung der sozialen Teilhabe von Flüchtlingen, eine erhebliche Einengung ihres individuellen Handlungsspielraums und ihrer Möglichkeit einer selbstbestimmten Lebensführung. Diese Einschränkungen finden im Rahmen der Ausübung staatlicher Souveränität von Einwanderungskontrolle, der Überprüfung eines längerfristi-gen Aufenthaltsrechts auf Basis nationaler Asylgesetzgebung und der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der hiermit verknüpften Kontrolle des Zugangs zu (vollen oder eingeschränkten) sozialstaatlichen Leistun-gen statt. Hinsichtlich der Konsequenzen für die materielle Lebenssituation ist zu konstatieren, dass keine repräsen-tativen Statistiken zur relativen Armutsgefährdung (60% des Medians) unter Haushalten von Asylsuchen-den, Geduldeten und anerkannten Flüchtlingen existieren. Es ist allerdings bekannt, dass die Armutsrisi-koquote unter Personen mit eigener Migrationserfahrung aus typischen Herkunftsländern von Flüchtlin-gen wie Syrien (78,4%), dem Irak (64,7%), dem Iran (46,0%) oder Afghanistan (58,3%) um etliches höher liegt als die 15,7% für die Gesamtbevölkerung (StaBa 2016: Tabelle 14I). Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, methodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff 6 Bleibesicherheit: Neben bürgerlichen Freiheitsrechten, politischen und sozialen Rechten nennen Everson und Preuß (1995: 71) als wichtige Ergänzung die „protection of physical affiliation\" mit dem Staat, in dem sich eine Person aufhält. Sowohl mit der Aufenthaltsgestattung als auch mit einer Duldung – sowie in ein-geschränktem Maße mit zeitlich befristeten humanitär begründeten Aufenthaltserlaubnissen – geht ein hohes Maß an Bleibeunsicherheit einher, das sich zumindest in diesem Ausmaß bei anderen Migrantinnen und Migranten mit gesichertem Aufenthaltsstatus nicht findet. Dieses relative Alleinstellungsmerkmal bei Flüchtlingen (während ihres anfänglichen Aufenthalts) schließt eine mittelfristige souveräne persönliche Lebensplanung aus. So berichtet eine neue qualitative Studie zu Geflüchteten, dass diese die Länge des Asylverfahrens und das Warten auf die Entscheidung als „ausgesprochen belastend\" empfinden (Brücker u.a. 2016a: 7). Eine existenzielle Ungewissheit bezüglich der grundsätzlichen Frage, ob und wie lange man im Aufnahmeland bleiben darf, kann demnach eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Im Gegen-satz zu kürzlich angekommenen Flüchtlingen mit prekärem Rechtsstatus haben vermutlich die meisten lange ansässigen Flüchtlinge, die als solche in Deutschland anerkannt wurden, einen unbefristeten Auf-enthaltstitel oder wurden eingebürgert. Auf Letzteres deuten die überdurchschnittlich hohen Einbürge-rungsquoten z.B. unter Zugewanderten aus dem Irak, Afghanistan oder den Palästinensischen Gebieten hin (StaBa 2017: Tabelle 3a/b). Identifizierung von Flüchtlingen in empirischer Forschung 2.2Mit Blick auf die oben erläuterten, in sich komplexen Dimensionen des Migrationsmotivs „Flucht\" und des rechtlichen Status wird klar, dass eine empirische Identifizierung von Personen als Flüchtlinge in quantita-tiven repräsentativen Studien nicht einfach ist (qualitative Forschung hat es hier mit dem Sampling über Kontaktaufnahmen z.B. in Flüchtlingswohnheimen verhältnismäßig einfacher). Amtliche Statistiken, die direkt in der Registrierung von Asylsuchenden Anwendung finden, wie etwa die zur „Erstverteilung der Asylbegehrenden\" (EASY), eignen sich wegen der geringen Anzahl von Personenmerkmalen nicht für komplexere sozialwissenschaftlichen Analysen und sind ebenso wie etwa das Ausländerzentralregister bis jetzt nicht für Forschungszwecke zugänglich. Folgende drei Möglichkeiten finden wir bislang in der empi-rischen Sozialforschung: Erstens befragt man Zugewanderte direkt nach ihrem Migrationsmotiv, sei es in qualitativen Ansätzen (z.B. Feldzugang über Flüchtlingsunterkünfte oder Beratungsstellen) (z.B. Piętka-Nykaza 2015), sei es in reprä-sentativen Umfragen, wie dies in der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe (IAB 2014: 6), aber auch schon in früheren Erhebungswellen im Sozio-Oekonomischen Panel (SOEP) oder im Nationalen Bildungspanel (Söhn 2016: 204) der Fall ist. Bei letzteren Ansätzen wird erfragt, „auf welchem Weg\" (SOEP) bzw. „unter welchen Umständen\" (NEPS) Zugewanderte nach Deutschland gekommen sind. Dabei verlangen diese Umfragen, dass sich Befragte für eine von mehreren Kategorien entscheiden, die zudem sehr an den „offi-ziellen\" Einwanderungswegen nach Deutschland angelehnt sind. Hier wird also das dominierende Migra-tionsmotiv erfragt. Eine Übereinstimmung mit dem tatsächlichen aufenthaltsrechtlichen Status kann im Rahmen freiwilliger Surveys nicht überprüft werden. Eine detailliertere Erfassung des Aufenthaltstitels erscheint angesichts der Komplexität solcher rechtlichen Kategorien und dessen teils rascher Veränderung über die Zeit in freiwilligen Umfragen nicht realistisch. Vielversprechend ist die Erweiterung des SOEP durch die IAB-BAMB-SOEP-Flüchtlingsstichprobe, die 2016 ins Feld geht und zu der Ergebnisse einer qua-litativen Vorstudie vorliegen (Brücker u.a. 2016a).2 Zweitens können aufenthaltsrechtlich definierte Kategorien von Flüchtlingen in administrativ generierten Daten enthalten sein, die dann auch als Mikrodatensatz auf der Individualebene statistisch ausgewertet werden. Eine solche Erfassung ist in Deutschland bislang die Ausnahme (zur brandenburgischen Schulsta-tistik vgl. Kemper 2016). In anderen Ländern wie Schweden und den Niederlanden ist das Merkmal „Flüchtling\" in Bevölkerungsregistern enthalten, die im Prinzip auch der Auswertung durch die Wissen-schaft bzw. zum Ziehen repräsentativer Stichproben offen stehen (vgl. zu den Niederlanden: Tubergen 2011: 183f.). Für Großbritannien nutzten Cheung und Phillimore (2014: 522) zur Sampleziehung ihrer Pa- 2 Vgl. http://www.iab.de/de/iab-aktuell/fluechtlingsbefragung_2016.aspx. Erste Ergebnisse sind im IAB-Kurzbericht 24/2016 publiziert, dessen Veröffentlichung nach dem Redaktionsschluss dieser Expertise lag. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, methodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff 7 nelbefragung amtliche Informationen zur Asylgewährung und konnten so direkt Flüchtlinge schriftlich kontaktieren. Aufgrund unterschiedlicher datenschutzrechtlicher Traditionen ist eine einfache Übertrag-barkeit auf die deutsche Situation nicht unmittelbar gegeben, da hierzulande die Erhebung solcher Perso-nenmerkmale (wie bereits bei dem Merkmal „Migrationshintergrund\") strenger an die Notwendigkeit die-ser Informationen für das direkte behördliche Handeln und rechtlicher Ansprüche gekoppelt ist. Dem wissenschaftlichen und politischen Interesse, besondere Benachteiligungen und Bedarfe von Geflüchteten zu eruieren, stehen normative Bedenken gegenüber, dass eine staatlich verordnete Aufnahme einer statis-tischen Kategorie „Flüchtling\" sozial stigmatisierend wirkt. Drittens hat sich für quantitative Forschung eine indirekte Erfassung eines Flüchtlingsstatus etabliert. Aus den eher verfügbaren Informationen über das Herkunftsland oder das Land der nicht-deutschen Staatsan-gehörigkeit und – bei historisch weiter zurückblickenden Untersuchungen – dem Einreisejahr, kann in Abgleich mit (nicht verknüpfbaren) jährlichen, nach Herkunftsland differenzierten Asylstatistiken ge-schlussfolgert werden, welche Ausländerinnen und Ausländer wahrscheinlich als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. So gingen etwa Lundborg (2013: 222, 229f.) für Schweden, Söhn (2010: 198ff.) für vergangene Migrantenkohorten in Deutschland und kürzlich Brücker u.a. (2015: 3) für die aktuelle Situation in Deutschland vor. Eine Sampleziehung in institutionellen Einrichtungen wie Wohnheimen, in denen nur Flüchtlinge leben, wäre zwar im Prinzip denkbar, allerdings stellen sich hier ethische Bedenken, ob die Angesprochenen eine Teilnahme an einer Untersuchung als wirklich freiwillig begreifen. Zudem ist neben der Vielfalt der nicht-deutschen Umgangssprachen eine Weiterverfolgung von Befragten angesichts häufiger, gemeldeter oder nicht gemeldeter Umzüge in den ersten Monaten des Aufenthalts forschungspragmatisch eine erhebliche Herausforderung. Integration: Teilhabe als Bewertungsmaßstab 2.3Für die Beantwortung der Frage nach Erfolgsfaktoren für die Integration von Flüchtlingen in Deutschland bedarf es zunächst eines Bewertungsmaßstabs, an dem „Erfolg\" bemessen werden kann. In dieser Expertise wird auf den Begriff der „Teilhabe\" rekurriert. Dieser geht auf Amartya Sen (1992; 2002) zurück und diente u.a. in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung als normativer Bezugspunkt (vgl. Bundesregierung 2005; 2008). Dieser Begriff ist von vornherein auf Menschen allgemein gerichtet und schließt damit auch Flüchtlinge ein. Der Maßstab, an dem sich der Erfolg der Integration zu messen hat, zielt auf individuelle Teilhabe- und Verwirklichungschancen ab. In Anknüpfung an Sen sind solche Teil-habechancen (Capabilities) definiert als „Möglichkeiten oder umfassende Fähigkeiten von Menschen, ein Leben führen zu können, für das sie sich mit guten Gründen entscheiden konnten und das die Grundlagen der Selbstachtung nicht in Frage stellt\" (Bundesregierung 2005: 9). Der Teilhabeansatz fragt danach, ob und wie es Menschen gelingt, auf Ressourcen wie z.B. eigenes Einkommen, Transferleistungen, Rechtsansprü-che auf öffentliche Güter, Dienstleistungen oder Unterstützungs- und Beratungsangebote für eine er-wünschte Lebensführung zurückzugreifen bzw. diese „umzuwandeln\" und welche individuellen wie ge-sellschaftlich-institutionellen Faktoren das Erreichen individueller Teilhabeziele fördern oder hemmen. Der Ansatz unterstellt damit, dass die Verfügbarkeit der gleichen Ressourcen im Einzelfall unterschiedlich wirken kann, weil die Möglichkeit ihrer Umwandlung von persönlichen Potenzialen sowie gesellschaftli-chen und institutionellen Bedingungen abhängt. Der Ansatz bewertet Entscheidungssituationen danach, welche Auswahlmenge an Möglichkeiten die verfügbaren Ressourcen und Umwandlungsfaktoren Indivi-duen eröffnen (Chancenaspekt) und welche Freiheit sie haben, zwischen diesen Möglichkeiten zu wählen (Verfahrensaspekt).3 Übertragen auf die Frage der Teilhabe von Flüchtlingen lässt sich der Ansatz dahingehend zusammenfas-sen, dass Flüchtlinge unterschiedliche persönliche Potenziale ‚mitbringen‘ und in Deutschland auf be-stimmte gesellschaftliche und institutionelle Bedingungen treffen, welche ihre Handlungsoptionen und die dann realisierte Teilhabe prägen. Als institutionelle Ressource können für Flüchtlinge die Gewährung 3 Im Gegensatz hierzu betont eine spezifische migrationssoziologische Tradition eher das Endresultat, in dem etwa ein wichtiges Merkmal erfolgreicher sozio-ökonomischer Integration die ähnliche Verteilung sozial wertgeschätzter Güter (z.B. Einkommen) und Position (z.B. höhere berufliche Positionen) unter Zugewanderten (sowie deren Nachkommen) wie unter Nicht-Zugewanderten ist (vgl. Esser 2001: 40). Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Begriffsklärungen: Untersuchungspopulation, methodische Erläuterungen, der Teilhabe-Begriff 8 eines stabilen Aufenthaltsstatus, sozialer Rechte, Leistungen zur sozialen Sicherung oder Angebote der Beratung und Unterstützung wirksam werden, mit denen die Auswahlmenge an Handlungsmöglichkeiten und Verwirklichungschancen erweitert wird. Hier zeigt sich eine Parallele zu migrationssoziologischen Ansätzen wie dem der „segmented assimilation\" (Portes u.a. 2009), die neben individuellen und familialen Faktoren systematisch den breiteren strukturellen und wirtschaftlichen Kontext im Aufnahmeland, eth-no-soziale Kategorisierungen und rassistische Vorbehalten seitens der Einheimischen sowie die vom Rechtsstatus abhängigen „rechtlich-politischen Aufnahmebedingungen\" (Söhn 2010: 50ff.; 2013) einbezie-hen, um die realisierten Teilhabechancen unterschiedlicher Migrantengruppen zu erklären. Bartelheimer (2007) formuliert fünf Anforderungen an einen fundierten Teilhabebegriff. Erstens ist dieser historisch relativ zu verstehen, d.h. er orientiert sich an den sozioökonomischen Möglichkeiten, dem Le-bensstandard und der vorherrschenden Lebensweise in einer Gesellschaft. Zweitens ist Teilhabe mehrdi-mensional, d.h. er wird durch das Zusammenwirken mehrerer Teilhabeformen bestimmt. Drittens be-schreibe der Teilhabebegriff keine einfache Unterscheidung zwischen Drinnen und Draußen, sondern Abstufungen unterschiedlicher Teilhabe. Viertens berücksichtigt Teilhabe die zeitliche Dynamik von Le-bensverläufen und biographischen Mustern. Schließlich wird Teilhabe aktiv verstanden, indem sie durch soziales Handeln und in sozialen Beziehungen angestrebt und verwirklicht wird (Bartelheimer 2007: 8). Für die vorliegende Expertise ist insbesondere die Annahme der Multidimensionalität von Teilhabe zent-ral. Bartelheimer (2007) nennt fünf Teilhabeformen, mit denen jeweils spezifische Teilhabeergebnisse kor-respondieren, die aber untereinander in Wechselwirkung stehen: Mit der Erwerbsarbeit korrespondieren die Teilhabe am System gesellschaftlicher Arbeitsteilung und das Erwerbseinkommen. In Bezug auf soziale Nahbeziehungen liegen Teilhabeergebnisse beispielsweise in der Möglichkeit gemeinsamen Wirtschaftens und Sorgearbeit in privaten Haushalten, Unterstützung zwischen Freunden oder informelle Hilfestellung bei der Arbeitssuche. An bürgerlichen und politischen Rechten sind die Möglichkeiten der freien Wohn- ortwahl innerhalb eines Landes oder der formalen politischen Partizipation verknüpft. Der Zugriff auf Transfereinkommen und soziale Dienstleistungen wird durch soziale Rechte ermöglicht. Schließlich füh-ren Bildungsteilhabe und kulturelle Teilhabe zum Erwerb von Qualifikationen und Kompetenz sowie ge-teilter gesellschaftlicher Wertorientierungen (Bartelheimer 2007: 10f.). Diese Teilhabedimensionen ähneln jenen Dimensionen von Integration, die die Migrationsforschung bezogen auf Zugewanderte unterschei-det. So umfasst etwa die strukturelle Dimension typischerweise die Bereiche Arbeit, Bildung und Rechte (vgl. etwa Heckmann 2015). Im Zuge einer weiteren Differenzierung fügen wir in dieser Expertise die Di-mensionen Wohnen hinzu. Von besonderem Interesse sind die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Teilhabedimensionen und deren Auswirkungen auf Lebenslagen. Erfahrungen von Ausschluss in einer Dimension können weite-re Exklusionserfahrungen in anderen Dimensionen nach sich ziehen. So ist etwa der Zugang zu Erwerbsar-beit abhängig von den (zeitlich vorgelagerten) Teilhabechancen und -barrieren in den anderen genannten Dimensionen, z.B. im Fall fehlender oder nicht anerkannter Qualifikationen. Zugleich kann umgekehrt ein fehlender oder unzureichender Zugang zum Arbeitsmarkt zu Teilhabebarrieren in anderen Bereichen führen, z.B. dem Zugang zu kostenpflichtigen kulturellen Aktivitäten oder zu privaten Mietwohnungen. Auch wenn der Teilhabeansatz die erwünschten Lebensweisen als normatives Leitziel wählt, ist dennoch zu beachten, dass es auch von der gegebenen Lebenssituation abhängt, welche Lebensziele Menschen überhaupt als wünschenswert und zugleich erreichbar betrachten. Längerfristig restringierte Lebenszu-stände, wie sie im Kontext von Fluchtmigration zweifellos gegeben sind, können zu einer Anpassung und Engführung der eigenen Teilhabeziele führen. Erst mit Zugang zu neuen Ressourcen und praktischer Un-terstützung werden Optionen ins Auge gefasst, die bisher nicht möglich erschienen (vgl. Bartelheimer u.a. 2015: 16) – diese Dynamik zwischen Teilhabezielen, verfügbaren Ressourcen und der Auswahlmenge an Handlungsoptionen gilt es im Folgenden zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen ergibt sich für die Bewertung konkreter Maßnahmen der In-tegration von Flüchtlingen eine Reihe von Fragen, die zugleich als Bewertungsmaßstäbe in Bezug auf kon-krete Maßnahmen und Ansätze der „Integration\" von Flüchtlingen angelegt werden können: Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 9 • Welche grundlegenden strukturellen Bedingen existieren für Geflüchtete in den unterschiedlichen Teil-habeformen? Wie sind soziale Rechte hier konkret ausgeformt? Gibt es Zielkonflikte, wie etwa zwischen Teilhabe am Arbeitsmarkt und Wohnsitzauflagen? • Welche Angebote werden Flüchtlingen in Bezug auf die verschiedenen Dimensionen von Teilhabe und deren Wechselwirkungen gemacht? 3. Forschungsstand zu einzelnen Integrationsberei-chen und exemplarische Integrationsmaßnahmen Arbeitsmarkt und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik 3.1Der Zugang zu Erwerbsarbeit stellt in der Gegenwartsgesellschaft eine wesentliche Bedingung für soziale Teilhabe dar. Diese allgemeine Einsicht wiegt im Falle von Flüchtlingen in Deutschland umso schwerer, als es eine Vielzahl von Faktoren gibt, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, wie im Folgenden erläu-tert wird. Zunächst aber zu den Fakten, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Expertise über die Situation von Flüchtlingen am deutschen Arbeitsmarkt vorlagen. Umfang und Art der Teilhabe von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt: Seit 2010 ist die Zahl der sozialversi-cherungspflichtigen Beschäftigten aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern deutlich gestiegen. Ein besonders starker Anstieg findet sich bei Menschen syrischer und somalischer Herkunft (vgl. Brenke 2015: 875). Zahlen für den Monat Februar 2016 zeigen im Vergleich zum Vorjahresmonat eine weitere Zunahme der Beschäftigung vor allem bei syrischen Flüchtlingen (vgl. BA 2016a: 6). Hatte der erhöhte Zuzug von Flüchtlingen bis 2015 aufgrund des insgesamt starken Anstiegs der Beschäftigungsquoten von Ausländern noch keinen starken Einfluss auf die Arbeitslosenzahlen und -quoten (vgl. Brücker u.a. 2015: 11), zeigte sich im Februar 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosen aus nichteuro-päischen Herkunftsländern von 69% auf 110.000 Personen (BA 2016a: 7). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartete in einem mittleren Szenario, dass die Zahl der arbeitslosen Flüchtlin-ge im Jahr 2016 auf 130.000 ansteigen wird, was zu einer Steigerung der Arbeitslosigkeit um 73.000 führen würde (vgl. ebd.: 13). Wie Befunde auf Basis der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe zeigen, tritt die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in der Regel mit Verzögerung ein. Demnach passen sich die Beschäftigungsquoten von Flüchtlingen schrittweise denjenigen anderer Migrantinnen und Migranten an. So lag die Beschäfti-gungsquote von Flüchtlingen in der Vergangenheit fünf Jahre nach dem Zuzug bei rund 50 Prozent. Nach 15 Jahren erreicht die Beschäftigungsquote das Niveau anderer Zuwanderer. Der Beschäftigtenanteil liegt dann in beiden Gruppen bei etwa 70 Prozent (Brücker u.a. 2015: 9f.; ähnlich Salikutluk u. a. 2016: 751 auf derselben Datenbasis). Die Befunde aus anderen Ländern zeigen vergleichbare Ergebnisse: Mit Blick auf den Anteil von Haushalten mit Sozialleistungsleistungsbezug zeigen Hansen und Lofstrom (2003), dass Flüchtlingshaushalte in Schweden nach etwa 15 Jahren einen vergleichbaren Anteil an Haushalten im Leistungsbezug ausmachen wie andere Zuwandererhaushalte. Zugleich ist der Anteil der Flüchtlingshaus-halte mit Leistungsbezug auch nach 20 Jahren noch signifikant höher als bei einheimischen Haushalten. Wie Lundborg (2013: 225ff.) zeigt, erreicht die Erwerbsquote der Flüchtlinge in Schweden nach 10 Jahren Aufenthalt mit 90% ein hohes Niveau. Die Lücke zu gebürtigen Schwedinnen und Schweden schließt sich jedoch nie vollkommen. Bei Frauen ist die anteilige Beschäftigungslücke geringer als bei Männern. Wie bereits für Zugewanderte allgemein gezeigt wurde, beginnen selbst höher Qualifizierte häufig im Niedriglohnsektor zu arbeiten, verharren jedoch auch häufig dort (vgl. Bretl 2008; Kühne 2009; Lukas 2011; Kogan 2007, 2011). Bereits in früheren Arbeiten wurde darauf verwiesen, dass Flüchtlinge oftmals Tätigkeiten unterhalb ihrer Qualifikation ausüben (vgl. Aumüller 2009: 123). Für länger ansässige Flücht-linge trifft dies mit 27% ähnlich oft zu wie für andere Zugewanderte (Salikutluk u. a. 2016: 753). Zwischen verschiedenen Studien findet sich auch eine große Übereinstimmung dahingehend, dass die ausgeübten Tätigkeiten von Flüchtlingen auf bestimmte Branchen und Berufe konzentriert sind. Für die Beschäftigung seien überwiegend geringe bis mittlere Qualifikationsanforderungen typisch (Worbs/Bund 2016: 7). Häufig Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 10 genannte Branchen, in denen Flüchtlinge beschäftigt sind, sind die Gastronomie (Küchenhilfen, Schnell-gastronomie), Verpackung/Lagerung/Logistik, Reinigung, Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln (vgl. Worbs/Bund 2016: 7). Brücker u.a. (2015: 8) zeigen, dass die Beschäftigungsstruktur von Ausländern aus Kriegs- und Bürgerkriegsländern noch stärker als bei den ausländischen Beschäftigten allgemein auf das Hotel- und Gastgewerbe sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen konzentriert ist (ähn-lich Salikutluk u. a. 2016: 753) . Die Autoren schlussfolgern, dass ein Wettbewerb um Beschäftigung nicht zwischen Flüchtlingen aus Kriegs- und Bürgerkriegsländern und deutschen Staatsbürgern besteht, son-dern vielmehr zwischen den Flüchtlingen und anderen „schon in Deutschland lebenden Ausländern\"4 (Brücker u. a. 2015: 8). Inwieweit sich diese Beschäftigung im Niedriglohnsektor weiter verfestigt oder Auf-stiege stattfinden, bleibt vorerst eine offene empirische Frage. Allerdings zeigen bisherige Befunde, dass das Gehaltsniveau von Flüchtlingen auch nach 15 Jahren hinter dem Niveau anderer Zuwanderungsgruppen zurückbleibt. So war das Durchschnittseinkommen mit 1.600 bis 1.700€ ca. 300€ niedriger als bei den Ver-gleichsgruppen. Somit gehörten Flüchtlinge zu den am schlechtesten verdienenden Gruppen am deut-schen Arbeitsmarkt (Brücker u.a. 2015: 10). In der Literatur wird eine Vielzahl von individuellen und strukturell-institutionellen Hürden beim beruflichen Übergang von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt genannt. Ein besonders strittiger Punkt in der wissenschaftlichen – und auch publizistisch ausgetragenen –Debatte über die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten allgemein ist die Frage, ob deren Nachteile auf dem Arbeitsmarkt jenseits von individuel-len Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung oder Sprachkenntnisse auch auf deren eigenen kulturellen Einstellungen und Werten zurückzuführen sein könnten. Zugunsten dieser zuletzt genannten Faktoren spricht sich Koopmans (2016) in einer neueren Studie aus. Diese basiert auf einer europäisch vergleichend angelegten standardisierten Querschnittsbefragung von Musliminnen und Muslimen der ersten und zwei-ten Generation (eine Population, die nur teilweise mit Flüchtlingen überlappt). Bezogen auf Erwerbstätig-keit, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit wird neben Informationen u.a. zu Kenntnissen der Landes-sprache, Mediennutzung und der interethnischen Kontakte auch ein Index zu liberalen versus traditiona-len Einstellungen zu Geschlechterfragen als mögliche Einflussfaktoren mit einbezogen. In den multivaria-ten Ergebnissen lässt sich das erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko unter zugewanderten muslimischen Män-nern teilweise auf die kulturellen Faktoren „Konsum einheimischer Medien\" und Bekanntschaften mit Einheimischen zurückführen (Koopmans 2016: 208). Bei muslimischen Frauen ist das häufigere Fehlen einheimischer Freunde eine Teilerklärung der überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit; bezüglich der Wahrscheinlichkeit, dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung zu stehen, sind sprachbezogene Faktoren und traditionale Geschlechternormen mit Nichterwerbsbeteiligung assoziiert, in diesem letzten Fall auch stärker als sozio-demographische Merkmale (Koopmans 2016: 205; 209). Auch wenn mit multivariaten Verfahren so genannte Kompositionseffekte in Rechnung gestellt werden (z.B. dass Musliminnen eher unterdurchschnittliche Bildung haben und Letztere wiederum mit traditionalen Geschlechternormen einhergeht), so handelt es bei den Querschnittsdaten dieser Umfrage bei jenen statistischen „Effekten\" de facto um eine Korrelation. Die Befunde Koopmans sind Gegenstand kritischer Einwände aus der Migrationsforschung gewesen (vgl. etwa Scherr 2016). Mau (2016) unterscheidet im Kontext dieser Kontroverse zwischen den „Assimilationis-ten\" und den „Befürwortern einer postmigrantischen Gesellschaft\". Kennzeichnend für erstere Position sei die Betonung individueller, in Einstellungen sowie kulturellen und religiösen Werten begründeten Integ-rationshemmnissen. Dies gehe – so Mau – oftmals mit einer Essentialisierung solcher Differenzen einher. Letztere Position hebe demgegenüber die sozialen und institutionellen Faktoren hervor, die einer Integra-tion von Migrantinnen und Migranten entgegenwirken können. Das betrifft nicht zuletzt die Diskriminie-rung auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen. Entsprechend kommen die beiden Ansätze zu konträ-ren Einschätzungen, auf wessen Seite die Hauptlast der Verantwortung für eine Integration liegt. Mau 4 In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird das Merkmal „Ausländer\" an der Staatsangehörigkeit einer Person festgemacht. In Bezug auf das Merkmal „Migrationshintergrund\" werden dabei fünf Gruppen unterschieden: Ausländer mit und ohne eigene Migrationser-fahrung, Deutsche mit Migrationshintergrund mit und ohne eigene Migrationserfahrung sowie Deutsche ohne Migrationserfahrung (vgl. BA 2016b). Flüchtlinge stellen eine Untergröße der Ausländer mit eigener Migrationserfahrung dar. Wenn im folgenden Text auf Daten der Bundesagentur für Arbeit Bezug genommen wird, in denen die Gruppe der „Ausländer\" als Vergleichsgröße herangezogen wird, sind die Daten vor dem Hintergrund dieser begrifflichen Eingrenzungen Seitens der BA zu interpretieren. Seit 2016 führt die BA (2016c) auch Statis-tiken zu so genannten „Personen im Kontext von Fluchtmigration\"; hieraus wird in Kapitel 3.1 und 3.2 auch Ergebnisse berichtet. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 11 betont diesbezüglich die Zweiseitigkeit von Integrationsprozessen: Integration dürfe nicht auf die Anpas-sung an eine vermeintlich homogene Aufnahmegesellschaft reduziert werden, sondern bedürfe auch einer Veränderungsbereitschaft der Gesellschaft (vgl. Mau 2016). Darüber hinaus ist auf eine methodologische Problematik an der Argumentation Koopmans zu verweisen: Die in der Umfrage gestellten Fragen zu Einstellungen und Werten werden auf der Ebene der Individuen gemessen und offensichtlich korrelieren entsprechende Merkmale mit dem Abschneiden auf dem Ar-beitsmarkt. Was aber mit statistischen Analysen letztlich nicht endgültig geklärt werden kann, ist, ob mit solchen Einstellungen aufseiten der Zugewanderten nicht systematisch eine sozial distanzierte bis diskri-minierende Einstellung der Einheimischen einhergeht, die aber mit Surveydaten nie direkt gemessen wird. So lässt sich bezogen auf den negativen Einfluss von ko-ethnischen, statt einheimischen sozialen Kontak-ten auf Arbeitsmarktchancen (Koopmans 2016: 201; vgl. ähnlich: Kalter 2006) argumentieren, dass es ge-nauso gut sein kann, dass soziale Kontakte muslimischer Frauen mit Einheimischen deshalb nicht zustan-de kommen, weil Letztere hierfür nicht offen und als angestammte Mehrheit in einer machtvolleren Posi-tion sind. Nichtsdestotrotz sollte es wenig strittig sein, dass Flüchtlinge wie andere Zugewanderte auch in Integrationsmaßnahmen Unterstützung finden sollten, sich neben Sprachkenntnissen auch arbeitsmarkt-nahe kulturell spezifische Umgangsweisen wie etwa in Bewerbungsgesprächen anzueignen (vgl. Koopmans 2016: 199). Die qualitative Studie von Brücker u.a. (2016b: 24-26, 28-30, 36) zu Flüchtlingen, darunter viele muslimischen Glaubens, berichtet sowohl von einer hohen Wertschätzung von Freiheitsrechten, Sicher-heit und Gleichberechtigung der Geschlechter als auch von einer hohen Erwerbsorientierung. Junge mus-limische Männer äußern sich vereinzelt skeptisch gegenüber dem Geschlechterverhältnis, wie sie es in Deutschland wahrnehmen (ebd.: 26, 29f., 36). Hinsichtlich individueller Faktoren ist einer der bedeutsamsten für die mittel- und längerfristigen Teil-habechancen die aus dem Ausland mitgebrachte Bildung. Brücker u.a. (2015) gehen vor dem Hintergrund vorliegender Daten davon aus, dass Flüchtlinge deutlich schlechter als andere Migrantengruppen qualifi-ziert sind. Dies gilt jedoch vor allem in Bezug auf das berufliche Bildungsniveau. Das schulische Bildungs-niveau der Flüchtlinge ist demgegenüber deutlich höher als die beruflichen Qualifikationen, wenn auch mit starken Unterschieden. So verfügten zwar unter den bei der BA registrierten sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten und Erwerbslosen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern 20% über einen Fach-hochschul- oder Hochschulabschluss. Zugleich verfügten 15% (unter den besonders von Krieg, Bürgerkrieg und politischer Verfolgung betroffenen Ländern sogar 22%) über keinen Hauptschulabschluss (Brücker u.a. 2015: 4f.). Wie die Daten bei Worbs/Bund (2016: 4)5 zeigen, muss hier aber nach den Herkunftsländern differenziert werden: Von allen irakischen Befragten waren ca. 25,9 Prozent ohne Schulbildung und 10,5 Prozent haben nach eigenen Angaben die Schule bis zu 4 Jahre besucht (ebd.: 2016: 4). Umgekehrt wiesen syrische Befragte mit 42,5 Prozent den höchsten Anteil an Personen mit abgeschlossener, laufender oder abgebrochener Berufsausbildung oder Studium auf. Über alle Herkunftsländer hinweg liegt der Anteil der Höherqualifi-zierten bei 10 Prozent. Unter länger ansässigen Flüchtlingen, wie sie Libau und Salikutluk (2016: 734) mit der IAB-SOEP-Migrationsbefragung untersuchen, haben 20% einen Hochschulabschluss, aber auch 55% keine berufliche Ausbildung. Wie die Befunde von Worbs/Bund (2016: 6) weiter zeigen, weisen irakische Befragte mit 52,9% den höchs-ten Anteil an Vollzeiterwerbstätigkeit auf, obwohl sie die vergleichsweise schlechteste Bildungsposition haben. Syrische Befragte haben dagegen mit 36,7% den geringsten Anteil an Vollzeiterwerbstätigkeit. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Bildungsabschlüsse für den Zugang zu einer Vollzeitbeschäftigung offenbar nicht die entscheidende Rolle spielen. Zu differenzieren wäre allerdings, in welchen Arbeitsmarktsegmen-ten die Beschäftigung erfolgt: Handelt es sich primär um Voll- oder Teilzeitbeschäftigung im Niedriglohn-sektor? Ist die Vollzeitbeschäftigung mit einem existenzsichernden Einkommen verbunden? Inwieweit ist eine Stabilität der Beschäftigung gegeben? Diese und weitere Fragen müssen Gegenstand weiterer, diffe-renzierter Forschung zur Erwerbsteilhabe von Flüchtlingen sein. 5 Die Daten bei Worbs/Bund (2016) beziehen sich auf die BAMF-Flüchtlingsstudie 2014. In dieser wurden Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge aus den Herkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien befragt, die diesen Status zwischen 2008 und 2012 erhalten haben, und sich damit bereits über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhielten. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 12 Bezogen auf Bildung scheinen – zumindest mit Blick auf die neu hinzugezogenen Flüchtlinge – für Frauen zunächst größere Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu bestehen. So weisen Frauen und Befragte aus dem Irak unter den im Rahmen der BAMF-Flüchtlingsstudie befragten Flüchtlingen die vergleichsweise schlechteste Bildungsposition auf: Über die Herkunftsgruppen hinweg fand sich bei Frauen häufiger eine geringere Bildung als bei Männern oder eine ganz fehlende Bildung (Worbs/Bund 2016: 5). Entsprechend partizipierten geflüchtete Frauen nur in sehr geringem Ausmaß und deutlich seltener als Männer am deut-schen Arbeitsmarkt. Insbesondere unter den irakischen Frauen fand sich mit 35,1 % ein hoher Anteil von Frauen ohne Schulabschluss. Länger ansässige Flüchtlinge, die in ihren Herkunftsländern einen beruflichen Abschluss erworben und entsprechende Zeugnisse haben, haben mit 32% ähnlich häufig wie andere Zugewanderte versucht, dies in Deutschland anerkennen zu lassen; mit 35% gegenüber 16% ist die Ablehnungsquote aber deutlich höher (Libau/Salikutluk 2016: 738 mit allerdings recht kleinen Fallzahlen). Eine Anerkennung ausländischer Zertifikate erhöht Arbeitsmarktchancen nachweislich, wie Kogan (2012) für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge gezeigt hat. Neben den mitgebrachten Bildungsabschlüssen und Berufserfahrungen könnten die in Deutschland selbst durch Weiterbildung und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkpolitik neu erworbenen Qualifikatio-nen im weiteren Sinne die Erwerbschancen positiv beeinflussen. So wie repräsentative Studien belegen, dass Zugewanderte in der beruflichen Weiterbildung im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt unter-repräsentiert sind (vgl. Öztürk 2011 aus Basis des SOEP; Öztürk/Reiter 2015), so scheint dies auch auf Flüchtlinge zuzutreffen. Ende 2015 lag der Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmern an beruflicher Weiterbildung bei den Flüchtlingen deutlich unter dem Anteil aller ausländischen Arbeitssuchenden. Als ein Grund hierfür werden fehlende Sprachkenntnisse vermutet (vgl. BA 2016a: 10). Im Vergleich zu allen Ausländern nahmen Maßnahmeteilnehmer aus nichteuropäischen Asylzugangsländern dagegen über-durchschnittlich oft an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil. Bezogen auf Wei-terbildung jenseits des Aufgabenbereichs der staatlichen Arbeitsvermittlung, könnte auf Flüchtlinge sehr gut zutreffen, was bei Zugewanderten allgemein zu konstatieren ist: Die unterdurchschnittlichen Weiter-bildungsquoten sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass Zugewanderten häufiger als der Bevölkerungs-durchschnitt eine niedriges formales Bildungsniveau aufweisen, häufiger arbeitslos (und damit von be-trieblicher Fortbildung ausgeschlossen) sowie öfter im Niedriglohnbereich beschäftigt sind, in dem wiede-rum Beschäftigen seltener betriebliche Weiterbildungen angeboten werden (Erlinghagen/Scheller 2011); die Komplexität des Weiterbildungssektors und seine mangelnde interkulturelle Öffnung werden zusätz-lich als Erklärung angeführt (Sprung 2011). Schließlich haben zugewanderte Frauen mit minderjährigen Kindern ein erhöhtes Risiko, nicht an Bildung im weiteren Sinne zu partizipieren (Söhn 2016: 207). Zu-gleich weisen Studien auf eine erhebliche Bereitschaft zur Bildungsteilhabe seitens der Geflüchteten selbst hin (vgl. Piętka-Nykaza 2015; Bücker u.a. 2016). In einer Umfrage des BAMF unter anerkannten Flüchtlin-gen äußerten rund 23,6 % der erwachsenen Befragten den Wunsch, eine Aus- oder Weiterbildung zu ab-solvieren (Worbs/Bund 2016: 9). Ob und wie sich durch Weiterqualifizierung für Flüchtlinge perspektivisch der Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert, lässt sich nicht pauschal sagen. Im Allgemeinen wird ein solcher positiver Effekt von Weiterbil-dung hervorgehoben (vgl. etwa Kruppe/Lang 2015). Für die Gruppe der Flüchtlinge bleibt er aber etwa stark von der Anerkennung formaler Qualifikationen abhängig (Kraler u.a. 2014:7f.). Für Österreich konn-ten jedoch Renner und Senft (2013: 268f.) nachweisen, dass die Teilnahme an einer beruflichen Schulung die Chancen der Flüchtlinge auf eine Anstellung erhöhte, so wie in anderen Kontexten generell der positi-ve Einfluss des Abschlusses einer inländischen Ausbildung auf das Erreichen höherer berufliche Positionen von Zugewanderten hervorhoben wird (Libau 2011: 141 für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflücht-linge; Parasnis u.a. 2008 für Australien). Auf der Ebene individueller Ressourcen werden immer wieder fehlende Sprachkenntnisse als Hindernisse für eine zügige Integration in Beschäftigung angeführt. So findet sich in der Literatur eine große Überein-stimmung hinsichtlich der Auffassung, dass eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt, insbesonde-re bezogen auf qualifizierte Tätigkeiten, wesentlich von einem schnellen Spracherwerb abhängt (vgl. u.a. Brenke 2015: 879; Esser 2006: 414ff.). Über länger ansässige Flüchtlinge in Deutschland ist bekannt, dass sie Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 13 selten mit Deutschkenntnissen einreisen, den Unterschied gegenüber anderen Zugewanderten aber im Zeitverlauf wieder einholen; dabei weisen Geflüchteten wie andere Migrantinnen und Migranten eine günstigere Entwicklung der Deutschkenntnisse auf, wenn sie als Kinder oder junge Erwachsene eingereist sind (Libau/Schacht 2016: 743ff. auf Basis der IAB-SOEP-Migrationsbefragung). Die Teilnahme an Vollzeit-Deutschkursen könne zwar einen schnellen Berufseintritt behindern, mache aber danach den Zugang zu höher positionierten, anspruchsvolleren Tätigkeiten möglich: Spracherwerb als Ausbau von Humankapital wirke „als Investition […], die sich in der Regel erst mittel- bis langfristig auszahlt.\" (Libau 2011: 34). Eine Untersuchung aus Großbritannien zeigt positive Effekte einer höheren Sprachkompetenz („fluency\" und „litracy\") sowie der Berufs- und Ausbildungsqualifizierung vor der Migration auf Arbeitsmarktchan-cen. Sprachkompetenz führt dabei zu einer höheren Beschäftigungsfähigkeit der Flüchtlinge, hat jedoch keinen signifikanten Effekt auf die Beständigkeit der Beschäftigung. So zeigte sich in der vierten Welle der Untersuchung, dass auch Flüchtlinge mit geringer Sprachkompetenz eine beständige Beschäftigung in gering qualifizierten Tätigkeiten finden, in denen fließende Sprachkenntnisse nicht gebraucht wird (Cheung/Phillimore: 528). Aus ihren Befunden leiten die Autorinnen die Handlungsempfehlungen ab, dass die Förderung von Sprachkompetenz Priorität haben sollte und zugleich der Zugang zu qualitativer Sprachförderung, vor allem zu berufsbezogener Sprachförderung, zeitnah nach erfolgtem Asylantrag für alle Flüchtlinge frei zugänglich sein sollte (ebd.). Brücker u.a. (2016a) berichten davon, dass die interviewten Flüchtlinge eine hohe Motivation aufweisen, Deutsch zu erlernen, und dies als Herausforderung empfin-den. Möglichkeiten, berufliche Weiterbildungen mit anderen Angeboten – Anerkennungsberatung, Coaching, die Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse – zu kombinieren, werden insbesondere durch die BMAS-/ESF-geförderten Netzwerkprogramme ‚Integration durch Qualifizierung‘ (IQ) und ‚Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen‘ (IvAF) bereit gestellt. IQ zielt mit den Förderketten in den Bundesländern auf qualifizierte Zugewanderte und begleitet diese auf dem Weg zur (Teil-)Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses entlang verschiedener Instanzen, beispielsweise auch dem Jobcenter. IvAF als Handlungsschwerpunkt von Kooperationsverbünden richtet sich explizit an Asylsu-chende und andere Geflüchtete und unterstützt beim Zugang zum Arbeitsmarkt unabhängig von Alter und Qualifizierung. Exemplarisch sei hier der südniedersächsische Verbund ‚FairBleib‘ genannt: Die sechs Projektträger bringen dabei ihre Kompetenzen und Ressourcen in Hinblick auf Beratung, Aktivierung und Vermittlung mit ein. Neben berufsbezogenen Deutschkursen werden hier beispielsweise Kurzqualifikatio-nen angeboten. Integraler Bestandteil beider Netzwerke – IQ und IvAF – ist darüber hinaus die Ausbil-dung von Multiplikatoren in Jobcentern, Arbeitsagenturen, Beratungseinrichtungen und Unternehmen. Diese zielen dabei sowohl auf die Sensibilisierung, der Vermittlung von Wissen über Verfahren als auch Bekanntmachung vorhandener Angebote gegenüber den Zielgruppen. Ein gut dokumentierter Einfluss auf den Zugang zu Beschäftigung sind soziale Netzwerke. Länger ansäs-sige Flüchtlinge in Deutschland nutzen seltener als Arbeits- oder Familienmigranten informelle (und auch formelle Wege) bei der Stellensuche (Eisnecker/Schacht 2016: 759 auf Basis der IAB-SOEP-Migrationsbefragung). Diejenigen, die soziale Kontakte nutzen, haben eher schlechtere Deutschkenntnisse, ihr Bildungsniveau spielt bei dieser Suchstrategie dagegen keine Rolle (ebd.: 760f.). Die bereits genannte Studie aus Großbritannien fand heraus, dass zwar ein Mangel an sozialen Netzwerken einen nachteiligen Effekt auf den Zugang zu Beschäftigung hat, umgekehrt beeinflusst das Vorhandensein sozialer Beziehun-gen aber nicht die Qualität der Beschäftigung (Cheung/Phillimore 2014: 533). Eine Studie aus den Nieder-landen zeigt, dass Flüchtlinge, die über persönliche Netzwerke eine Stelle gefunden haben, ökonomisch schlechter abschneiden im Vergleich zu denjenigen, die ihre Stelle über eine Anzeige, die staatliche Ar-beitsvermittlung oder eine direkte Bewerbung gefunden haben (Tubergen 2011: 190). Dies liegt vermutlich daran, dass die sozialen Kontakte von Flüchtlingen selber seltener über Verbindungen verfügen, die einen Zugang zu einer ‚besseren‘ Position am Arbeitsmarkt anbahnen könnten. Der Befund, dass die Nutzung offizieller Wege von sehr guten Sprachkenntnissen abhängen (ebd.: 189f.), zeigt wiederum, dass soziale Kontakte eher eine Notlösung sind, und unterstreicht den multiplen Nutzen, den Spracherwerb zu för-dern. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 14 Ein wesentlicher Teil der Hindernisse bei der Erwerbsteilhabe von Flüchtlingen lässt sich auf institutio-nell-strukturelle und konkret rechtliche Barrieren zurückführen. Eine grundsätzliche Hürde beim Zu-gang zum Arbeitsmarkt besteht in Gestalt von ausländerrechtlichen Bestimmungen. In diesem Zusam-menhang werden etwa die Vorrangprüfung sowie fehlende Beschäftigungserlaubnisse angeführt (vgl. u.a. Gottschalk 2014: 230ff.; Juretzka 2014, 98f.). Eine Vorrangprüfung findet u.a. bei Bewerberinnen und Bewerbern statt, die lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen. Mit der Vorrangprü-fung ist eine Bevorzugung geeigneter deutscher Arbeitssuchender, Unionsbürger oder gleichgestellter Drittstaatenangehöriger bei der Einstellung durch einen Arbeitgeber verbunden. Mit der Vorrangprüfung muss nachgewiesen werden, dass keine „bevorrechtigten\" Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. Weiterhin sind immer die Beschäftigungsbedingungen zu prüfen. Sie müssen mit denen von in-ländischen Arbeitnehmern vergleichbar sein. Erst danach kann eine Zustimmung der Arbeitsagentur, so-fern benötigt, erfolgen. Häufig darf eine Zustimmung auch ohne Vorrangprüfung erteilt werden. Zuletzt wurde die Vorrangprüfung in bundesweit 133 von 156 Bezirken der Agentur für Arbeit, befristet auf drei Jahre, ausgesetzt. 6 Die anschließende Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erfolgt durch die Aus-länderbehörde. Diesen Maßnahmen kommt somit u.a. die protektionistische Funktion der Steuerung und gegebenenfalls Begrenzung von Zugängen zu Erwerbsarbeit für den genannten Personenkreis zu. Die Zu-stimmung durch die Arbeitsagentur entfällt nach vierjährigem rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet bei mindestlohnfreien Praktika oder bei Beschäftigungen, die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blaue Karte EU erfüllen (sowie bei einer beruflichen Ausbildung, vgl. hierzu Kapitel 3.2.3). In den letzten Jahrzehnten hat es für Asylsuchende und Geduldete in unterschiedlichem zeitlichem Aus-maß Beschäftigungsverbote gegeben, so noch im Jahr 2014 in den ersten neun Monaten des Asylverfah-rens (vgl. Juretzka 2014). Zwischenzeitlich ist allerdings eine Verkürzung des Arbeitsverbots für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung auf nunmehr drei Monate in Kraft getreten (vgl. Thränhardt 2015: 6). Geduldete dürfen zustimmungsfreie Tätigkeiten wie z.B. Praktika zu Weiterbildungszwecken oder ein Freiwilligendienst auch ohne Einhaltung dieser Dreimonatsfrist ausüben. Für Flüchtlinge mit Aufenthalts-erlaubnis nach §25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist eine sofortige Arbeitsaufnahme möglich. Auch die Möglichkeit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit wurde mit den jüngsten Gesetzesänderungen gelockert, wobei je nach Aufenthaltsstatus zum Teil die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden muss. Schließlich wurden neben diesen Vereinfachungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt aber auch einige Verschärfungen eingeführt. So besteht seit Ende Oktober 2015 ein Arbeitsverbot für Asyl-bewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben. Die maximale Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in Erstaufnahme-einrichtungen, in denen ein Arbeitsverbot gilt, wurde auf bis zu sechs Monate erhöht (vgl. Robert Bosch Stiftung 2016: 14). Es liegen keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Praxis von Ar-beitsagenturen und Ausländerbehörden für die Fälle vor, in denen es einen behördlichen Ermessensspiel-raum bei dem Verzicht auf Vorrangprüfung und der Gewährung einer Beschäftigungserlaubnis gibt. Als wichtiger Verzögerungseffekt beim Zugang zum Arbeitsmarkt wird die Länge der Asylverfahren ange-führt: Da die Registrierung als Arbeitslose erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Asylverfahren erfolgt, schlägt sich der Zuzug von Flüchtlingen erst mit Verspätung auf die Arbeitslosenzahlen und -quoten nie-der (vgl. BA 2016a: 6f.). Umgekehrt wird aber die Arbeitslosmeldung von Flüchtlingen als ein erster Schritt zur Integration gewertet, da die Arbeitsverwaltung erst von diesem Zeitpunkt an Maßnahmen zur Integra-tion in den Arbeitsmarkt ergreifen kann (ebd.: 7). Auch in Bezug auf den Zugang zu staatlichen Weiterbil-dungsangeboten machen sich migrationsspezifische Einflüsse am Rechtstatus fest: Während Schutzbe-rechtigten wie z.B. anerkannten politischen Flüchtlingen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, migrationsspezifische Beratungsangebote und staatliche Integrationskurse offen stehen bzw. sie verpflich-tet sind, letztere in den ersten zwei Jahren zu besuchen (vgl. BAMF 2015: 5), bleiben Personen ohne dauer-hafte Aufenthaltsperspektive von diesen Integrationsangeboten ausgeschlossen (Autorengruppe Bildungs-berichterstattung 2016: 198; Söhn 2011: 120f.), obwohl viele Geduldete faktisch viele Jahre in der Bundes-republik leben. Zugleich zeigen Kraler u.a. (2014: 7f.) auf, dass sich im Falle der Gewährung eines gesicher-ten Aufenthaltsstatus zwar die Chancen für eine Weiterqualifizierung bzw. Umschulung eröffnen, der 6 http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/erleichterter-arbeitsmarktzugang-fluechtlinge.html [29.11.2016] Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 15 Zugang zum Arbeitsmarkt aber weiterhin wesentlich von ihrer formalen Qualifizierung und der Anerken-nung ihrer Abschlüsse abhängt. Insofern stellt der Abbau rechtlicher Restriktionen beim Zugang zum Ar-beitsmarkt zwar eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für die Erwerbsteilhabe der Flüchtlinge dar. Wie Befunde mit Blick auf die zeitliche Dynamik im Erwerbsverlauf zeigen, können längere Wartezeiten und Arbeitslosigkeit dazu führen, dass Kompetenzen verloren gehen und Qualifikationen entwertet wer-den (vgl. Bretl 2008: 36ff.; Diarra 2014: 202; für einen Überblick: Robert Bosch Stiftung 2016: 21). Aufgrund der potentiellen Entwertung und des möglichen Kompetenzverlustes durch lange Phasen der Nichtbe-schäftigung, sowie der Erkenntnis, dass generell längerfristige Arbeitslosigkeit schon für sich genommen einen stigmatisierenden Effekt hat und sich langfristig negativ auf Beschäftigungschancen und Einkom-men auswirkt (allgemein hierzu: Dieckhoff 2011), wird generell die Notwendigkeit des raschen und er-leichterten Zugangs von Asylsuchenden mit hoher Bleibeperspektive zu Aktivierungs- und Integrations-maßnahmen (OECD 2016: 15ff. im länderübergreifenden Report) und eines zügigen Einstiegs in Beschäfti-gung (vgl. Brenke 2015: 879) hervorgehoben. Um dies zu befördern wird z.B. angeregt, die Beschäftigungs-aussichten bereits bei der regionalen Verteilung der Flüchtlinge zu berücksichtigen (OECD 2016: 24ff.) bzw. Anreize für Flüchtlinge und politische Entscheidungsträger zu schaffen, die eine der Aufnahmefähigkeit der jeweiligen regionalen Arbeitsmärkte entsprechende „Verteilung\" von Flüchtlingen unterstützen (vgl. Altemeyer-Bartscher u.a. 2016: 48). Darüber hinaus seien Verfahren wichtig, mit denen im Ausland erwor-bene Qualifikationen, berufliche Erfahrungen und Kompetenzen von Flüchtlingen erfasst und beurteilt werden können (OECD 2016: 32ff.). In Bezug auf die zeitlichen Perspektiven der Integration in der Ar-beitsmarkt gelte es schließlich zu berücksichtigten, dass insbesondere die Integration von geringqualifi-zierten humanitären Zuwanderern langfristige Schulungs- und Fördermaßnahmen erfordert (ebd.: 63ff.). Juretza (2014: 102f.) zufolge verhinderte bisher das aus dem §43 AufenthG resultierende Verständnis, dass die Integration von Immigranten mit einer dauerhaften Bleibeperspektive gefördert werden soll, dass Asylsuchende und Geduldete an Sprachförderprogrammen teilnehmen können. Diese Kritik besteht zum Teil fort. So wurden zwar zwischenzeitlich die Integrationskurse auch auf Asylbewerber mit Ausnahme jener aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet. Dennoch bleibt die Kritik von Juretzka bestehen, dass darüber vermittelte Basiskenntnisse Geduldeten verwehrt bleiben (ebd.: 104), auch wenn Geduldete häufig viele Jahre in Deutschland leben und z.T. auch später eine Aufenthaltsverfestigung er-folgt (z. B. über Altfallregelungen). Zu diskutieren ist, ob nicht unabhängig vom Erfolg des Asylverfahrens ein voraussichtlich längerer Verbleib in Deutschland, der sich auch aus einem langen Asylverfahren erge-ben kann, den Erwerb solcher Basiskenntnisse aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll erscheinen lässt, da sie wiederum die Voraussetzung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind. In diesem Sinne verweist etwa Aumüller (2009) in ihrer Studie zur kommunalen Integration von Flüchtlingen als „gute Praxis\" auf den Fall eines Landkreises (Schwäbisch-Hall), wo das Amt für Migration eigenständig Mittel für Sprach- und Berufsförderungskurse von Flüchtlingen ohne gesicherten Status akquirierte (Aumüller 2009: 119). Eine aktualisierte wissenschaftliche Bestandsaufnahme über kommunale und ehren-amtliche Sprachkurse auch für Geduldete liegt derzeit nicht vor. Aus Sicht der OECD gilt es insgesamt, gezielte Integrationsangebote für Migrantinnen und Migranten zu machen und bedarfsgerechte Ansätze zu entwickeln, die die zunehmende Heterogenität humanitärer Zu-wanderer berücksichtigen (OECD 2016: 39ff.). Eine Zusammenfassung verschiedener Empfehlungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen findet sich bei Buch u.a. (2016: 8ff.). Diese identifizieren fünf Faktoren einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration: die Beschleunigung der Asylver-fahren, die Förderung des Spracherwerbs, Investitionen in Bildung und Ausbildung der Flüchtlinge, Ar-beitsvermittlung zur Herstellung von Arbeitsmarkttransparenz auf beiden Marktseiten sowie die Aufnah-mefähigkeit und -bereitschaft der Wirtschaft. Brücker u.a. (2016) ergänzen diese Liste und sprechen sich u.a. dafür aus, weitere rechtliche Restriktionen wie die Vorrangprüfung – durch das Integrationsgesetz weitgehend überholt – und die Wohnsitzauflage auszusetzen. Daneben heben sie die Bedeutung einer frühzeitigen professionellen, durch ehrenamtlich Tätige zusätzlich gestützten Beratung hervor. Schließlich betonen sie den Zusammenhang von Integrations- und Wohnungspolitik: Sammelunterkünften würden Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 16 demnach die Integrationsbestrebungen erschweren, wobei zugleich in Regionen mit guten Arbeitsmarkt-bedingungen eine erhöhte Konkurrenz um Wohnraum bestehe (vgl. Abschnitt 3.5). Darüber hinaus wären weitere Faktoren hinzuzufügen, die auf das Handeln von Akteuren im regionalen und kommunalen Kontext abzielen (vgl. dazu Marquardsen/Müller 2016). Das betrifft etwa Entscheidun-gen von Seiten der Ausländerbehörden oder der Bundesagentur für Arbeit, die Zugänge zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete öffnen und schließen können. Als positives Beispiel nennt Aumüller (2009) eine Kommune (Jena), die eine großzügige Befreiung von der Residenzpflicht praktizierte, damit Flüchtlinge in anderen Landkreisen an Praktika und Maßnahmen teilnehmen konnten. Auch wenn die Residenzpflicht seit 2015 auf Bundesebene gelockert wurde und nunmehr (sofern der Lebensunterhalt gesichert ist) nur noch für die ersten drei Monate des Aufenthalts in Deutschland gilt, verweist dieses Bei-spiel auf die Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im kommunalen Kontext sowie auf Länderebene bestehen. Dabei geht es immer auch um eine Abwägung zwischen dem Ziel, die Hürden für Zugänge in Beschäftigung zu senken, und dem Ziel, der Kontrolle und Steuerung der Mobilität von Asylsuchenden und Geduldeten (vgl. Abschnitt 3.5). Altemeyer-Bartscher u.a. (2016) argumentieren, dass die Abwanderung von Flüchtlingen in Ballungsräume einen positiven Effekt auf die Integration von Flüchtlingen haben kann, da soziale Netzwerke für Flücht-linge bei der Besetzung von freien Stellen auf dem Arbeitsmarkt unterstützend wirken können. Dies gelte aber nur unter der Bedingung, dass die früher Zugewanderten ebenfalls gut integriert sind. Andernfalls bestehe die Gefahr einer wohnräumlichen Segregation in benachteiligten Quartieren. Mit Blick auf die sozialen Netzwerke von Flüchtlingen zeigen Cheung und Phillimore (2014: 532) für Großbritannien, dass das Zusammenleben mit einem Partner unter statistischer Berücksichtigung weiterer Faktoren signifikant mit beständiger Beschäftigung korreliert. Somit sollten mit Blick auf eine Beschleunigung des Integrati-onsprozesses Modelle diskutiert werden, mit denen Flüchtlinge in der Nähe von Freunden oder Verwand-ten untergebracht werden können, eine vereinfachte Familienzusammenführung ermöglicht und somit das Zusammenleben mit einem Partner erleichtert wird (ebd.: 534), wobei dies auch unabhängig von sei-nem möglichen Zusammenhang mit Arbeitsmarktchancen eine eigenständige Dimension ist, die auf das Familienleben bezogene Grundrecht berührt. Bildung und Ausbildung 3.2Bildung ist eine der zentralen Dimensionen von sozialer Teilhabe und Teilhabe an Bildung ein Menschen-recht. Neben der Aneignung von später beruflich relevantem Wissen und Fertigkeiten und der Auseinan-dersetzung mit sozio-kulturellen Normen, trägt Bildung zur Persönlichkeitsentwicklung bei und stärkt insgesamt die Fähigkeiten (Capabilities), Teilhabe in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie der politi-schen Mitgestaltung des Gemeinweisens zu realisieren. Bezüglich der Partizipation von Flüchtlingen an Bildung ist – ähnlich wie bei der Dimension Erwerbsarbeit – zwischen dem Zugang zu Bildungsinstitutio-nen per se und den Chancen auf eine „erfolgreiche\" Bildungskarriere innerhalb der Bildungsinstitutionen zu unterscheiden. Zu differenzieren sind die unterschiedlichen Segmente des Bildungssystems: Kindergar-ten/Elementarbildung, allgemeinbildende Schulen, berufliche Ausbildung und Hochschulbildung (zur Weiterbildung vgl. Abschnitt 3.1). Eine „Bildungspflicht\" besteht nur bezogen auf schulische Allgemeinbil-dung, nicht jedoch für die Stufen davor und danach. Alle hier genannten Stufen des Bildungssystem werden laut Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung für die derzeitige Flüchtlingspopulation relevant: „Rund 15 Prozent der Flüchtlinge wa-ren 2015 im schulpflichtigen Alter, hinzu kommt ein Zehntel im Vorschulalter und im Alter der frühkind-lichen Erziehung. Neben dieser Gruppe besteht ein erheblicher Nachqualifizierungsbedarf vor allem bei den Flüchtlingen im Alter ab 18 Jahren, die gar keine Schule oder nur eine Grundschule besucht haben. Diese Gruppe umfasst rund ein Viertel der ab 18-jährigen Flüchtlinge. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Flüchtlingen, die ihre Bildungsbiografien unterbrechen mussten und allgemeinbildende Schulen ohne Abschlüsse verlassen haben.\" (Brücker 2016: 6) Über die Hälfte der in 2015 gestellten Asylanträge wurden von Menschen im Alter zwischen 16 und 35 Jahren gestellt – eine Gruppe von 400.000 bis 500.000 Perso-nen, für die potenziell nachholende schulische Bildung, eine berufliche oder auch eine universitäre Ausbil-dung relevant werden könnte. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 17 Während die Möglichkeit, den Zugang für Zugewanderte zum nationalen Arbeitsmarkt zu begrenzen, ein Kernmerkmal nationalstaatlicher Souveränität ist, ist der Zugang zu Bildung in der Tendenz universalis-tisch geregelt. So hat die Bundesrepublik internationale Abkommen ratifiziert, in denen das Menschen-recht auf Bildung verankert ist – z. B. den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (Artikel 13) von 1966 und die Kinderrechtskonvention (Artikel 28, 29) aus dem Jahr 1989 (vgl. Motakef 2006: 10f.). Auch aus pädagogischer Sicht ist der Rechtsstatus von Lernenden, also auch ein spezifischer Aufenthaltstitel von Geflüchteten, ohne Relevanz für das Unterrichten (stattdes-sen sind z.B. ungenügende Kenntnisse der Unterrichtssprache pädagogisch handlungsrelevant) (Krüger-Potratz 2005: 61f.). Dennoch kann sich der aufenthaltsrechtliche Status von Asylsuchenden und Geduldeten direkt und indirekt negativ auf die Bildungschancen auswirken, wenn dieser in Konflikt mit dem Aufenthaltsrecht steht. Die fehlende Bleibesicherheit, die mit oft über Jahre nur kurzfristig verlängerten Duldungen einher-geht (vgl. Scheyer u. a. 2015: 3), führt zu einer existenziell verunsichernden Lebenssituation und mit Refe-renz auf den in Kapitel 2.3 eingeführten Teilhabebegriff zu einer starken Einschränkung der Auswahl an Handlungsmöglichkeiten und der längerfristigen Lebensplanung (vgl. Eisenhuth 2015: 243 auf Basis qualitativer Interviews mit Flüchtlingskindern in Deutschland). Dies kann sich negativ auf die kognitive Entwicklung und Bildungsanstrengungen von Kindern auswirken (vgl. Menjívar 2008: 180 für Flüchtlinge; Yoshikawa 2011: 120-125 für Migranten ohne legalen Status in den USA) und vermutlich auch die subjekti-ven Lernmöglichkeiten Erwachsener einschränken. Sehr konkret finden Asylsuchende in Gemeinschafts-unterkünften oft keine angemessenen Rückzugsmöglichkeiten, was wiederum das Lernen erschwert (vgl. Gottschall 2014: 230ff.). Materielle Armut und Langzeitarbeitslosigkeit, die durch zumindest zeitweise ein-geschränkte soziale und ökonomische Rechte mit verursacht sind, stellen eine weitere Belastung der Le-bensumstände dar, die sich negativ auf die Lernfähigkeit auswirken kann, so wie ein Aufwachsen in Armut im Allgemeinen nachteilig für den Bildungserfolg von Kindern ist (Söhn 2011b: 252f. auf Basis statistischer Analysen; Eisenhuth 2015: 214). Neben der prekären Situation im Aufnahmeland sind es zudem traumati-sierende Erfahrungen im Herkunftsland und auf der Flucht und daraus resultierende psychologische Be-lastungen, die die Lernfähigkeit in einem höheren Maße belasten und Bildungsinstitutionen noch stärker herausfordern (Shah 2015: 9-15; Meysen u.a. 2016: 14; Adam 2009), als dies bei anderen Migrantinnen und Migranten der Fall ist. Kindergarten 3.2.1Der Besuch von Kindergärten ist in Deutschland für niemanden verpflichtend, im Sinne einer informellen Norm ist er aber politisch weitgehend erwünscht. Gerade Kindern aus Migrationshaushalten bieten Kin-dergärten gute Möglichkeiten der kognitiven Entwicklung und der Aneignung der deutschen Sprache (Becker u.a. 2013). Dabei ist hier neben dem Spracherwerb auch die pädagogische Qualität zentral, um die nachteiligen Ausgangslagen zu kompensieren (Schmidt/Smidt 2014). Inzwischen hat jeder dritte Kinder-garten in Deutschland Flüchtlingskinder (im Schnitt ein bis zwei) aufgenommen und 90% aller 3- bis 5-Jährigen mit Migrationshintergrund besuchen einen Kindergarten (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016: 170, 195). Eine unbeantwortete Frage ist dennoch, ob Flüchtlingskinder ein besonders hohes Risiko haben, zu diesen verbleibenden 10% ohne Kindergartenbesuch zu gehören. Kinder haben unabhängig von ihrem Rechtsstatus Anspruch auf Leistungen der Förderung in Tagesein-richtungen und in Kindertagespflege nach SGB VIII einschließlich der Übernahme der sonst fälligen Elternbeiträge, sowie auf Beratungsgespräche für Eltern (Meysen u.a. 2016: 12, 20, 29). Ausgenommen sind davon jedoch weiterhin Kinder, die unmittelbar ausreisepflichtig sind. Ein migrationsbedingtes Versäu-men der üblichen Anmeldefristen wirkt sich nicht negativ aus (ebd.: 11). Probleme ergeben sich vor allem bei der tatsächlichen Umsetzung dieses Bildungsrechts. Seitens der Institutionen sind es die Kapazitäten, kurzfristig Betreuungsplätze für neu angekommene Flüchtlingskinder bereit zu stellen. Seitens der ge-flüchteten Eltern sind es u.a. mangelnde Informationen über ihre Rechtsansprüche und mangelnde Res-sourcen, bei unzureichenden institutionellen Angeboten ihre Ansprüche durchzusetzen (ebenda: 13f.). Sprachlich und interkulturell geschulte Elementarpädagoginnen und Vertrauenspersonen, die Eltern be-reits in Flüchtlingsunterkünften über Möglichkeiten und Rechtsansprüche informieren, sind ebenso wie Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 18 eine ausreichende Ressourcenausstattung für Kindergärten seitens der öffentlichen Hand – der Natio-nal Bildungsbericht spricht von einem Zusatzbedarf von bis zu 9.400 Fachkräften bzw. 420 Millionen Euro in 2016 – naheliegende Forderungen, um die Teilhabechancen junger Flüchtlingskinder zu verbessern (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016: 195, 200). Schule 3.2.2Auch wenn alle Kinder in Deutschland im Prinzip das Recht hatten, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen, so galt in einigen Bundesländern lange Zeit die Schulpflicht nur für solche ausländischen Kin-der, die dort ihren „gewöhnlichen Aufenthalt\" (Reuter 1999: 31) hatten, was nicht automatisch auf Kinder von Asylsuchenden oder Ausreisepflichtigen mit Duldung zutrifft. Aktuell beginnt die Schulpflicht in eini-gen Bundesländern uneingeschränkt, in anderen erst nach einigen Monaten Aufenthalt oder wenn Flücht-linge von einer Landeserstaufnahmestelle einer Gemeinde zugewiesen sind (Massumi u.a. 2015: 37-39). Erst seit dem Beschluss der Bundesregierung im Mai 2010, Deutschlands Vorbehalt bezüglich der UN-Kinder-rechtskonvention zurückzunehmen, werden 16- und 17-jährige Asylsuchende nicht mehr nach dem Aus-länder- und Asylverfahrensgesetz wie Erwachsene, sondern als Minderjährige behandelt. Inwiefern solche Jugendliche jetzt auch in den verschiedenen Bundesländern der Berufsschulpflicht unterliegen und dieser nachkommen, und in wie weit junge erwachsene Geflüchtete allgemeinbildende und Berufsschulen besu-chen, wurde bislang ebenso wenig systematisch untersucht wie die Frage, wie lange es ab der Ankunft in Deutschland dauert, bis Flüchtlingskinder tatsächlich allgemeinbildende Regelschulen besuchen. Über das schulische Abschneiden von Flüchtlingskindern ist bislang kaum etwas bekannt, weil diese in repräsentativen Daten selten direkt als Flüchtlinge identifizierbar sind. Nur Kemper (2016: 199) kann mit brandenburgischen Schulstatistiken direkt aufzeigen, dass Schülerinnen und Schüler, die als „Asylbewer-ber\" oder „Flüchtlinge\" (mit anderen Rechtsstatus) registriert sind, auf Gymnasien deutlich unterrepräsen-tiert sind (2 bzw. 11% statt 44% im Gesamtdurchschnitt). Für als Minderjährige Zugewanderte aus dem ehemaligen Jugoslawien, bei denen es sich unter Berücksichtigung jahresbezogener Asylstatistiken und Einreisejahr plausiblerweise um Bürgerkriegsflüchtlinge handelt, konnte Söhn (2011b: 221f.) auf Basis des Mikrozensus ein ähnlich unterdurchschnittliches Abschneiden bei den erzielten Schulabschlüssen feststel-len; einzelne kleine Gruppen wie jene aus dem Iran, die vermutlich vornehmlich als Asylsuchende einreis-ten, fanden sich aber auch überdurchschnittliche Anteile mit Abitur. Wenn geflüchtete Kinder die Möglichkeit haben, Schulen zu besuchen, ist ihr Bildungserfolg von ähnli-chen Faktoren abhängig wie bei Kindern mit Migrationshintergrund allgemein. Bezüglich individueller und familialer Faktoren sind dies – wie bei der einheimischen Bevölkerung auch – insbesondere das Bil-dungsniveau der Eltern (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016: 173; Kristen/Granato 2007). Selbst wenn es akademisch gebildeten Migranteneltern nicht gelingt, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen – und elterliche Arbeitslosigkeit sowie ein niedriger geringer ökonomischer Status wirken sich im Allgemeinen negativ auf den Schulerfolg von Kindern aus (Müller/Stanat 2006: 240, 244) –, profitieren Kinder doch vom hohen kulturellen Kapital der Eltern und den damit einhergehenden familialen Erziehungsstilen, der in-formellen Vermittlung von Wissen und Bildungsaspirationen. Zugleich konnte Söhn (2011b: 265f.) zeigen, dass ein sicherer Rechtsstatus und inkludierende Integrationspolitiken (typisch für den Aussiedler-Status) die Bildungsrisiken von Migrantenkindern aus Elternhäusern mit geringen ökonomischen und Bildungs-ressourcen zumindest abfedern – dieses Potenzial gibt es auch bei Flüchtlingskindern. Als migrantenspezi-fische Einflüsse auf den Schulerfolg ist, neben den möglichst schnell und effektiv zu fördernden Kenntnis-sen der Unterrichtssprache der Kinder selbst, die Sprachpraxis in den Familien zu nennen. Gerade in Deutschland (aber nicht in Immigrationsländern allgemein) ist es vor allem das Fehlen von Kenntnissen der Landessprache seitens der Eltern ‒ durch Sprachkurse für erwachsene Geflüchtete politisch beein-flussbar – mit schulischen Nachteilen der Kinder verbunden (Müller/Stanat 2006: 240, 244; Esser 2006: 312; Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016). Eine besondere Herausforderung für das schulische Fort-kommen stellt ein „höheres\" Einreisealter von Migrantenkindern und -jugendlichen dar (Söhn 2011a). Denn mit steigendem Einreisealter wird das Zeitfenster für den Deutscherwerb und das Nachholen von deutschlandspezifischem Lernstoff bis zu einem möglichen Schulabschluss immer enger. Wenn Flüchtlin-ge durch Kriege und Flucht längere Zeit keine Schule besuchen konnten, steigt der schulische Nachholbe- Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 19 darf noch einmal dramatisch an. Wie sehr sich nachteilige individuelle und familiale Ausgangslagen tat-sächlich auswirken, hängt davon ab, wie sie von den Strukturen des Schulsystems und der Unterrichtsqua-lität im Aufnahmeland aufgefangen werden. Bezogen auf Kinder mit Migrationshintergrund generell ist seitens der Institution Schule auf eine immer noch unzureichende Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in Deutsch als Zweit-/Fremdsprache (Flam 2007: 79f.) und in den 1990ern die pädagogisch defizitären, vom Regelunterricht segregierten Vorberei-tungs-/Förderklassen für Seiteneinsteiger zu verweisen (Radtke 1996: 52). Noch im Jahr 2009 besuchten nur 30 % der 15-Jährigen mit Migrationshintergrund Schulen, an denen es Angebote in Deutsch als Zweit-sprache gab (Hertel u.a. 2010: 128). Sehr gute Deutschkenntnisse sind jedoch in der Regel zwingende Vo-raussetzung für den Besuch eines Gymnasiums; Deutschförderung fand dann dort kaum statt, sondern konzentriert sich auf niedrigere Bildungsgänge wie Hauptschulen, in die gerade zugewanderte Jugendliche Seiteneinsteiger hineinkanalisiert wurden (Flam 2007: 105-108; Gomolla/Radtke 2000: 330). Derzeit kom-men für neu zugezogene Migrantenkinder allgemein unterschiedliche Modelle zur anfänglichen Beschu-lung einschließlich der Vermittlung von Deutschkenntnissen zum Einsatz (Massumi u.a. 2015: 44-50). Wel-che Vor- und Nachteile etwa eine auf bis zu einem Jahr befristete separate Beschulung (z.B. in Vorberei-tungsklassen) im Vergleich mit Deutschkursen in Verbindung mit einem unmittelbaren Besuch von Re-gelklassen haben, wurde nach heutigem Stand noch nicht systematisch evaluiert. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen hat sich seit 2014 sogar überproportional zu den Einwanderungszahlen vervielfacht (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016: 187). Zugleich haben Schulen – positiv gewendet – ein erhebliches Potenzial, gerade nach den belastenden Er-fahrungen von Gewalt und Flucht, Kindern im Aufnahmeland Stabilität im Alltag zu bieten und Bildungs-chancen zu eröffnen. Die britischen Forscher Arnot und Pinson (2005) machen drei Handlungsfelder in Bezug auf den Umgang mit komplexen Bedürfnissen geflüchteter Schülerinnen und Schüler aus: Lernen, Soziales und Emotionales. Das so genannte „holistische Schulmodell\", eine Form von best practice im Teilhabebereich Schule, rückt anstelle einer defizitorientieren Problematisierung geflüchteter Kinder die Prinzipien der Befähigung von Lernenden, soziale Gerechtigkeit und einen „ethos of inclusion\" in den Vordergrund und bezieht verschiedene Akteure in- und außerhalb der Schule ein (vgl. Taylor/Sidhu 2012). Anwendung findet dieser Ansatz („whole-school approach\") u.a. in Norwegen und Australien. So wird in Australien im Rahmen des dortigen School Support Programme darauf geachtet, dass neben der Schule (Lehrpersonal) auch Schulämter und (bspw. auf Traumata spezialisierte) Beratungseinrichtungen einbezo-gen werden, um eine Lernumgebung mitzugestalten, die geflüchtete Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht einbindet, aber auch zusätzliche psychologische Unterstützung zur Verarbeitung von Ge-walterfahrung anbietet (vgl. Block u.a. 2014). In Hinblick auf Teilhabe werden hier insbesondere soziale Beziehungen im institutionellen Kontext der Schule gestärkt und Partizipation – durch die Arbeit in ge-mischten Gruppen von Geflüchteten und Nicht-Geflüchteten – gefördert sowie unterstützende, gesund-heitliche Angebote geschaffen. Adam (2009) hebt auf Basis klinischer Erfahrungen mit Flüchtlingskindern in Deutschland insbesondere die Bedeutsamkeit sozialpsychiatrischer Kurzintervention und anderer psychologischer Interventionen hervor, die Versöhnungsbereitschaft, Beziehungsfähigkeit und das Ver-trauen auf der intra- und interpersonalen Ebene stärken. Besonders wichtig ist, dass sich die Schulleitung für diese Ziele einsetzt und eine hohe Kooperationsbereitschaft zeigt, um solche Netzwerke zu knüpfen. Eine norwegische Untersuchung kommt zum Schluss, dass vielseitige Repräsentationen Geflüchteter jen-seits der Traumata und ethnischer Stereotype, schulische Interventionen (bspw. Audits und Aktionspläne, die die Umsetzung des holistischen Ansatzes festlegen, und die durch verantwortliche Lehrerinnen und Lehrern begleitet und überwacht werden) und psychosoziale Unterstützung ebenso wie Antidiskriminie-rungsarbeit Teil der Infrastruktur und Kompetenz im Umgang mit Minderjährigen sein müssen (Pastoor 2015). Für Deutschland steht eine Umsetzung holistischer Ansätze in Schulen und deren Evaluation noch weitgehend aus. Mit einer erheblichen Aufstockung der öffentlichen Bildungsausgaben sollte dabei sowohl den besonderen Bedürfnissen von Geflüchteten Rechnung getragen, aber allgemein nachteilige Ausgangs-lagen aufgrund von Migration und sozialer Herkunft abgefedert werden, da hiervon Geflüchtete ebenfalls profitieren. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 20 Berufliche Bildung 3.2.3Während Zugang und Ausgestaltung vieler Bildungsinstitutionen staatlich reguliert sind, ist der Zugang zur betrieblichen Ausbildung im Dualen System marktförmig organisiert, so dass der Status der Lernenden rechtlich eher dem eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin gleicht und hier entsprechend auch ausländer- und arbeitsrechtliche Restriktionen bestehen. Der Zugang in betriebliche Ausbildung ist für Asylbewerber im laufenden Asylverfahren mit „Aufenthaltsgestattung\" nach drei Monaten möglich. Für geduldete Ausländer und Flüchtlinge mit „Aufenthaltserlaubnis\" ist nunmehr eine sofortige Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung möglich. Für Personen mit Zugang zum Arbeitsmarkt wurden mit dem Integrationsgesetz des Weiteren die Fördermöglichkeiten nach dem SGB III (z.B. Maßnahmen zur be-ruflichen Aktivierung, Eingliederungszuschuss, berufliche Weiterbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) ausgeweitet. Damit wurden zuletzt eini-ge Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung abgebaut bzw. heruntergesetzt. So ist etwa auch der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Geduldete während einer betrieblichen Berufs-ausbildung nicht mehr erst nach vier Jahren, sondern bereits nach 15 Monaten möglich. Für die Zeit vor den jüngsten Reformen berichtet Gottschalk (2014: 230ff.) davon, dass jugendliche Flüchtlinge mit ungesi-chertem Aufenthaltsstatus nur in wenigen Fällen eine Förderung durch die Arbeitsagentur erhielten und damit z.B. von der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen blieben. Im Jahr 2012 wurden laut BA-Statistiken von lediglich 157 Anträgen auf betriebliche Ausbildung 143 bewilligt (vgl. Scheyer u. a. 2015: 5). Bezogen auf die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung zu beginnen, berichtet Juretzka (2014: 100) auf Basis ihrer qualitativen Untersuchung, dass die Bundesagentur für Arbeit entspre-chende Anträge ablehnt und kleine Unternehmen den bürokratischen Aufwand für die ausländer- und arbeitsrechtlichen Klärungen für zu groß einschätzen (ebd.: 101f). Die Klärung der Frage, wie die veränder-ten, weit weniger restriktiven Regelungen in der Praxis umgesetzt werden, bleibt zukünftigen Studien vorbehalten. Seit August 2016 liegen erstmals Statistiken Flüchtlingen (mit Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis Flucht oder Duldung) im Bereich Ausbildung und Ausbildungsförderung vor: Während Flüchtlinge unter Bewerberinnen und Bewerbern für Ausbildungsstellen 1,7% stellen, sind es unter Unversorgten ohne Aus-bildungsplatz 3,4% (BA 2016c: Tab. 4). Unter Personen, die durch arbeitsmarktpolitische Förderinstrumen-te im Bereich „Berufswahl und Berufsausbildung\" gefördert werden, stellen Flüchtlinge 2,1%. Bei Assistier-ten Ausbildungen und Einstiegsqualifizierungen sind sie mit jeweils 3,3% bzw. 9,1% überrepräsentiert, bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und außerbetrieblichen Ausbildungen mit jeweils 0,9 bzw. 0,7% unterrepräsentiert (ebd.: Tabelle 8). Bekannt ist zudem, „dass viele Flüchtlinge mit allgemeinbilden-den Schulabschlüssen nach Deutschland kommen, mit denen sie im Prinzip die Aufnahmebedingungen für viele Ausbildungsgänge erfüllen\" (Braun/Lex 2016a: 34). Vielfach belegt hingegen sind die allgemein unterdurchschnittlichen Zugangschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. auslän-discher Staatsangehörigkeit auf eine betriebliche Lehrstelle und deren Überrepräsentanz in berufsvorbe-reitenden Maßnahmen (Diehl u.a. 2009; Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016: 174). Dass Jugend-liche mit einer Staatsangehörigkeit afrikanischer oder asiatischer Länder – typische Herkunftsregionen der gegenwärtigen Fluchtmigration – besonders häufig nur im Übergangssystem verortet sind, statt eine voll-qualifizierende Ausbildung zu absolvieren (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016: 323), legt die Vermutung nahe, dass diese Jugendlichen einen besonderen nachteiligen Ausbildungsverlauf aufweisen. Bereits für Jugendliche mit Migrationshintergrund allgemein ist bekannt, dass deren Nachteile nur teilwei-se mit schlechteren Schulabschlüssen und Noten zu erklären sind bzw. auch unter statistischer Kontrolle von Deutschnoten bestehen bleiben, sondern hier diskriminierende Einstellungspraktiken der Betriebe, insbesondere kleinerer Firmen und solcher mit geringer Ausbildungstradition, eine nicht unerhebliche Rolle spielen (Enggruber/Rützel 2015: 46f.; Diehl u.a. 2009; Imdorf 2010).Unter länger ansässigen Flüchtlin-gen haben 16% eine Ausbildung gemacht oder sind zum Befragungszeitpunkt in Ausbildung; bei einem Einreisealter von unter 24 trifft dies auf 36% (Libau/Salikutluk 2016: 736). Im Gegensatz zu migrantischen Jugendlichen, die hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, dürfte dies umso mehr für geflüchtete Jugendliche mit kurzer Aufenthaltsdauer gelten, die von Ausbildungsbetrieben ggf. noch eher als „fremd\" oder „nicht ausbildungsreif\" wahrgenommen werden. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 21 Bezogen auf die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren, wurden in letzter Zeit auslän-der- und arbeitsrechtliche Hürden abgebaut: Die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsaus-bildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf unterliegt nun keiner Zustimmung der Arbeitsagentur (d.h. es bedarf keiner Vorrangprüfung) mehr. Die für die betriebli-che Ausbildung notwendige Beschäftigungserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde qua Vermerk ‚Erwerbs-tätigkeit gestattet‘ bzw. ‚nicht gestattet‘, wobei die Handhabung hier regional durchaus unterschiedlich ist (vgl. Meyer 2014). Schulische Ausbildungen bedürfen keiner Zustimmung der Ausländerbehörde. Ebenso unterschiedlich ist die Handhabung berufsvorbereitender Bildungsgänge, die je nach Bundes-land inklusiv oder getrennt durchgeführt wird (Braun/Lex 2016b:60). In den meisten Bundesländern wer-den ein- bis zweijährige Berufsvorbereitungsklassen für jugendliche Schulpflichtige bereitgestellt. Perspek-tivisch stellt sich die Frage, wie diese Maßnahmen zur Ausbildung zusammen mit sprachlichen und kultu-rellen Integrationsangeboten verknüpft werden können (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016: 196f.). Praktika im Vorfeld einer Ausbildung können zusätzlich die Bindung zwischen Betrieb und Schüle-rinnen und Schülern begünstigen (ebd.; vgl. auch Gaupp/Lex/Reißig 2008). Geflüchtete Jugendliche und Heranwachsende, die einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben, haben gute Aussichten, nach vier Jahren eine sichere Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Umgekehrt verschlechtert sich die Bleibe-perspektive, wenn Flüchtlinge keine Ausbildung absolvieren (Braun/Lex 2016b: 30; Müller u.a. 2014: 58). Zielgruppe aktiver Arbeitsmarktpolitik einschließlich der Förderung von Aus- und Weiterbildung wurden Flüchtlinge in Deutschland erstmals in der ESF-Gemeinschaftsinitiative „EQUAL\" (2002-2007; Folgepro-jekt 2008-20157 – ESF/BMAS-Finanzierung 39 Mio. Euro). Diese richtete sich an bleibeberechtigte Flücht-linge (gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete im Aufenthaltsgesetz) mit einem (nachrangigen) Arbeitsmarktzugang. Aktuelle Initiativen fokussieren z.B. darauf, Betriebe zu überzeugen, Geflüchtete als Auszubildende aufzunehmen. Als ein Beispiel kann hier das seit 2008 bestehende Netzwerk Fluchtort Hamburg mit über 200 Hamburger Wirtschaftsbetrieben genannt werden (vgl. Gag/Schroeder 2013). Der Verbund arbeitet in Teilprojekten und bezieht Akteure der Flüchtlingssozialarbeit, Berufsbildungs- und Beschäftigungsträger und MSO und Hochschule mit ein. Neben Coaching und Beratung vermittelt das Netzwerk junge Flüchtlinge am Übergang Schule/Beruf überwiegend in duale Ausbildungen. Neben den fehlenden repräsentativen Daten zum Zugang von (als solche identifizierten) Flüchtlingen zu vollqualifizierender Ausbildung, mangelt es jedoch insgesamt an Untersuchungen – insbesondere zu insti-tutionellen und pädagogisch-didaktischen Faktoren in Betrieben und Berufsschulen, die einen erfolgrei-chen Abschluss einer Ausbildung fördern. Hochschule 3.2.4Rund ein Fünftel der bundesweit registrierten Asylbewerberinnen und -bewerber gibt – in Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft beim BAMF – an, eine hohe Schulbildung von elf oder mehr Jahren mitzubrin-gen, die in ihren Herkunftsländern eine wichtige Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums gewesen wäre (Rich 2016: 5; ähnlich Brücker u.a. 2016). Weitere 18 % haben nach eigener Auskunft eine Hochschule besucht. Wie viele solcher Flüchtlinge, für die ein Studium (bzw. dessen Fortsetzung) an deutschen Hoch-schulen potentiell in Frage kommt, dies tatsächlich umsetzen, ist bislang nicht bekannt. Einige Hürden, an einer deutschen Hochschule zugelassen zu werden, teilen Geflüchtete mit anderen in-ternationalen Studienanwärterinnen und -anwärtern: So müssen u.a. ausländische Schul- oder Hoch-schulabschlüsse bzw. die im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Hochschulen anerkannt, ausreichende Deutschkenntnisse sowie eine Krankenversicherung nachgewiesen werden (Borgwardt u.a. 2015; Vogel/Schwikal 2015). Die Finanzierung des Lebensunterhalts während eines Studiums wird dadurch kompliziert, dass Geflüchtete – meist ohne ausreichende private finanzielle Ressourcen – u.U. aus ausländerrechtlichen Gründen kein BAföG beziehen können: Im Gegensatz zu strikteren Regelung bis Ende 2015, haben Flüchtlinge mit bestimmten befristeten humanitären Aufenthaltstiteln oder einer Dul-dung nun nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland, die Möglichkeit BAföG zu beantragen (BMBF 2016). Ausgenommen sind Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die den allgemeinen Anforderungen für Ausländerinnen und Ausländer unterliegen – hier müssen weiterhin ein mehrjähriger eigener oder 7 „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt\" Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 22 elterlicher Aufenthalt in Deutschland sowie eine vorangegangene rechtmäßige Erwerbstätigkeit nachge-wiesen werden (Robert Bosch Stiftung 2016: 137). Anerkannte Flüchtlinge können sich auf Stipendien des Garantiefonds Hochschule bewerben. Eine zusätzliche, fluchtbedingte Hürde besteht, wenn Flüchtlinge wichtige Zeugnisse im Herkunftsland zurücklassen mussten und so ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung nicht oder nur unvollständig mit Dokumenten nachweisen können. Für diesen Fall hat sich die Kultusministerkonfe-renz im Beschluss vom 03.12.20158 auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Für die erleichterte Nach-weisführung empfiehlt die KMK ein dreistufiges Verfahren zur Validierung der Studierfähigkeit: die Fest-stellung des asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Status (so sind unmittelbar Ausreisepflichtige ausgenom-men), eine Plausibilisierung der Bildungsbiographie sowie qualitätsgeleitete Prüfungs- bzw. Feststellungs-verfahren. In welchem Umfang ausländische Bildungsleistungen von Geflüchteten bislang anerkannt wurden, ist nicht bekannt (Autorengruppebildungsberichterstattung 2016: 197). Zahlreiche Hochschulen bieten derzeit Programme für Geflüchtete, die beispielsweise in Einzelfallent-scheidungen eine Aufnahme eines Studiums ermöglichen oder erlauben, auch ohne offizielle Zulassung schon einmal Lehrveranstaltungen zu besuchen, um Orientierung und Vertrautheit mit Lernhinhalten und Lernkultur an deutschen Universitäten zu gewinnen (Borgwardt u.a. 2015), so etwa im Rahmen des Programms IN-Touch für Geflüchtete an der Universität Bremen.9 Ohne Einschreibung haben Geflüchtete mit akademischem Hintergrund hier die Möglichkeit, Anbindung an die Universität zu finden und bspw. die Bibliothek zu nutzen, Kurse zu besuchen und Unterstützung bzgl. der Wohnsituation zu erhalten. IN-Touch gilt als ‚Good Practice‘ der Europäischen Kommission.10 Schammann und Younso (2016: 9) unter-suchten an neun Standorten in verschiedenen Bundesländern ausgewählte Angebote für Geflüchtete. Sie sprechen sich unter anderem für eine intensivere Kooperation zu Akteuren außerhalb der Hochschule (z.B. Ausländerbehörde, Betriebe, Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen usw.) aus. Welche persönlichen und institutionellen Faktoren es Flüchtlingen erleichtern oder erschweren, ein Stu-dium erfolgreich zu absolvieren, wurde ebenfalls noch nicht eingehend erforscht. Noch sind Studienpro-grammgestaltung und pädagogisch-didaktischen Herangehensweise vermutlich zu sehr auf ‚traditionelle Studierende‘ (z.B. in Deutschland erworbene allgemeine Hochschulreife, keine „Umwege\" über längere Berufstätigkeit, Deutsch als Muttersprache) ausgerichtet (vgl. Slowey/Schuetz 2012). Kinder- und Jugendhilfe 3.3Für die Arbeit mit Kindern und jungen Erwachsenen kommen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland vielfältige Aufgaben zu. Diese liegen etwa in der Schulsozialarbeit, der Kinder- und Jugendarbeit und in den Hilfen zur Erziehung. Der Kinder- und Jugendhilfe kann für die zukünftigen Teilhabe- und Verwirkli-chungschancen von Heranwachsenden eine wichtige Bedeutung zukommen, indem sie beispielsweise die individuelle und soziale Entwicklung fördert, zum Abbau von Benachteiligungen beiträgt und Beratung und Unterstützung bei der Erziehung bietet. Ein Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendhilfe, das gegenwär-tig im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, ist vor allem die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF), die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Pflegefami-lien betreut werden. Auf dieser Gruppe wird auch der Schwerpunkt der nachfolgenden Betrachtungen liegen. Darüber hinaus betreut die Kinder- und Jugendhilfe aber auch begleitete Flüchtlinge und ihre Fa-milien (vgl. Johannson 2014; Breit 2015). Insgesamt zeigen die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in den Hilfen zur Erziehung leicht überdurch-schnittlich häufig zu finden sind (vgl. Fendrich u.a. 2012). Eine Differenzierung der Gründe der Migration lassen die Daten allerdings bislang nicht zu. Allein zwischen 2012 und 2014 hat sich die Zahl der Erst- und Folgeanträge auf Asyl von Kindern und jun-gen Erwachsenen bis 25 Jahre in Deutschland von 44.429 Personen (2012) auf 115.900 Personen (2014) er-höht. Zum 31.12.2014 waren 31,6 % aller Asylantragsteller unter 18 Jahre alt (vgl. Sachverständigenrat deut- 8 http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_12_03-Hochschulzugang-ohne-Nachweis-der-Hochschulzugangsberechtigung.pdf (Stand:07.07.2016) 9 https://www.uni-bremen.de/international/wege-an-die-universitaet-bremen/uni-fuer-gefluechtete.html (Stand:07.07.2016) 10 https://ec.europa.eu/migrant-integration/intpract/in-touch?lang=de Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 23 scher Stiftungen 2015: 2). Für das erste Halbjahr 2015 weist das Statistische Bundesamt einen Anteil von 29% von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren an allen Asylantragsstellern aus. Im selben Zeitraum zeigt die Kinder- und Jugendhilfestatistik einen Anstieg der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjäh-rigen Flüchtlingen von 4.767 Personen (2012) auf 11.642 Personen (2014). Prognosen gingen von einem weiteren Anstieg der Zahlen für das Jahr 2015 aus (vgl. DIFU 2015: 13; Holthusen 2015: 390). Aktuelle Zah-len verdeutlichen, dass die Zahl der Inobhutnahmen auf hohem Niveau verharrt. So wird bundesweit eine Zahl von 10.281 Fällen von Inobhutnahme angegeben (vgl. BT-Drucksache 18/9972). Die Anzahl der unbe-gleiteten Minderjährigen in Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe betrug nach Auskunft der Länder zum Stichtag 31. Dezember 2014 17.955 Personen (BMFSFJ 2015: 15). Auch hier zeigen aktuelle Daten, dass diese Zahl mit 16.720 Personen im September 2016 auf einem ähn-lich hohen Niveau verblieben ist. Wie wiederum Daten aus dem Jahr 2014 exemplarisch zeigen, stellten 2014 nur 4.400 der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen einen Asylantrag. Diese Diskrepanz wird insbesondere damit erklärt, dass „Vor-münder oder Betreuer aufgrund von Vorerfahrungen davon ausgehen, dass ein Asylgesuch voraussichtlich erfolglos bleibt\" (Parusel 2015: 32) und daher von einer Antragsstellung abgesehen wird. Stattdessen wird versucht, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht oder eine vorübergehende Aussetzung der Ausreisepflicht zu erwirken (vgl. ebd.; Müller 2014: 30). Zugleich zeigt die Statistik für das Jahr 2014, dass bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen die Schutzquote mit 57% doppelt so hoch war als bei den erwachsenen An-tragsstellern (Müller 2014: 27). Bezüglich des Geschlechts zeigt Pothmann (2015b) anhand der Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe für Nordrhein-Westfalen exemplarisch für das Jahr 2014, dass 92% der unbe-gleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Obhut männlich und nur 8% weiblich waren. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Asylanträge nach Geschlecht und Alter wider. So zeigt sich für den Zeitraum Januar bis September 2016, dass das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen in den Altersgruppen bis ein-schließlich 10 Jahre annähernd ausgeglichen war. Bei den 11 bis unter 25jährigen (und insbesondere bei den 16 bis 18jährigen) besteht dagegen ein deutlicher Überschuss an männlichen Antragstellern (vgl. BMAF 2016). Grundsätzlich ergibt sich der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe aus §1 Abs. 3 SGB VIII, wonach Jugend-hilfe zur Verwirklichung des in Absatz 1 formulierten Rechts auf Förderung der Entwicklung des Kindes und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitra-gen soll. Hierfür soll Jugendhilfe unter anderem die individuelle und soziale Entwicklung der Jugendlichen fördern, dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie Eltern und andere Erzie-hungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen. Dabei gelten für begleitete wie unbe-gleitete Minderjährige überwiegend die gleichen Aufgaben. Diese betreffen etwa „Fragen der Beschulung, der gesellschaftlichen Integration, der Sprachförderung des gesundheitlichen Wohlbefindens und der Abwehr von Kindeswohlgefährdung für alle jungen Flüchtlinge\" (Holthusen 2015: 392). Zugleich stelle sich „eine Reihe spezifischer Herausforderungen, da die Jugendämter eine umfassende Zuständigkeit für unbe-gleitete junge Flüchtlinge haben, sowohl die Unterbringung als auch das Verfahren betreffend\" (ebd.: 391). Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden zunächst durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Die Zuständigkeit liegt dabei an dem Ort, an dem die jungen Flüchtlinge behördlich bekannt geworden sind. Mit der Gesetzesänderung vom 1. November 2015 wurde eine vorläufige Inobhutnahme eingeführt. Dabei wurde unter anderem eine Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen auf die Bundes-länder nach einem prozentualen Verteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel) festgeschrieben. Wäh-rend der vorläufigen Inobhutnahme kann das Jugendamt vorübergehend als Vertretung des Minderjähri-gen auftreten. Möglichst zeitnah soll jedoch ein Vormund als Personensorgeberechtigte/r bestellt werden (vgl. von Keller 2011: 8ff.). Die vorläufige Inobhutnahme endet mit der Übergabe an die Personensorgebe-rechtigten sowie an das aufgrund der Verteilentscheidung zuständig gewordenen Jugendamt. Im anschlie-ßenden Clearingverfahren geht es zum einen darum, neben der Feststellung der Identität, der Herkunft und des Aufenthaltsorts der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter unter anderem den Gesundheitszu-stand und die emotionale Situation des Kindes oder Jugendlichen einzuschätzen sowie den bisherigen Bildungsweg zu rekonstruieren. Zum anderen wird im Clearingverfahren die Frage einer den Bedarfen des Kindes oder Jugendlichen entsprechenden Unterbringung geklärt. Bis zum Abschluss dieses anfänglichen Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 24 Klärungsprozesses (§42 Abs. 2 SGB VIII) ist eine vorläufige Unterbringung der unbegleiteten Minderjähri-gen durch das Jugendamt möglich. Ergebnis des Clearings ist ein individueller Hilfeplan. Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die jungen Flüchtlinge im Alltag zu begleiten und zu unterstützen. Für das Ziel der Integration der Kinder und Ju-gendlichen spielen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit eine Schlüsselrolle, da sie diese etwa beim Spracherwerb, in schulischen Angelegenheiten sowie in Bezug auf weitere soziale Teilhabemöglich-keiten unterstützen sollen. Diese Art der Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe kann auch bei begleiteten Minderjährigen greifen, wenn der Bedarf nach Hilfe zur Erziehung gemäß §27 SGB VIII festge-stellt wird. In diesem Fall ist dann das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einzubezie-hen. Empirische Studien zur Umsetzung, zur Auswirkung auf die betroffenen Minderjährigen und zu einer wissenschaftlich basierten, komparativen Bewertung unterschiedlicher sozialpädagogischer Ansätze ste-hen bislang weitgehend aus. Dies gilt erst recht mit Blick auf die Konsequenzen der Gesetzesänderungen zur Verteilung unbegleiteter Minderjähriger. So wurde noch für das Jahr 2015 konstatiert, dass die Inob-hutnahmen bundesweit sehr ungleichmäßig verteilt und wenige Kommunen sehr stark, andere hingegen kaum betroffen waren (vgl. Holthusen 2015; Pothmann 2015a; Schattmann/Lamontain 2015: 117). Einige Kommunen mit einer hohen Zahl an Inobhutnahmen seien dabei an Belastungsgrenzen gestoßen, die sich wiederum negativ auf die Dauer der Klärungsverfahren im Einzelfall sowie die Möglichkeit auswirken können, zügig Unterstützungsangebote bereitzustellen. Ein grundsätzlicher Forschungsbedarf besteht hierbei bezüglich der Frage, wie Kommunen mit den Aufgaben umgehen, die ihnen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlingen zufallen: Welche organisatorischen Konsequenzen ziehen Kom-munen aus den (veränderten) Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlinge? Gelingt es ihnen, Angebote in ausreichendem Umfang und Qualität sowie zeitnah zur Verfügung zu stel-len, um so die sozialen Teilhabechancen junger Flüchtlinge zu verbessern? Exemplarisch für innovative Ansätze sei hier auf das Beispiel der Stadt München verwiesen, die seit dem 1. April 2015 ein Sozialpädagogisches Ankommenszentrum für unbegleitete Minderjährige eingerichtet hat, in dem die Erstversorgung, die Inobhutnahme und das Clearingverfahren stattfinden und eine Zu-sammenarbeit mit freien Trägern und anderen Kooperationspartnern wie Suchtberatungsstellen und Poli-zei gesucht werden soll. Auch solle dort „eine Weiterentwicklung von Standards der Betreuung und Ver-sorgung der unbegleiteten Minderjährigen\" (DIFU 2015: 12) erfolgen. Solche spezifischen Lösungen stellen eine (von vielen möglichen) Antwort(en) auf die Anforderungen dar, die die Arbeit mit jungen Flüchtlin-gen an die Kinder- und Jugendhilfe stellen. Angesichts der Tatsache, dass die Kinder- und Jugendhilfe den ausdrücklichen Auftrag hat, bei der der Herstellung von Teilhabechancen junger Flüchtlinge mitzuwirken, sollte solchen spezifischen Angeboten eine besondere politische und wissenschaftliche Aufmerksamkeit geschenkt werden. Politisches/zivilgesellschaftliches Engagement und kulturelle Teilhabe 3.4Mit anderen Zugewanderten ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus Drittstaaten teilen Flüchtlinge die Situation eines Ausschlusses von formalen politischen Rechten (EU-Bürger können dagegen an regio-nalen Wahlen und der Wahl des EU-Parlaments teilnehmen). Sowohl von der Migrations- als auch der Demokratieforschung wird daher seit Längerem ein „Demokratiedefizit\" bemängelt, wenn größere Teile der Bevölkerung qua ihres Ausländerstatus zwar wie die Staatsangehörigen denselben Gesetzen unterwor-fen sind, diese aber nicht mitgestalten können (Hunger/Candan 2009: 8, 16f.).11 Doch auch neben dem Feld elektoraler Beteiligungsformen, so deuten Forschungen zu Migrantinnen und Migranten allgemein an, gestaltet sich politische und zivilgesellschaftliche Partizipation ebenso wie kulturelle Teilhabe für Flücht-linge besonders schwierig. Repräsentative Statistiken zur politischen, zivilgesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe speziell von Flüchtlingen liegen bislang nicht vor. Bisherige Studien zu diesen Themenbereichen erfassen Flüchtlinge 11 Spezielle Gremien wie Ausländer- oder Integrationsräte können dieses grundsätzlich Demokratiedefizit nicht ausgleichen; sie verfügen nur über unzureichende Einflussmöglichkeiten und in Verbindung damit über mangelnde Legitimität (Hunger/Candan 2009: 9-15). Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 25 in der Regel nicht als gesonderte Gruppe, sondern sie bleiben implizit subsumiert unter andere Kategorien wie die der „Drittstaatsangehörigen\" (vgl. Weinmann 2013) oder die der „Menschen mit eigener Migrati-onserfahrung ohne deutsche Staatsangehörigkeit\" (Vogel u.a. 2016: 581). Diese gröberen Kategorien sind in sich stark heterogen und umfassen Personen mit sehr unterschiedlichen Aufenthaltsdauern und Rechts-status. Trotz dieser Einschränkung geben Auswertungen von Erhebungen wie der „Immigrant Citizens Survey\" (vgl. Huddleston/Dag Tjaden 2012), bei dem Befragungen in fünfzehn europäischen Städten (u.a. Berlin und Stuttgart) durchgeführt wurden, oder der „Deutsche Freiwilligensurvey 2014\" (Simonson u.a. 2016a) wichtige erste Hinweise in Hinblick auf Engagement und kultureller Teilhabe. So fallen die entspre-chenden Werte für die eben genannten Migrantengruppen jeweils am niedrigsten aus und bleiben teilwei-se deutlich hinter den Zahlen für die sonstige Wohnbevölkerung zurück (vgl. Vogel u.a. 2016, Weinmann 2013, Will 2012). Die Bereitschaft zur politischen Beteiligung steigt mit der Mitgliedschaft oder dem Engagement in einer Organisation in Deutschland, wobei nicht nur politische Parteien und Gruppierun-gen oder Gewerkschaften, sondern auch Sport- oder Kulturvereine relevant sind (vgl. Weinmann 2013: 11). Zumindest in Hinblick auf die aktive Beteiligung sind die bei Befragungen ermittelten Werte jedoch auch in diesem Bereich sehr niedrig: „Am geringsten ist der Anteil bei ausländischen Staatsangehörigen mit eigener Zuwanderungserfahrung: Lediglich 21,7 Prozent von ihnen sind freiwillig engagiert\" (Vogel u.a. 2016: 593). Hinzu kommen 25,1%, die zwar entsprechenden Organisationen angehören, ohne sich jedoch selbst freiwillig zu engagieren. Während sich in Hinblick auf die bloße Mitgliedschaft kaum Unterschiede im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund ergeben, liegen die Angaben beim Engagement um 25,1 Prozentpunkte unter dem entsprechenden Vergleichswert (ebd.). Auffällig ist darüber hinaus, dass es bezüglich der verschiedenen im Freiwilligensurvey dargestellten Engagementbereiche zwar insgesamt wenig Abweichungen zur Vergleichsgruppe gibt, die hier erfasste Gruppe von Migrantinnen und Migran-ten im Feld „Politik und politische Interessenvertretung\" jedoch deutlich unterrepräsentiert ist (ebd.: 599). Ähnliches lässt sich in Bezug auf die Besetzung von Leitungsfunktionen feststellen (ebd.: 599f.). Die beo-bachtete Differenz lässt sich nicht allein auf einen Mangel an „Engagementbereitschaft\" zurückführen, die bei Personen mit eigener Zuwanderungserfahrung und ohne deutsche Staatsangehörigkeit besonders hoch ausfällt (ebd.: 596). Vielmehr dürften die Ergebnisse zu unterdurchschnittlichen Aktivitäten auch auf struk-turelle Probleme verweisen, diese Bereitschaft zu realisieren. Mau (2016) argumentiert, dass assimilationstheoretische Ansätze, die vor allem die kulturelle Distanz von Migrantinnen und Migranten zu den gesellschaftlichen Werten betonen, zu kurz greifen (vgl. auch Ab-schnitt 3.1). So sei Integration ein zweiseitiger Prozess, der nicht auf einseitige Assimilationsauflagen redu-ziert werden kann. Die gesellschaftliche Gewöhnung an eine größere soziale Heterogenität könne an der kulturellen Distanz von Zugewanderten scheitern. Da eine vollständige Loslösung von der Herkunftskul-tur nicht möglich ist, muss aber auch auf Seiten der Aufnahmegesellschaft ein Veränderungswille beste-hen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass Integration an Ressentiments und struktureller Diskri-minierung scheitert. Auf Seiten der Aufnahmegesellschaft öffnen sich politische Organisation und Parteien für Migrantinnen und Migranten allerdings erst langsam, wenn es darum geht, sie als Gleichberechtigte bei der politischen Gestaltung teilhaben zu lassen (vgl. z.B. Schönwälder u.a. 2011: 60-61). Als wichtige individuelle Faktoren für die politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten werden in der Literatur Ressourcen, poli-tische Einstellungen, Netzwerke, die politische Prägung im Herkunftsland, die im Aufnahmeland ver-brachte Zeit sowie die rechtliche Stellung genannt (vgl. Müssig/Worbs 2012: 19). Politisches Engagement ist also voraussetzungsvoll, neben guten Deutschkenntnissen sind das die Kenntnisse formaler politischer Regeln, aber auch die ungeschriebenen Regeln einer spezifischen politischen Kultur. Gerade für erst kürz-lich migrierte Personen ist es jedoch anfänglich oft nicht einfach, sich in einem auch politisch neuen Kon-text zu orientieren: „Deutlich wurde, dass die Teilhabe am politischen Leben in Deutschland […] ein Prozess ist, der Zeit benötigt. Die vorgestellten Ergebnisse legen nahe, dass sich zugewanderte Personen erst nach einer Orientierungsphase mit dem politischen System Deutschland auseinander setzen und sich darin zurechtfinden.\" (Müssig/Worbs 2012: 41) Neben Sprachbarrieren, wie sie auch andere Migrantinnen und Migranten erleben, besteht bei Flüchtlingen eine besondere rechtliche Unsicherheit bezüglich ihres weite-ren Aufenthalts in Deutschland. So stellen Vogel u.a. (2016: 609) fest, dass, „wer […] einen ungeklärten Auf- Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 26 enthaltsstatus in Deutschland hat, […] sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht freiwillig engagieren\" wird. Bekannt ist außerdem, dass Partizipation und Teilhabe in hohem Maße von sozioökonomischen Ressour-cen abhängig sind (Simonson u.a.: 2016b: 8f.), über die Flüchtlinge in der Regel nur in geringem Maße ver-fügen, was z.T. durch die geringen Leistungen nach AsylbLG bedingt ist. So zeigen generelle Befunde, dass zwischen geringem Einkommen bzw. Armut und geringer Partizipation an politischen Prozessen ein Zu-sammenhang besteht (vgl. Böhnke 2011; Bödeker 2012). Dies dürfte für Flüchtlinge noch in verstärktem Maße gelten. Erschwerend hinzu kommt in vielen Fällen eine sozialräumliche Isolation, die aus einer Un-terbringung in abgelegenen Unterkünften sowie rechtlichen Beschränkungen wie der Residenzpflicht resultieren (vgl. Pieper 2008). Besonders spärlich sind die verfügbaren Informationen zur kulturellen Teilhabe (vgl. Allmanritter 2014). Exemplarische Untersuchungen deuten aber darauf hin, dass gerade für die erste Generation von Migran-tinnen und Migranten der Zugang zu kulturellen Angeboten besonders schwierig ist (vgl. Keuchel 2015; Schönherr/Oberhuber 2015). Zwar bemühen sich inzwischen viele Einrichtung sowie zahlreiche ehren-amtliche Initiativen um die Ermöglichung insbesondere kultureller Teilhabe. Solche Angebote können jedoch nur punktuell Erleichterungen bieten und bilden keinen adäquaten Ersatz für die Behebung struk-tureller Defizite. Kulturverbände weisen zudem darauf hin, dass ehrenamtliche Initiativen der Unterstüt-zung durch Hauptamtliche bedürfen, gerade dann, wenn es um die Arbeit mit traumatisierten Menschen geht (vgl. BKJ 2015: 2; Deutscher Kulturrat 2016: 3). Hervorgehoben wird außerdem, dass Geflüchtete in Projekte „auf Augenhöhe\" eingebunden werden müssen (vgl. Hillmanns 2016; Sharifi 2015). Das bedeutet, dass sie nicht nur als Publikum oder gar „‚spannendes Material‘\" (Hillmanns 2016; siehe auch Fuchs 2016) rezipiert werden dürfen, sondern ebenso als Künstlerinnen und Künstler ernstgenommen und auf allen Ebenen der Kulturproduktion gleichberechtigt integriert werden sollten. Dazu gehört auch, dass eine fi-nanzielle Honorierung entsprechender Arbeiten gewährleistet wird (vgl. Kulturprojekte Berlin 2015; Shari-fi 2015). Da die Situation von Flüchtlingen insgesamt durch eine spezifische Kombination aus rechtlichen Be-schränkungen sowie sozioökonomischer und sozialräumlicher Exklusion geprägt ist, sind ihre politischen Aktivitäten oftmals darauf gerichtet, diese Ausschlüsse zu überwinden und damit die Bedingungen für weitere politische und kulturelle Teilhabe überhaupt erst herzustellen (vgl. interface 2005). So charakteri-siert Plöger (2014: 585) die seit 2012 öffentlich stärker wahrnehmbare Bewegung von Geflüchteten als „Aufstand gegen Isolation und für Teilhabe\". Politisch sichtbare Artikulationsformen rücken restriktive Bedingungen ins Blickfeld, die von Flüchtlingen zumeist eher durch „unsichtbare Politiken\" (Ataç u.a. 2015: 6; siehe auch Wilcke/Lambert 2015) unterlaufen oder durchbrochen werden. Proteste entzünden sich in vielen Fällen sehr unmittelbar an den Lebensbedingungen in einzelnen Unterkünften oder zielen darauf ab, eine schnelle Erteilung von Aufenthaltstiteln für die protestierende Gruppe durchzusetzen. Politische Anliegen werden z.B. durch Demonstrationen, teilweise aber auch durch Hungerstreikaktionen und Beset-zungen von Gebäuden oder eine längerfristige Aneignung des öffentlichen Raumes durch die Errichtung von Protestcamps artikuliert. Zu den regelmäßig erhobenen Forderungen gehören der Stopp von Abschie-bungen und die Abschaffung der Residenzpflicht sowie der Unterbringung in Sammelunterkünften (vgl. From the Struggles Collective 2015; Langa 2015). Größere mediale Aufmerksamkeit konnten vor allem die Besetzerinnen und Besetzer des Berliner Oranienplatzes sowie die Gruppe „Lampedusa in Hamburg\" er-langen. Zumindest teilweise sind derartige Aktivitäten mit dauerhaften Selbstorganisierungsversuchen von Flüchtlingen verknüpft bzw. werden von derartigen Initiativen unterstützt. Zu nennen sind hier Or-ganisationen wie The VOICE Refugee Forum und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migran-tInnen (vgl. Jakob 2016: 20ff.), die sich bereits seit Jahrzehnten für die Belange von Geflüchteten einsetzen. Darüber hinaus bestehen ebenfalls schon lange existierende Zusammenschlüsse wie Jugendliche ohne Grenzen (vgl. Kanalan 2015) oder Women in Exile (vgl. Jakob 2016: 64-68), die in ähnlicher Weise aktiv sind, jedoch nicht auf die Organisierung von Geflüchteten insgesamt, sondern auf spezielle Gruppen – in diesen Fällen Jugendliche bzw. Frauen –ausgerichtet sind. Die Zusammenarbeit mit Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus sowie mit NGOs kann den Zugang zu Ressourcen erleichtern, führt häufiger aber auch zu Konflikten um das Thema der Repräsentation und die Frage, wer im Namen von Geflüchteten sprechen und Forderungen erheben darf (vgl. Kanalan 2015; Ünsal 2015; siehe auch Langthaler u.a. 2009). Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 27 Unterbringung und Wohnen 3.5In den vergangenen Jahren hat sich in vielen Ländern und Kommunen eine dezentrale Unterbringung von neu Ankommenden als präferierte Variante durchgesetzt. Das längerfristige Ziel ist es hier, den Bezug einer eigenen Wohnung zu ermöglichen. Dennoch findet das Grundrecht der freien Wahl des Wohnortes für Geflüchtete zumindest temporär und unter bestimmten Voraussetzungen keine Anwendung, etwa wenn sie einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen werden. Für Asylsuchende und Geduldete gilt seit Anfang 2015 nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts die Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit in den meisten Fällen auf das zugewiesene Bundesland beschränkt. Danach gilt, so lange die Geflüchteten ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können, eine Wohnsitzauflage, die sich auf den gemel-deten Wohnsitz, nicht aber die Bewegungsfreiheit über die Grenzen des jeweiligen Bundeslandes bezieht. 12 Die maximale Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen wurde auf bis zu sechs Monate erhöht (vgl. Robert Bosch Stiftung 2016: 14). Das IntG führt eine Wohnsitzauflage, in der Regel bezogen auf das Bundesland, auch für anerkannte Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte in den ersten drei Jahren nach dem Abschluss des Verfahrens ein, soweit sie nicht an einem anderen Ort eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Mindesteinkommen haben, eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren oder auf Haushaltsangehörige eines von beidem zutrifft, um hier die wichtigsten Ausnahmekriterien zu nennen. Die Bundesregierung (2016: 5) begründet die Wohnsitzauflage damit, dass „den Ländern durch die Verringerung von Segregationsrisiken Aufwendungen für die nachträgliche Kor-rektur unerwünschter Entwicklungen insbesondere in den Ballungsräumen erspart werden können.\"13 Eine sehr ähnliche Regelung galt für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (vgl. im Überblick Haug/Sauer 2007) Wohnen hat, als wichtiger Aspekt von Teilhabe, zahlreiche Konsequenzen und Verknüpfungspunkte. Vor dem Hintergrund, dass Massenunterbringung besonders in einigen Großstädten angesichts der Zahl der zu Versorgenden wie der Situation auf den urbanen Wohnungsmärkten 2014/2015 vielfach unvermeidlich erschien, stellt sich die Frage, wie das Verhältnis von dezentraler und zentraler Unterbringung in der Praxis ausgestaltet wird. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Leitbilder und Lösungen Länder und Kommunen in diesem Spannungsfeld gefunden haben und wie den Herausforderungen begegnet wird, die nicht zu-letzt durch die allgemeine Situation auf dem Wohnungsmarkt entstehen. Die Frage nach Unterbringung und Wohnen ist eine der ersten Fragen, mit der Geflüchtete nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik konfrontiert sind. So wurde bereits das „Gastarbeiterregime\" der 1950er und 1960er Jahre zunächst eher mit der schwierigen Unterbringungssituation der Betroffenen als mit ihrer Arbeitssituation assoziiert (vgl. Zieris 1972, Herbert Hunn 2000, Herbert 2001, zu Auseinandersetzungen um „Gastarbeiterlager\" vgl. Birke 2008: 117–122). Seit 1990 wurden Handlungsalternativen zur Frage der Wohnraumversorgung auf unterschiedlichen föderalen Niveaus getestet.14 Auch heute ist der Übergang von der provisorischen Unterbringung zum dauerhaften Wohnen die zentrale zu organisierende Her-ausforderung für Bund, Länder und Kommunen. Eine planerische und organisatorische Bewältigung die-ser Herausforderung wird durch die starken Schwankungen im Bedarf an Unterkünften erschwert: Im Oktober vergangenen Jahres ging eine Befragung von 300 Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern für das Jahr 2015 noch mit einer Unterversorgung von etwa 370.000 Plätzen aus. Davon entfielen über 200.000 alleine auf die Bundesländer Niedersachsen und NRW (Ernst Young 2015: 10). Nur ein halbes Jahr später wurde angesichts der Schließung der Balkanroute und einiger EU-Innengrenzen von einem Überhang von mehr als 150.000 „Einheiten\" ausgegangen (Maisch 2016). Auch in Bezug auf Kriterien für eine menschenwürdige Form der Unterbringung von Geflüchteten ist für die Frage sozialer Teilhabe zunächst nach der Existenz grundlegender sozialer Rechte und deren Verwirk- 12 Vgl. hierzu auch Altemeyer-Bartscher u.a. 2016. Eine offizielle Legitimierung einer Wohnsitzauflage durchfinanzieller Lastenausgleich zwischen den Kommunen ist gemäß des Bundesverwaltungsgericht nicht erlaubt (Röder 2016: 2), wenn auch naheliegend. Wie bereits in Abschnitt 3.1 angedeutet, haben Wohnsitzauflagen und Residenzpflicht auch de facto das Ziel der Kontrolle des Aufenthaltsortes und gegebenenfalls der erleichterten Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen. Nicht zuletzt kommt der Frage nach der Form der Unterbringung im Zeichen knappen Wohnraums vor allem in Großstädten eine wohnungsbaupolitische Bedeutung zu. 13 Deshalb gibt es nun auch die Möglichkeit eines Zuzugsverbots in bestimmte Orte 14 Vgl. die Debatte um die Wirkungen des 1995 erlassenen Wohnortzuweisungsgesetzes bei der Integration von Spätaussiedlern (Haug/Sauer 2007, FAZ 25.5.2016). Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 28 lichung zu fragen (vgl. Bartelheimer 2007: 11). Hier kommen einerseits Grundrechte ins Spiel, wie die freie Berufswahl, Freizügigkeit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit usw., andererseits aber spezifische Bedar-fe, die zur Verwirklichung dieser Grundrechte wichtig sind: So etwa der Schutz vor Re-Traumatisierung, vor rassistischen Übergriffen oder auch besonderer Gruppen wie Kinder oder Minderjähriger. Auch inso-fern ist Wohnen mehr als nur „ein Dach über den Kopf\". Es stellt vielmehr ein Kreuzungspunkt von Teil-habeansprüchen dar, die in physisch-materieller Hinsicht nicht alleine den Wohnort betreffen, sondern beispielsweise auch die Verkehrsinfrastruktur als eine Grundlage des Arbeitsmarktzugangs. In den 1990er Jahren wurden durch das Asylbewerberleistungsgesetz Vorgaben weiterentwickelt, dass die kommunale Betreuung von Asylbewerbern und abgelehnten Bewerbern, die geduldet werden, systematisch nicht der Entwicklung von Bleibeperspektiven zu dienen habe. So wurde der Unterschied zwischen Unterbringung als Provisorium und Wohnen als mit sozialen Rechten wie dem Mietrecht verbundene Form verstärkt. Dass Länderregierungen trotzdem Mindestbedingungen für Unterkünfte und Leitlinien zum Übergang in „normale\" Wohnverhältnisse formulieren, hängt damit zusammen, dass der rechtliche Status von Geflüch-teten oft sehr lange Zeit unklar bleibt, was Versorgungsnotwendigkeiten und Integrationsbedarfe nahelegt (Aumüller u.a. 2015: 21ff., 35). Empirische Untersuchungen zeigen insgesamt, dass das Feld der Unterbrin-gung von Geflüchteten sowohl auf Länderebene als auch in den Kommunen und Landkreisen durchaus Handlungsspielräume birgt. Dies zeigt sich auch daran, dass seit den 1990er Jahren einige Ländern Min-destbedingungen in Erstaufnahme und Anschlusseinrichtungen15 formuliert haben (Wendel 2014; Aumüller u.a. 2015: 36f), die allerdings in der „Flüchtlingskrise\" von 2014/15 so gut wie nie eingehalten werden konnten: Entgegen der Richtlinien und sicherlich oft auch der Absichten von Stadtverwaltungen entstanden provisorische Camps, Zeltstädte, Containerbauten. Sporthallen oder leerstehende Baumärkte wurden zur Notversorgung genutzt. Zeitweise waren die Einrichtungen hoffnungslos überbelegt. Die Ver-sorgung der Geflüchteten mit dem Allernötigsten wurde oft zunächst Ehrenamtlichen überlassen, eine professionelle Begleitung erst nach und nach organisiert.16 In diesem Kontext nahm statistisch der Anteil der Massenunterbringung allgemein auch unabhängig vom politischen Willen einzelner Kommunen zu. Bemerkenswert ist, dass der Anteil von Wohnungen im Ver-gleich zu Gemeinschaftsunterkünften an der Unterbringung noch immer stark schwankt, je nachdem, ob die Versorgung in „wachsenden\" oder „schrumpfenden\" Städten stattfindet, wie sich der jeweils lokale Wohnungsmarkt darstellt und entwickelt und welche Unterbringungs- und Wohnungspolitik einzelne Länder und Kommunen präferieren. Wendels (2014: 69, 70) Hinweis darauf, dass der Anteil der Gemein-schaftsunterbringung 2014 zwischen 33,5 Prozent in Baden-Württemberg und 90,6 Prozent in Rheinland-Pfalz schwankte, ebenso wie der Hinweis, dass es 2014 durchaus Kommunen und Landkreise gab, die Ge-flüchtete ausschließlich in Wohnungen untergebracht haben, kann somit auch als Hinweis auf einen Handlungsspielraum lokaler Governance gelesen werden, wobei es aus Sicht einer anwendungsorientier-ten Forschung weniger um den „one best way\" gehen sollte, sondern um eine Darstellung der Rahmenbe-dingungen und Praktiken für zentrale/dezentrale Unterbringungsstrategien, die jeweils ihre besonderen kontextgebundenen Herausforderungen aufweisen. Ein Argument gegen die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Gegensatz zur Unterbringung in „verstreuten\" Privatwohnungen ist, dass es dort immer wieder zu heftigen Alltagskonflikten kommt (s. bereits Pieper 2009). Zwar liegen derzeit weder in der quantifizierenden noch in der ethnographischen Forschung robuste und hinreichend differenzierte Daten über Bedürfnisse und Wünsche von Geflüchteten bezüglich der aktuellen und zukünftigen Gestaltung ihrer Wohnsituation vor.17 Als Indikator der Unzu- 15 Dazu gehören Zielgrößen wie unter anderem 7,5 m² pro Person, Belegung mit maximal zwischen vier und sechs Personen pro Zimmer, Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen oder Kochgelegenheiten, eine maximale Verweildauer, Zusammenleben von Familien, gute sanitäre Bedingungen, nachbarschaftliche Beziehungen. 16 Zur Diskussion über die Mindestbedingungen für die Tätigkeiten der hauptamtlich Beschäftigten im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen vgl. das Positionspapier aus der Alice-Salomon-Hochschule (2015). Zu den Arbeitsbedingungen von Professionellen in der Hilfe für Geflüchtete findet am Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen derzeit ein einjähriges Lehrforschungsprojekt unter der Lei-tung von Peter Birke und Jürgen Kädtler statt. 17 Ein diesbezüglich sehr detailliert ausgearbeitetes ethnographisches Forschungsprojekt ist, finanziert durch die VW-Stiftung, derzeit am Max Planck Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften unter der Leitung von Steven Vertouvec in einer einjährigen Projektierungsphase. Thematisiert werden dabei in der ersten Stufe die Anschlussunterkünfte in Göttingen, in der zweiten Stufe sollen vergleichend auch andere Städte eingebunden werden (vgl. http://www.mmg.mpg.de/fileadmin/user_upload/Subsites/Asylum_ seekers/Asylseek-brochure_de.pdf). Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 29 friedenheit mit einfachen Formen der Gemeinschaftsunterbringung kann jedoch dienen, dass die Kritik an den Wohnbedingungen Auslöser der Welle von „Flüchtlingsprotesten\" nach dem Suizid eines Iraners in einer Unterkunft in Würzburg Anfang 2012 war, die sich in Haus- und Platzbesetzungen vor allem in den Großstädten Berlin, München und Hamburg fortgesetzt hat (Ataç u.a. 2015; Movements 2016). Auch in der Forschungsliteratur wird überwiegend eine Ablösung von Massenunterkünften oder „Lagern\" durch un-terschiedliche dezentrale Unterbringungsformen empfohlen. Ein Argument dafür ist nicht zuletzt, dass Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse verschiedener Akteure sowie die Partizipation der ortsansässigen Bevölkerung bei der Unterbringung von Geflüchteten zentral sei. So konstatieren etwa Wendel (2014) und Aumüller u.a. (2015), dass eine Unterbringung in regulären Wohnungen massive Sichtbarkeit und potenzi-elle Segregation der neuen Migration ebenso reduziert wie die Wahrscheinlichkeit rassistischer und neo-nazistischer Übergriffe. Gleichzeitig ist jedoch die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten bei individu-ellem Wohnen unter Umständen von zusätzlichen Ressourcen abhängig und deshalb angesichts knapper Gemeindekassen und der Tatsache, dass die Kommunen meist nur einen (allerdings sehr stark variieren-den) fixen Zuschuss durch die Länder erhalten, oft schlechter zu gewährleisten. Auf dieses Problem des Betreuungsaufwands weist auch Lenk u.a. (2014) hin, der zugleich aber betont, dass mit den Betreuungs-kosten bei individuellem Wohnen auch die Qualität der Unterbringung steigt. Damit ist auf Fragen von Kostenübernahme und Trägerschaft verwiesen: Zwischen direkter kommuna-ler Aufgabenübernahme, der Vergabe an freie Träger wie Wohlfahrtsverbände bis hin zu einem Überlassen an private Vermieter haben sich höchst unterschiedliche Modelle etabliert. Zwar erscheint es vorschnell, in Bezug auf deren Wirkung einfache Zusammenhänge im Sinne von „privater Vermieter = schlechte Unter-bringung\" oder umgekehrt zu konstatieren. Offenbar tritt der Fall „alleingelassene Häuser, schlechter bau-licher Zustand, mangelnde staatliche Kontrolle\" aber offenbar eher dann ein, wenn Kommunen mit den Kostendruck ihrer Haushalte im „Niedriggebotsverfahren\" an private Träger weitergeben (Aumüller u.a. 2015: 47–51). In diesem Sinne ist dezentrale Unterbringung, insoweit sie auf dem jeweiligen lokalen Woh-nungsmarkt ermöglicht werden kann, zwar mitunter kostengünstiger als eine Unterbringung in Gemein-schaftsunterkünften, aber durchaus auch eine Frage der Qualität und der Qualitätskontrolle. Es kann also nützlich sein, bei der Frage nach lokalen politischen Handlungsspielräumen in der Unterbringungs- und Wohnraumpolitik, sich auf Erfahrungen mit systematisierten und evaluierten Formen der „Dezentrie-rung\" zu beziehen. In der Tat haben einige Kommunen und kreisfreie Städte bereits in den frühen 2000er Jahren, unter dem Eindruck einer relativ geringen Zuwanderung, Konzepte und Leitlinien erarbeitet, die eine systematische und professionell begleitete „Dezentrierung\" des Wohnens vorsehen. So waren etwa in Leverkusen Stadtverwaltung, Flüchtlingsrat und Caritas um 2000 an der Erarbeitung eines Konzepts beteiligt, in dem Teilhabe als die Möglichkeit von Geflüchteten definiert wurde, sich nach kurzer Zeit selbst eine Wohnung zu suchen. Ähnliche Konzepte existieren seit 2003 in Berlin und seit wenigen Jahren auch in Leipzig und München. Dezentrierung und Integration als Übergang zum Wohnen ist aber auch das Motto der lokalen Politik an kleineren Orten wie Coburg oder im Main-Kinzig-Kreis (Hessen), wo es einen „internen\" Vertei-lungsschlüssel auf die Gemeinden gibt (eine Übersicht findet sich in Aumüller et al 2015: 51–59). In der Praxis der „Flüchtlingskrise\" haben sich diese Leitbilder recht unterschiedlich stark auf deren Bewältigung ausgewirkt: In Osnabrück trug dies nach Auffassung der Verwaltung zu einer vergleichsweise „konfliktar-men\" Situation bei (ebd.: 59f.). Am Beispiel von Osnabrück kann der Gewinn einer langfristig angelegten Strategie demonstriert werden, die es erlaubt, Netzwerke mit Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrts-verbänden und anderen entscheidenden Akteuren aufzubauen. Allerdings ist bei der Verallgemeinerung dieser good practice auch Vorsicht geboten, da sie in zentralen Knotenpunkten der Fluchtmigration und an Orten mit einem stärkeren Druck auf dem Wohnungsmarkt selbst mit guten lokalen Netzwerken schwerer umzusetzen ist. So herrschte etwa in Köln oder Berlin eine zwischenzeitlich chaotische Unter-bringungssituation und die eigentlich auch dort präferierte Dezentrierung der Unterbringung spielte zu-mindest lange Zeit keine Rolle mehr (vgl. z.B. Zeit, 6.3.2015). Auch das Beispiel Göttingen zeigt, dass Kom-munen, die mit der ausdrücklichen Zielsetzung angetreten sind, dezentrale Unterbringung zu ermögli-chen, mitunter das Gegenteil praktizieren - weil etwa durch vermeintlich vorläufige Lösungen Pfadabhän-gigkeiten erzeugt wurden. So wird in Göttingen eine in einem Industriegebiet gelegene, vergleichsweise Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsstand zu einzelnen Integrationsbereichen und exemplarische Integrationsmaßnahmen 30 gut ausgestattete Massen-Notunterkunft weiter betrieben, obwohl die Zahl der Geflüchteten auch hier gesunken ist. Eine Konsequenz solcher Entwicklungen ist, dass in vielen Großstädten dezentrale Unterbringungsformen nicht mehr uneingeschränkt als beste Lösung gelten. Vor allem in wachsenden Großstädten mit verengten Wohnungsmärkten und steigenden Mietpreisen wird nunmehr perspektivisch eher auf Massenwoh-nungsbau gesetzt. Das wichtigste Beispiel hierfür ist der aktuelle Diskurs in Hamburg, wo ein entsprechen-des Bauprogramm aufgelegt werden soll. Nicht einmal dies kann jedoch Mutl und Kirchhein (2015) zufolge die benötigten Steigerungsraten im Segment des preisgünstigen Wohnraums annähernd gewährleisten. Bis 2030 prognostizieren die Autoren nicht nur steigende Bevölkerungszahlen, sondern auch weiterhin steigende Mieten. Mithin strukturiert die jeweilige lokale Situation auf den Wohnungsmärkten Unterbrin-gungsformen von Geflüchteten entscheidend: Stark ansteigende Immobilienpreise erzeugten das Span-nungsfeld, in dem Städte wie Köln und Hamburg 2014/2015 auf Turnhallen, Zeltstädte oder Containerbau-ten zurückgriffen. Diesem Faktum steht ein auch mit Migration konnotierter Aufwertungsdiskurs gegenüber. So wird etwa im Kölner Leitbild die „Entwicklung kreativer Cluster durch Migration\" erwartet. In Kommunen, die von demographischer Schrumpfung und/oder wirtschaftlichem Abschwung betroffen sind und so einen ho-hen Leerstand an Wohnraum aufweisen, haben sich Bürgermeister in derselben Logik vor allem 2014/2015 für eine demografische Ausgleichstrategie der „Belebung\" der Orte durch den Zuzug von Geflüchteten ausgesprochen. Allerdings zeigen international Forschungen der Stadtsoziologie und der urbanen Geogra-fie in Bezug auf „wachsenden Städte\", dass Migration und Integration nicht gedacht werden können, ohne die verschiedenen Formen der Gentrifizierung von Quartieren zu berücksichtigen: So wird nicht einfach eine „alte\" durch eine „neue\" Bevölkerung ausgetauscht, sondern es kommt zu einer Sukzession, bei der für neu ankommende Zugewanderte auch aufgrund rassistischer Diskriminierung (Müller 2015: 21–28) oft-mals nur der Rückzug in Wohnlagen bleibt, in denen die Benachteiligung der Zugewanderten zusätzlich verstärkt wird (zu Hamburg vgl. Chamberlain 2012; Birke 2014; zu Berlin vgl. Holm 2009). Aus dieser Sicht erscheint es fragwürdig, Teilhabe und dezentrale Wohnformen unmittelbar gleichzuset-zen. Ein diskussionswürdiger Ansatz ist etwa die bereits seit 2011 bestehende Hamburger Strategie eines „quotierten\" Wohnungsbaus, die bei Neubauten ein Drittel Eigentumswohnung, ein Drittel frei finanzier-ten und ein Drittel Sozialwohnungsbau vorschreibt. Dieser Ansatz geht davon aus, dass die Bewältigung des Wohnraumbedarfs in erster Linie durch die Förderung der privaten Bau- und Immobilienbranche erreicht werden kann. Dagegen zeigen Forschungen, dass die Handlungsspielräume von Kommunen und Stadtstaaten dort wachsen, wo sozialer Wohnungsbau in Eigenregie bzw. gepaart mit Formen des genos-senschaftlichen und selbstverwalteten Wohnungsbaus unternommen wird (Aumüller u.a. 2015: 30, 35ff., 70). Tatsächlich deuten auch Untersuchungen zur Mietpreisentwicklung darauf hin, dass eine vorrangig auf den privaten Wohnungsmarkt setzende Strategie Wohnraumknappheit in Großstädten kaum nachhal-tig beheben können wird. Auch im Lichte der Flüchtlingskrise entstandene Pläne einfachen Massenwoh-nungsbaus werfen die politische wie forschungsbezogene Frage auf, welche Formen der Eigentumsver-hältnisse möglichst geringste Kosten mit einer bestmöglichsten Wohnqualität verbinden. Was Fluchtmig-ration betrifft, so wird hierzu in der Literatur bislang lediglich auf entwickelte Modelle wie den Sächsi-schen „Heim-TÜV\" verwiesen (ebd.: 44ff.), wobei die entsprechenden Erfahrungen zeigen, dass halbjährli-che oder jährliche Kontrollen der Qualität von Massenunterkünften angesichts der sich schnell entwi-ckelnden Veränderungen des Feldes Fluchtmigration kaum ausreichen werden, um unabhängig von der Trägerschaft elementare Teilhabeansprüche zu sichern. Schließlich erscheinen auch Versuche der Steuerung des Wohnungsmarkts über Wohnsitzauflagen für Geflüchtete, wie auch im Integrationsgesetz für anerkannte Flüchtlinge mit den oben geschilderten Aus-nahmen umgesetzt, in ihrer Wirkung ambivalent. Tatsächlich suchen Migrantinnen und Migranten die boomenden Arbeitsmärkte urbaner Zentren, was durch soziale Netzwerke sowie Ketten- und Transmigra-tion verstärkt wird. Eine zwangsweise Zuweisung des Wohnortes widerspricht nicht nur diesen Präferen-zen sowie dem Recht auf Freizügigkeit, sondern kann sich negativ auf die Teilhabechancen in anderen Dimensionen auswirken. Befunde der Untersuchungen zum Erlass der Wohnsitzauflagen für Spätaussied-lerinnen und -aussiedler ab den 1990ern zeigen, dass diese Wohnsitzauflagen nur bedingt „nachhaltig\" Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Zusammenfassung 31 wirkten. Angesichts der drohenden Sanktionen war zuweisungswidriges Verhalten (d.h. trotz Leistungsbe-zugs innerhalb der ersten zwei Jahre umzuziehen) zwar „nicht besonders stark ausgeprägt\" (Haug/Sauer 2007: 55). Zugleich lebten zur Zeit der Umfrage nur noch ein knappes Drittel weiterhin in den ihnen zuge-wiesenen Gemeinden (ebd.: 88). Vor allem diejenigen, die einen Wohnort in Ostdeutschland zugewiesen bekommen haben, waren damit unzufrieden (ebd.: 87f) und neigten eher dazu, den zugewiesenen Ort schnell zu verlassen. Die Zuweisung in strukturell benachteiligte Orte kann Teilhabechancen negativ be-einflussen. So waren die Erwerbschancen noch zum Befragungszeitpunkt von den regionalen Arbeitslo-senquoten – im Fall der neuen Bundesländer einer erhöhten – beeinflusst. Söhn (2011: 254f.) zeigt, dass ein ländlicher Wohnort den Zugang von Aussiedlerkindern zu weiterführenden Sekundarschulen negativ beeinflusste. Kleinräumiger Segregation innerhalb von Städten wurde, so Haug und Sauer (2007: 33), vor allem von der administrativ gesteuerten Wohnortzuweisung beeinflusst, aber auch von Präferenzen der Betroffenen, nahe bei Verwandten und Freunden zu wohnen (ebd.: 33). Eine offene Forschungsfrage ist, ob die Suche nach Arbeit und Ausbildung von einer Wohnsitzauflage negativ beeinflusst wird, selbst wenn die Wohnsitzauflage im Fall einer erfolgreichen Suche aufgehoben wird. Insgesamt ist eine zentrale strukturelle Herausforderung, mit der die Wohnungsbaupolitik in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt aktuell konfrontiert ist, der Verzicht auf sozialen Wohnungsbau sowie die Privatisierung von Millionen Wohneinheiten seit den späten 1980er Jahren.18. Vor diesem Hintergrund sind die Pläne des Bundes, massive Anreize zur Steigerung des Wohnungsbaus von etwa 160.000 (2014) auf etwa 350.000 Einheiten pro Jahr zu schaffen (BMUB 2016), ein wichtiger Schritt, um die mittel- und länger-fristige Wohnsituation auch von Flüchtlingen zu verbessern. Dieser Prozess sollte in Zukunft forschend begleitet werden. Zu eruieren ist insbesondere, inwiefern auf den verschiedenen Ebenen des föderalen Systems auch neue Eigentumsstrukturen (genossenschaftlicher, kommunaler und sonstiger Art) hilfreich sind, um Handlungsspielräume zu gewinnen, die nicht nur eine formale Dezentralisierung und einen sys-tematischen Übergang von der „Unterbringung\" zum „Wohnen\", sondern auch eine Beteiligung von loka-ler Bevölkerung wie Geflüchteten selbst an diesem Prozess sicherstellen. 4. Zusammenfassung Welche Teilhabechancen haben Geflüchtete in Deutschland angesichts unterschiedlicher persönlicher Potenziale einerseits und des rechtlich-institutionell begrenzten Zugriffs auf Ressourcen andererseits? Welche Einflussfaktoren wirken sich positiv auf die Teilhabe von Flüchtlingen aus? Diesen Fragen haben wir uns in den vorangegangenen Abschnitten mit Blick auf die Felder Arbeitsmarkt, Bildung und Ausbil-dung, Kinder- und Jugendhilfe und Wohnen gewidmet. Außerdem haben wir in einem weiteren, kurzen Kapitel die – defizitäre – Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen von neu in der Bundesre-publik ankommenden Flüchtlingen skizziert. Dabei bestätigt sich, dass Teilhabeprozesse erstens nur ganz-heitlich zu denken sind – als Verbindung materieller Ansprüche, sozialer Rechte und demokratischer Pro-zesse. Zweitens existieren Zielkonflikte im Handeln auf unterschiedlichen Ebenen des föderalen Systems, so zwischen der Logik staatlicher Migrationskontrolle im Rahmen des Asylverfahrens- und Asylbewerber-leistungsgesetzes auf der einen und der Notwendigkeit des „Ankommens\" im Aufnahmeland, der existen-ziellen Absicherung und der Planbarkeit des eigenen Lebens sowie menschenrechtlicher Ansprüche auf der anderen Seite. Drittens wird deutlich, dass es Handlungsspielräume auf allen Ebenen staatlicher Politik gibt, die diese Zielekonflikte in die eine oder andere Richtung ausinterpretieren und ausformen können. Schließlich sind vor allem die Teilhabeziele und -erwartungen von Flüchtlingen zu berücksichtigen, die in der bisherigen Forschung kaum eine Rolle gespielt haben. Viele Fragen konnten im Rahmen dieser Kurzexpertise nur vorläufig und entsprechend vorsichtig beant-wortet werden. Insgesamt weiß man über rechtliche Hürden und unterschiedliche Rechtsstatus, die Flüchtlinge innehaben können, weit mehr als über Teilhabechancen eröffnende Faktoren. Bisherige quali-tative Forschung hat einige ausgewählte Aspekte des behördlichen Handels und diesbezügliche Problema-tiken sowie – besonders selten – das subjektive Erleben der Integrations- und Desintegrationsprozesse 18 In rund zwanzig Jahren sank die Zahl der Sozialwohnungen von rund vier auf rund 1,5 Millionen, und fortwährend übersteigt in vielen Städten noch immer die Zahl der Wohnungen, die aus der Sozialbindung fallen, jene, die neu gebaut werden (Holm u.a. 2015) Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Zusammenfassung 32 durch die betroffenen Flüchtlinge selbst beleuchtet. Quantitative Forschung stellt aufgrund der sehr selte-nen direkten Identifizierung von Flüchtlingen in repräsentativen Daten bislang nur sporadisch Basisin-formationen über den Status quo bereit, etwa bezogen auf die unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung, den seltenen Besuch weiterführender Sekundarschulen oder die überdurchschnittliche Betroffenheit von psychischen Erkrankungen. Ergebnisse ausländischer Studien zu Flüchtlingen und der allgemeineren Mig-rationsforschung zum grundsätzlichen Zusammenhang zwischen gewissen Einflussfaktoren auf Teilha-bechancen in spezifischen Feldern auf die aktuelle Situation von Flüchtlingen zu übertragen, erscheint aber in mancher Hinsicht zumindest plausibel. So ist anzunehmen, dass auch Flüchtlingskinder von einer nicht-prekären sozioökonomischen Lebenslage der Familie hinsichtlich ihrer Bildungschancen profitie-ren. Ähnlich ist es wahrscheinlich, dass - wie andere erwachsene Zugewanderte auch - Flüchtlinge, die sich in Deutschland fortgeschrittene, berufsspezifische Deutschkenntnisse aneignen können oder eine Ausbil-dung absolvieren, eher eine Beschäftigung und höhere berufliche Positionen erreichen. Bezogen auf län-gerfristige Integrationsprozesse von Flüchtlingen und die Veränderung des spezifischen Rechtsstatus über die Zeit stehen zwar solide Forschungen noch aus. Aus den allgemeineren Erkenntnissen der Lebenslauf-forschung und der Forschung zu Erwerbsverläufen erscheint aber die Annahme naheliegend, dass eine von rechtlichen und materiellen Teilexklusionen geprägte Anfangszeit (z. B. fehlender Zugang zu Sprachkur-sen, Erwerbslosigkeit aufgrund von Arbeitsverboten, Vorrangprüfungen) langfristige negative Auswirkun-gen auf Teilhabechancen haben kann, selbst wenn Flüchtlingen zu einem späteren Zeitpunkt ein sicherer Aufenthalt und damit weitreichende rechtliche Gleichstellung gewährt wird (vgl. im Kontrast hierzu Söhn 2011, 2013 zum positiven Effekt inkludierender, politisch-rechtlicher Ausnahmebedingungen bei Aussied-lern). Eine wesentliche Bedingung für soziale Teilhabe ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Beschäftigung. Noch immer gibt es eine Vielzahl rechtlicher Hürden, die mit dem formalen Aufenthaltsstatus der Person verknüpft sind, auch wenn Regelungen zu anfänglichen Arbeitsverboten und Vorrangprüfungen – bezüg-lich unselbständiger Erwerbstätigkeit und betrieblicher Ausbildung – inzwischen weniger restriktiv als in der Vergangenheit geregelt sind. Aber auch darüber hinaus sind viele Barrieren zu überwinden: mangelnde Deutschkenntnisse, ein geringes Bildungsniveau, abgebrochene Ausbildungen oder eine fehlende Aner-kennung ausländischer Qualifikationen auf individueller Ebene, nicht zuletzt aber auch Art und Umfang der Nachfrage nach Arbeitskräften auf der strukturellen Ebene. Bei Frauen (mit Kindern) scheinen zudem noch einmal größere Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt – ebenso wie zur beruflichen Weiterbildung – zu bestehen. Zudem erfolgen für Flüchtlinge Übergänge in Beschäftigung nicht selten im Niedriglohn-sektor und in Tätigkeiten mit einem überwiegend geringen bis mittleren Qualifikationsniveau, etwa in den Bereichen Gastronomie oder der Reinigung. Längere, arbeitsrechtlich bedingte Wartezeiten und Arbeitslo-sigkeit können dazu führen, dass Kompetenzen verloren gehen und die langen Zeiten der Erwerbslosigkeit selbst bei der Arbeitssuche zusätzlich stigmatisierend wirken. Untersuchungen zu Flüchtlingen im Speziel-len und Zugewanderten im Allgemeinen zeigen, dass ein schneller Spracherwerb positive Effekte auf die Beschäftigungschancen, jedoch nicht auf die Beständigkeit einer Erwerbstätigkeit hat und dass für den Zugang höherer beruflicher Positionen fortgeschrittene Sprachkenntnisse unabdingbar sind. Insbesondere das aus dem Aufenthaltsgesetz resultierende Verständnis, nur die Integration von Migrantinnen und Mig-ranten mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu fördern, bedeutet, dass Geduldeten schon der Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache in Integrationskursen verwehrt bleibt (vgl. Abschnitt 3.1). Einige Kommunen nutzen jedoch Handlungsspielräume, um für Gruppen ohne Anspruch zusätzliche Angebote auf elementaren Sprachunterricht zu schaffen. Für Geflüchtete wie andere Zugewanderte er-scheint der Zugang zu qualitativ hochwertiger Sprachförderung mit dem Ziel fortgeschrittener berufsbe-zogener Deutschkenntnisse essentiell, um den Zugang zu höheren beruflichen Positionen, zu regulären Aus- und Weiterbildungsangeboten, aber auch ganz allgemein zu alltagsweltlicher Inklusion zu erleich-tern. Vor dem Hintergrund eines Befunds, dass das Zusammenleben mit einem Partner den Zugang zu Beschäftigung erhöht, könnte eine Erleichterung von Familienzusammenführungen positive Effekte nicht nur auf das emotionale Wohlbefinden, sondern auch auf die strukturellen Integrationschancen haben. Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im kommunalen Kontext bestehen, werden in der Literatur unter anderem in Bezug auf die Aufhebung der Residenzpflicht Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Zusammenfassung 33 gesehen, wenn diese einer Ausbildung und Arbeitsaufnahme entgegensteht. Für die Vermittlung von Flüchtlingen, sowohl in Beschäftigung als auch in betriebliche Ausbildungen, erscheint eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Betrieben wichtig. Betriebliche Praktika können die Anbahnung eines Beschäfti-gungs- oder Ausbildungsverhältnisses für Geflüchtete erleichtern, indem diese Erfahrungen im „deutschen Arbeitsleben\" sammeln und sich im Betrieb bewähren können. Zugleich können damit auch ethnisch dis-kriminierenden Einstellungen, mangelnder sozialer Vertrautheit und Bedenken gegenüber den unbekann-ten ausländischen Qualifikationen aufseiten der Arbeitgeber entgegengewirkt werden und so auch länger-fristig eine größeren Offenheit gegenüber Flüchtlingen und anderen Zugewanderten in Betrieben geför-dert werden. Zudem sollten diese bei der Klärung weiterhin bestehender arbeitsrechtlicher Fragen Unter-stützung erhalten. Personelle Ressourcen in der staatlichen Arbeitsvermittlung, um entsprechende Kon-takte mit Betrieben zu knüpfen und aufrechtzuerhalten, sollten angesichts vielversprechender Erfahrun-gen - etwa in der ESF-Gemeinschaftsinitiative „EQUAL\" und im Netzwerk Fluchtort Hamburg - dauerhaft und ausreichend gewährleistet werden. Berufspraktika sollten jedoch reguliert erfolgen, um verbindliche Mindeststandards für eine solche Beschäftigung auf Probe zu setzen und den Aufbau der Beschäftigung von Flüchtlingen im qualifizierten Bereich zu steuern. Finanzielle Anreize für Arbeitgeber können diese zusätzlich bestärken, Flüchtlingen die Möglichkeit eines Praktikums zu eröffnen. Hier erscheint ein Aus-bau der bereits von der Bundesagentur für Arbeit genutzten Instrumente naheliegend. Insbesondere wäre hier von Bedeutung, Unternehmen und Geflüchteten beschäftigungsbegleitende Angebote zum fortge-schrittenen Spracherwerb und zur beruflichen Weiterbildung zu machen, die mittelfristig berufliche Auf-stiege ermöglichen. Wenn wir uns dem Feld der Bildung zuwenden, zeigt sich, wie für die meisten anderen Teilhabebereiche auch, dass sich ein prekärer rechtlicher Status von Asylsuchenden und Geduldeten teils direkt auf die Zu-gangsmöglichen und teils indirekt – durch schlechtere Lernausgangslagen bezogen auf die Bleibeunsi-cherheit, psychische Belastungen und die prekäre sozioökonomische Lebenslage – auf die Erfolgschancen innerhalb von Bildungsinstitutionen negativ auswirken. Je nach Bildungsbereich zeigen sich unterschied-liche Problematiken. So ist zwar die rechtliche Möglichkeit, Kindergärten zu besuchen und Elternbeiträge erlassen zu bekommen, grundsätzlich gewährleistet (außer für Kinder, deren Familien unmittelbar von Abschiebung bedroht sind). Dass dieser Anspruch vermutlich oft nicht umgesetzt wird, liegt zum einen an der defizitären Ressourcenausstattung der Einrichtungen seitens der öffentlichen Hand sowie andererseits an mangelnder Information seitens der Eltern, die durch frühe aufsuchende Beratung zu beheben ist. Be-züglich des Zugangs zu schulischer Bildung wurden in den letzten Jahren zwar rechtliche Verbesserungen eingeführt, wie schnell tatsächlich der Besuch von Regelschulen erfolgt und wie der Zugang zu allgemein- und berufsbildenden Schulen für ältere Jugendliche und junge erwachsene Flüchtlinge möglich ist, wird bislang nicht ausreichend beobachtet - obwohl dies angesichts im Herkunftsland häufig zwangsweise ab-gebrochener Bildungslaufbahnen bedeutsam wäre. Bereits in der Vergangenheit fiel es Schulen schwer, den spezifischen Bedarfen von Kindern aus Migrantenfamilien an sprachlicher und sozialer Begleitung gerecht zu werden und Chancen auf höherwertige Abschlüsse zu bieten. Sowohl bei der anfänglichen Auf-nahme als auch im Regelunterricht sind die Herausforderungen groß und Evaluationen unterschiedlicher Unterrichtsmodelle rar. Dabei haben Schulen, gerade nach den belastenden Erfahrungen von Gewalt und Flucht, ein erhebliches Potenzial, Kindern im Aufnahmeland Stabilität zu bieten und Chancen zu eröffnen. Hier kann auf das in anderen Einwanderungsländern erprobte „holistische Modell\" verwiesen werden, das im Teilhabebereich Schule anstelle einer defizitorientierten Problematisierung geflüchteter Kinder die Prinzipien der Befähigung von Lernenden in den Vordergrund stellt sowie verschiedene Akteure inner- und außerhalb der Schule einbezieht. Bezogen auf die berufliche Ausbildung legen Befunde zur Diskrimi-nierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf dem Lehrstellenmarkt und deren Überrepräsen-tanz in berufsvorbereitenden Maßnahmen eine besondere Benachteiligung von geflüchteten Jugendlichen nahe. Daher erscheinen die im vorherigen Abschnitt erläuterten Unterstützungen beim „Kontaktknüpfen\" mit Ausbildungsbetrieben besonders vonnöten. Angestoßene Erleichterungen des Zugangs von Flüchtlin-gen zu Hochschulen müssen sich in der Praxis noch bewähren. Eine Stärkung von Stipendienprogrammen (Garantiefond Hochschule) und weiter zu erleichternde Zugänge zu BAföG wären wünschenswert. Die im Nationalen Bildungsbericht geforderten „finanziellen Investitionen in Höhe von zusätzlichen 2 bis 3 Mrd. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Zusammenfassung 34 Euro\" (Autorengruppe Bildungsberichterstattung: 206) für die Integration von Flüchtlingen in allen Bil-dungsbereichen erscheinen dringend geboten, um Teilhabechancen zu gewähren und einer weiteren, eth-nisch konnotierten sozialen Spaltung in der deutschen Gesellschaft entgegen zu wirken. Für das System der Kinder- und Jugendhilfe war der Umfang der Fluchtmigration in den Jahren 2014/2015 eine starke Herausforderung. Der Umstand, dass sich die Zahl der Inobhutnahmen durch die Jugendämter in diesen beiden Jahren mitunter vervielfachte und dass durch die seit 2015 geltende regiona-le Verteilung gemäß des Königsteiner Schlüssels einige Kommunen bislang keine Erfahrung mit unbeglei-teten minderjährigen Flüchtlingen hatten, könnte sich negativ auf die Clearing-Verfahren und die weitere Betreuung der Betroffenen auswirken. Insbesondere die Frage, wie es gelingen kann, schnell und zeitnah passende Angebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ebenso wie für begleitete Kinder und Ju-gendliche in den Hilfen zur Erziehung zu schaffen, dürfte für deren Teilhabechancen eine wichtige Rolle spielen. Exemplarisch kann dabei auf die Stadt München verwiesen werden, die seit dem 1. April 2015 ein sozialpädagogisches Ankommenszentrum für unbegleitete Minderjährige eingerichtet hat, in dem die Erstversorgung, die Inobhutnahme und das Clearingverfahren stattfinden und eine Zusammenarbeit mit freien Trägern und anderen Kooperationspartnern wie Suchtberatungsstellen und Polizei gesucht werden soll. Die politische und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund erscheint im Allgemei-nen noch immer eingeschränkt. Dabei mangelt es oftmals nicht an Bereitschaft, sondern strukturelle Prob-leme erschweren es, diese Bereitschaft zu realisieren. Geflüchtete sind von elektoralen Beteiligungsformen ausgeschlossen. Darüber hinaus deutet jedoch vieles darauf hin, dass sich auch andere Arten der politi-schen ebenso wie der kulturellen Partizipation für Flüchtlinge insgesamt noch deutlich schwieriger gestal-ten als für Migrantinnen und Migranten allgemein. Neben Sprach- und Informationsprobleme spielen geringe sozioökonomischen Ressourcen und sozialräumliche Isolation, die Bleibeunsicherheit und seitens der Organisationen eine fehlende kulturelle Offenheit eine wichtige Rolle. Trotz dieser Widrigkeiten und trotz geringer finanzieller Ressourcen haben sich einige Selbsthilfeorganisation mit öffentlichen politi-schen Protesten etablieren können. Mit Blick auf Unterbringung und Wohnen liegen derzeit in der Forschung kaum Kenntnisse über Be-dürfnisse und Wünsche von Geflüchteten bezüglich der aktuellen und zukünftigen Gestaltung ihrer Wohnsituation vor. Dennoch können gerade „Flüchtlingsproteste\" als Indikator der Unzufriedenheit mit den Wohnbedingungen in Gemeinschaftsunterbringungen dienen. Auch in der Forschungsliteratur wird eindeutig auf eine möglichst dezentrale Unterbringung gesetzt, d.h. das Wohnen in kleinen Einheiten, und einer Wohnqualität, die die Notunterkünfte der Jahre 2014/2015 oft nicht gewährleisteten. Eine Unter-bringung in regulären Wohnungen kann eine kleinräumige ethno-soziale Segregation reduzieren und bringt den Aspekt „Normalität\" in das Leben von Geflüchteten. Gleichzeitig kann sich bei individuellem Wohnen ebenso wie bei einer regionalen Verteilung auf Kommunen mit wenigen Erfahrungen mit Flücht-lingen der Zugang zu psychosozialer Betreuung und Integrationsprogrammen unter Umständen erschwe-ren, insbesondere angesichts knapper Gemeindekassen. Einige Kommunen und kreisfreie Städte (z.B. Le-verkusen, Köln oder Coburg) haben Leitlinien erarbeitet, die eine systematische und professionell begleite-te „Dezentrierung\" des Wohnens vorsehen. Dezentrale Unterbringung kann soziale Konflikte vor Ort min-dern, wie das Beispiel Osnabrück zeigt. Allerdings konnten chaotische Unterbringungssituationen in Groß-städten wie Köln oder Berlin trotz entgegengesetzter Konzepte nicht verhindert werden. In wachsenden Großstädten wie Hamburg wird deshalb aktuell eher auf Massenwohnungsbau gesetzt. Unter der Bedin-gung angespannter Wohnungsmärkte kann dezentrales Wohnen und Wohnqualität nicht gleichgesetzt werden. Die Bewältigung des allgemeinen Wohnraumbedarfs – für Flüchtlinge und andere sozioökono-misch benachteiligte Bevölkerungsgruppen – wird jedoch wahrscheinlich nicht primär durch die Förde-rung der privaten Bau- und Immobilienbranche erreicht werden. Handlungsspielräume von Kommunen und Stadtstaaten wachsen dort, wo sozialer Wohnungsbau in Verbindung mit Formen des genossenschaft-lichen und selbstverwalteten Wohnungsbaus unternommen wird. Zudem erscheinen Versuche, die Wohn-situation von Geflüchteten über Wohnsitzauflagen zu gestalten, wie aktuell im Integrationsgesetz vorge-sehen, in ihrer Wirkung auf Teilhabe ambivalent. Im Zeichen einer unfreiwilligen Zuweisung in solche Gemeinden, in denen regionale Arbeitsmärkte wenig Erwerbschancen bieten, Integrationsangebote Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsdesiderata 35 schwer erreichbar sind oder durch die Trennung von Verwandten und Freunden eine wichtiger Aspekt emotionaler und alltagspraktischer Unterstützung fehlt – von rassistischen Anfeindungen ganz zu schwei-gen –, stehen langfristige Teilhabechancen unter einem schlechten Stern. Insgesamt verweist die Auswertung der Literatur aus den hier untersuchten Teilbereichen eindrücklich auf die Interdependenz, die zwischen den verschiedenen Dimensionen sozialer Teilhabe besteht: Teilhabebar-rieren in einer oder mehreren Dimension(en) erhöhen das Risiko der Gefährdung von Teilhabe in weiteren Bereichen. Die wechselseitige Beeinflussung von und mögliche Spannungsverhältnisse zwischen den Teil-habedimensionen Wohnen, Erwerbsarbeit, Bildung wie auch gesundheitliche Versorgung und politischer Partizipation gilt es in zukünftiger Forschung und Integrationspolitiken systematisch zu beachten. In-tegration muss vor diesem Hintergrund als ganzheitliches Projekt gedacht werden, dessen Ziel es ist, in allen Bereichen sowohl den institutionellen Teilhabebarrieren entgegenzuwirken als auch auf der Ebene der Person deren individuelle Ressourcen aufzubauen und zu stärken, um so auf diese Weise systematisch Teilhabe- und Verwirklichungschancen für Flüchtlinge zu eröffnen. Dieser Analyse entsprechend scheinen - unter der basalen Voraussetzung einer ausreichenden finanziellen und personellen Ausstattung - gerade solche integrationspolitischen Ansätze vielversprechend, die Akteure aus unterschiedlichen gesellschaftli-chen Gruppen und behördlichen Teilbereichen miteinander ins Gespräch bringen und vernetzen. Dabei gilt es die Stimme der Flüchtlinge selbst stärker als bisher zu Gehör zu bringen und an der Gestaltung die-ser gesellschaftlichen Herausforderung aktiv teilhaben zu lassen. 5. Forschungsdesiderata Insgesamt beziehen sich viele Forschungsbeiträge zu den Integrationschancen von Flüchtlingen auf die rechtlich-strukturellen Hürden, die die Handlungsoptionen im Vergleich zu anderen Menschen in Deutschland – auch anderen Zugewanderten – einschränken. Über institutionelle Faktoren, die die Teilha-be kurz und langfristig fördern, ist dagegen bislang eher wenig bekannt. Insbesondere mangelt es hier an einer differenzierten Forschung, die gleichermaßen rechtlich-strukturelle, institutionelle und individuelle Faktoren berücksichtigt und mit Blick auf Teilhabechancen von Flüchtlingen zueinander ins Verhältnis setzt. Unter den vielen Forschungsdesiderata seien zwei besonders hervorgehoben: • Angesichts dessen, dass für die Bewertung von Teilhabechancen die individuell selbst gesetzten Lebens-ziele zentral sind, erscheint das fehlende Wissen um die subjektiven Perspektiven der Flüchtlinge selbst, deren Einstellungen und Wünsche, gegenwärtige und längerfristige Bedürfnisse und Interessen (Zukunft) ebenso wie deren Biografien vor ihrer Ankunft in Deutschland (Vergangenheit) eine besonders gravierende Forschungslücke. Teilhabechancen hängen aber nicht nur von Ressourcen und der Anstrengungsbereitschaft der Geflüchte-ten selbst ab. • Mit Blick auf die institutionellen Aufnahmebedingungen wissen wir zu wenig über infrastrukturelle Notwendigkeiten einer gelingenden Integrationspolitik, insbesondere auf kommunaler Ebene und in ländlichen Räumen. Wie arbeiten verschiedene zuständige Stellen untereinander sowie mit Akteuren außerhalb der Verwaltung zusammen, um Teilhabechancen für Flüchtlinge zu schaffen und der Wech-selwirkung zwischen unterschiedlichen Teilhabedimensionen Rechnung zu tragen? Offensichtlich stark divergierende Praxen und Ressourcenausstattung kommunaler Integrationspolitik sollten, bezogen auf realisierte Teilhabechancen, einer eingehenden sozialwissenschaftlichen Untersuchung unterzogen werden. In der empirischen Forschung zu allen untersuchten Bereichen ist eine Identifizierung von Flüchtlingen als solche – anstelle deren Eingruppierung als Zugewanderte oder nicht-deutsche Staatsangehörige – bis-lang eher selten, und dies ist in der Tat nicht einfach. In staatlich-administrativen Kontexten sind zwar teilweise exakte Informationen über den genauen Aufenthaltsstatus vorhanden, weitere soziale Informati-onen, um komplexere Zusammenhänge zu erforschen, fehlen jedoch häufig. Die dafür geeigneten sozial-wissenschaftlichen Untersuchungsansätze, die auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme beruhen, sind aus forschungsethischen und pragmatischen Gründen weitgehend auf die Selbstauskunft zum Migrati-onsmotiv „Flucht\" angewiesen. Dies trifft auch auf das IAB-BAMF-SOEP-Flüchtlingspanel zu, die eine vielversprechende Datenbasis für zukünftige repräsentativ-quantitative Analysen zu Flüchtlingen in Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsdesiderata 36 Deutschland ist und komplexere multivariate statistische Modelle ermöglicht, als sie in der bisherigen quantitativen Forschung mit ihrem Schwerpunkt auf deskriptive Befunde zu finden sind. Die valide Erfas-sung des komplex geregelten aufenthaltsrechtlichen Status, der sich schnell verändern kann, und des be-deutsamen Wechsels von einem ungesicherten zu einem gesicherten Status bleibt dennoch eine erhebliche Herausforderung der empirischen Forschung. Bezogen auf individuelle Faktoren, die Teilhabe insbesondere auf dem Arbeitsmarkt erleichtern, wird zwar die Bedeutung des mitgebrachten Bildungsniveaus hervorgehen. Jenseits der hiermit assoziierten sozio-kulturellen Sozialisationsformen, ist über den Einfluss weiterer Aspekten der Herkunftssozialisation oder Einstellungen (wie z.B. Rückkehrwünsche) kaum etwas bekannt. Bezogen auf individuelle und familiale Ressourcen stehen vor allem Forschungen dazu aus, wie diese in Deutschland selbst durch staatliches Handeln effektiv auf- und ausgebaut werden können und in welchem Ausmaß und in welcher Qualität vorhandene (menschen-)rechtliche Ansprüche auf institutionelle Unterstützung realisiert werden können. Auch wenn sich bislang kein übergreifendes Schema zu best-practice-Maßnahmen ausmachen lässt, so scheint eine Gemeinsamkeit erfolgversprechender praktischer Ansätze die Vernetzung unterschiedlicher lokaler Akteure zu sein. Diesem Aspekt sollten evaluierende Forschungsvorhaben besonders Rechnung tragen. In Bezug auf Erwerbstätigkeit stellen sich u.a. die Fragen, ob sich die Tendenz, dass Flüchtlinge hauptsäch-lich Beschäftigung im Niedriglohnsektor finden, weiter verfestigt und wie berufliche Aufstiege ermöglicht werden könnten, etwa wenn parallel zu ersten Arbeitserfahrungen eine berufliche Weiterbildung besucht wird. Begleitende Forschung sollte genauer untersuchen, wie der Zugang zu betrieblichen Praktika erleich-tert werden kann, wie bestehende Initiativen, die in diesem Zusammenhang auf Kontaktaufbau und -pflege mit Betrieben setzen, in das Regelangebot staatlicher Arbeitsvermittlung übernommen werden können und wie ergänzende Unterstützung an Berufsschulen oder Weiterbildungsträgern in Form eines fortgeschrittenen Deutschunterrichts oder sozialpädagogischer Betreuung mit einer Ausbildung im Be-trieb effektiv verzahnt werden kann. Ein zentraler Lackmustest ist die Frage, ob und unter welchen indivi-duellen und institutionellen Umständen Praktika, aber auch Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs\"), tatsäch-lich Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisse für Geflüchtete anbahnen und diese nicht nur auf die untersten Qualifikations- und Lohnsegmente verweisen. Im Bereich Bildung fehlen repräsentative Daten, inwieweit und – gemessen vom Zeitpunkt der Einreise – wie schnell junge Flüchtlinge tatsächlich Bildungsinstitutionen besuchen und so den ersten Schritt zur Realisierung ihres Rechts auf Bildung machen können. Auffällig ist zudem, dass noch relativ wenig be-kannt ist, wie jenseits einer unverzichtbaren Ressourcenausstattungen die Beschulung organisiert und die pädagogische Herangehensweise ausgestaltet werden sollte, um innerhalb von Bildungsinstitutionen be-nachteiligte Lernausgangslagen auszugleichen und tatsächlich einen erfolgreichen Abschluss einer Sekun-darschule, einer beruflichen Ausbildung oder eines Hochschulstudiums zu ermöglichen. Komparative Evaluationen unterschiedlicher Förderansätze und multiperspektivische Forschungsdesgins, die objektive Lernerfolge sowie Sichtweisen der Geflüchteten, der Lehrenden und der Leitungsebene einbeziehen, sind hier gefragt. Dabei sollte nicht nur auf flüchtlingsspezifische Bedarfe (z.B. Unterstützung und Beratungs-möglichkeiten mit Blick auf fluchtbedingte psychologische Belastungen und aufenthaltsrechtliche Fragen) geachtet werden, sondern Ansätze sollten die Chancengleichheit von Zugewanderten und sozial Benach-teiligten generell im Blick haben (z.B. sprachsensibler Fachunterricht oder Schreibberatung für Studieren-de mit Deutsch als Fremd- oder Erstsprache). Eine ähnlich begleitende wissenschaftliche Analyse ist schließlich bezogen auf Umsetzung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe vonnöten. Dies betrifft insbesondere solche Kommunen, die erst mit der ver-änderten Gesetzeslage seit Kurzem erstmalig unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen. Angesichts dessen, dass es deutlich mehr begleitete als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt, fehlt zudem wei-terhin ein systematischer Überblick darüber, inwieweit Erstere in ausreichendem Umfang zeitnah sowie in ausreichender Qualität einen Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Auch hier gilt es in den Blick zu rücken, ob und inwieweit Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um verschiedene Teilhabedimensionen (z.B. Konflikte in der Familie, Arbeit der Eltern, Wohnumfeld) in ihrem komplexen Zusammenspiel zu bearbeiten. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Forschungsdesiderata 37 Besonders wenig weiß man über Grenzen und Möglichkeiten der Teilhabe und längerfristiger Integrati-onsprozesse in den neuen Bundesländern sowie in kleineren Gemeinden und Dörfern, in denen bislang wenige Migrantinnen und Migranten lebten. Angesichts demographischer Schrumpfungsprozesse in vie-len ostdeutschen Gemeinden, aber auch für strukturell benachteiligte Gemeinden in Westdeutschland, stellt sich die Frage, wie sich der Vorteil, dass dort eher privater Wohnraum vorhanden ist und auch seitens dortiger Schulen und Ausbildungsbetriebe „Nachfrage\" nach jungen Menschen besteht, mit den Nachtei-len verträgt, die aufgrund fehlender Erfahrung mit Zuwanderung, kultureller Vielfalt und Integrationspro-grammen sowie der Tatsache bestehen, dass manche Flüchtlinge aufgrund der Wohnsitzauflage nicht freiwillig dorthin ziehen. Die Kopplung der Themen Wohnsitzauflage, Wohnen und Erwerbschancen soll-ten sich in entsprechenden Forschungsprojekten wiederfinden. Bezogen auf die Themen Unterbringung und Wohnen sollte die Frage nach genügendem und qualitativ hochwertigem Wohnraum für Flüchtlinge mit dem generellen Forschungsthema verbunden werden, wie durch staatliche Anreize, direkte staatliche Investitionen und Förderung alternativer Eigentumsmodelle (Baugruppen, Wohnungsgenossenschaften) mehr preisgünstige Wohnungen gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt entstehen können, die allgemeinen sozioökonomischen Segregationstendenzen entgegenwirken. Für die längerfristigen Teilhabechancen von Flüchtlingen und anderen Zugewanderten bedeutsam bleibt schließlich die Untersuchung der notwendigen Prozesses der interkulturellen Öffnung (Dolmetscherpools, mehrsprachige Informationsmaterialien, kultursensible Handlungskompetenz, Einstellung qualifizierter Personen mit Migrationshintergrund auf allen Hierarchiestufen, Anti-Diskriminierungspolitik etc.) in öffentlichen Institutionen, aber auch in zivilgesellschaftlichen Organisationen, ein bedeutendes For-schungsfeld der Zukunft. Grundsätzlich sollte zur Debatte gestellt werden, ob solche zukünftigen Forschungen nur auf Flüchtlinge fokussiert werden sollten. Bei einzelnen Sachverhalten, wie dem Umgang mit fluchtbedingten psychischen Belastungen, der behördlichen Ausgestaltung der Anfangszeit in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ge-meinschaftsunterkünften oder der Frage, wie schnell Flüchtlingskinder nach ihrer Erstregistrierung Regel-schulen besuchen, ist dies durchaus sinnvoll. Bei anderen Themen wären zusätzliche Vergleiche mit ande-ren neu Zugewanderten und gegebenenfalls mit Personen ohne Migrationshintergrund sinnvoll, um Be-sonderheiten bei Flüchtlingen von allgemeineren Zusammenhängen analytisch zu unterscheiden. Dies gilt etwa bei der Förderung in Bildungsinstitutionen oder bei der Arbeitsmarktvermittlung, bei der Anerken-nung ausländischer schulischer und beruflicher Qualifikationen oder der politischen und kulturellen Par-tizipation. Da Flüchtlinge gemessen an der Gesamtbevölkerung eine kleine Gruppe darstellen, müssten komparative Forschungsdesigns aber eine überproportionale Stichprobe von Flüchtlingen enthalten, um angemessene Binnendifferenzierungen zuzulassen. In den meisten der hier angesprochenen Untersu-chungsthemen ist ein längsschnittliches Forschungsdesign – sei es qualitativer oder quantitativer Art – unerlässlich, um längerfristige Entwicklungen und Interventionseffekte erforschen zu können. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 38 Literatur Adam, Hubertus (2009): Adoleszenz und Flucht – Wie jugendliche Flüchtlinge traumatisierende Erfahrun-gen bewältigen. In: Vera King und Hans-Christoph Koller (Hrsg.). Adoleszenz – Migration – Bil-dung. Bildungsprozesse Jugendlicher und junger Erwachsener mit Migrationshintergrund. Wies-baden: VS Verlag für Sozialwissenschaften: 139–153. Allmanritter, Vera (2014): Menschen mit Migrationshintergrund als Kulturpublikum. Der aktuelle For-schungsstand in Deutschland sowie Anregungen zur weiteren Beschäftigung. In: Kulturelle Bil-dung Online. www.kubi-online.de. Arnot, Madeleine und Halleli Pinson (2005): The Education of Asylum-Seeker Refugee Children. Univer-sity of Cambridge. Altemeyer-Bartscher, Martin, Oliver Holtemöller und Matthias Wieschemeyer (2016): Zur räumlichen Verteilung von Flüchtlingen im Föderalstaat. In: ifo Schnelldienst 4/2016: 43-49. Ataç, Ilker (2013): Die Selbstkonstituierung der Flüchtlingsbewegung als politisches Subjekt. In: Transver-sal. Europäisches Institut für progressive Kulturpolitik. http://eipcp.net/transversal/0313/atac/de. Ataç, Ilker, Stefanie Kron, Sarah Schilliger, Helge Schwiertz und Maurice Stierl (2015): Kämpfe der Migrati-on als Un-/Sichtbare Politiken. Einleitung zur zweiten Ausgabe. In: movements. Journal für kriti-sche Migrations- und Grenzregimeforschung, 1 (2). http://movements-journal.org/issues/02.kaempfe/01.ata%C3%A7,kron,schilliger,schwiertz,stierl--einleitung.html. Aumüller, Jutta (2009): Die kommunale Integration von Flüchtlingen. In: Frank Gesemann und Roland Roth (Hrsg.). Lokale Integrationspolitik in der Einwanderungsgesellschaft. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften: 111-130. Aumüller, Jutta, Priska Daphi und Celine Biesenkamp (2015): Die Aufnahme von Flüchtlingen in den Bun-desländern und Kommunen - Behördliche Praxis und zivilgesellschaftliches Engagement. Stutt-gart: Robert-Bosch-Stiftung. Autorengruppe Bildungsberichterstattung, (2016): Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützer Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Bielefeld: Bertelsmann. Autorengruppe Bildungsberichterstattung, (Hrsg.) (2016): Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorenge-stützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Bielefeld: Bertelsmann. BA (Bundesagentur für Arbeit) (2016a): Arbeitsmarkt in Kürze: Fluchtmigration: Nürnberg, Februar 2016. http://statistik.arbeitsagentur.de. BA (Bundesagentur für Arbeit) (2016b): Glossar der Arbeitsmarktstatistik der BA. Nürnberg, Stand: 18.07.2016. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Glossare/Generische-Publikationen/AST-Glossar-Gesamtglossar.pdf. BA (Bundesagentur für Arbeit) (2016c): Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration. Nürnberg. BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) (2015): Asylgeschäftsstatistik. Berlin: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) (2016): Aktuelle Zahlen zu Asyl. Ausgabe: September 2016. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-september-2016.pdf?__blob=publicationFile. Baron, Jenny und Silvia Schriefers (2016): Traumatisierte Flüchtlinge und ihre gesundheitliche Versorgung. InfoDienst: Migration und öffentliche Gesundheit: Im Fokus: Flüchtlinge. http://www.infodienst.bzga.de/?uid=9946294c53c78706a72f52b0f4a9 [16.06.2016]: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bartelheimer, Peter (2007): Politik der Teilhabe. Ein soziologischer Beipackzettel. Berlin: Fachforum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bartelheimer, Peter, Jutta Henke, Kai Marquardsen, Bettina Schelkle und Henrik Schwarze (2015): IBA - Integriertes Beratungsangebot für Alleinerziehende, Forschungsbericht. Göttingen: Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) an der Georg August Universität. Becker, Birgit, Oliver Klein und Nicole Biedinger (2013): The development of cognitive, language, and cul-tural skills from age 3 to 6. A comparison between children of Turkish origin and children of nati-ve-born German parents and the role of Immigrant parents’ acculturation to the receiving society. In: American Educational Research Journal 50 (3): 616–649. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 39 Berlin, Alice Salomon Hochschule (2015): Positionspapier Soziale Arbeit mit Geflüchteten in Gemein-schaftsunterkünften - Professionelle Standards und sozialpolitische Praxis. Berlin. https://www.ash-berlin.eu/fileadmin/user_upload/pdfs/Profil/alice_solidarisch/Positionspapier_Soziale_Arbeit_ mit_Gefl%C3%BCchteten.pdf. Birke, Peter (2008): Wilde Streiks im Wirtschaftswunder. Arbeitskämpfe, Gewerkschaften und soziale Be-wegungen in Deutschland und Dänemark. Frankfurt am Main: Campus. Birke, Peter (2013), Radikaler Umbau. Die Internationale Bauausstellung in Hamburg-Wilhelmsburg als Labor der neoliberalen Stadtentwicklung. In: emanzipation 3 (2). http://www.emanzipation.org/articles/em_3-2/e_3-2_birke.pdf. BKJ (Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung) (2015): Recht auf Bildung und kulturelle Teilhabe geflüchteter Kinder und Jugendlicher umsetzen! Kulturelle Bildung in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Remscheid, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbil-dung e. V. Block, Karen, Suzanne Cross, Elisha Riggs und Lisa Gibbs (2014): Supporting schools to create an inclusive environment for refugee students. In: International Journal of Inclusive Education, 18 (12): 1337-1355. BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (2016): Flüchtlinge durch Bildung integrieren. https://www.bmbf.de/de/fluechtlinge-durch-bildung-integrieren-1615.html. BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) (2015): Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendli-cher. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/gesetzentwurf-UMF,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf. Bödeker, Sebastian (2012): Soziale Ungleichheit und politische Partizipation in Deutschland. WZBrief Zivil-Engagement 05, April 2012. https://www.wzb.eu/sites/default/files/u8/wzbriefzivilengagement052012_boedeker.pdf Böhnke, Petra (2011): Ungleiche Verteilung politischer und zivilgesellschaftlicher Partizipation. In APuZ, 1-2/2011: 18-25. Borgwardt, Angela, Marei John-Ohnesorg und Jürgen Zöllner (2015): Hochschulzugang für Flüchtlinge - aktuelle Regelungen in den Bundesländern. Ergebnisse einer Umfrage unter den für Hochschulen zuständigen Landesministerien , Stand 25. August 2015. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Stu-dienförderung (Hochschulpolitik). Bozorgmehr, Kayvan und Oliver Razum (2015): Effect of Restricting Access to Health Care on Health Ex-penditures among Asylum-Seekers and Refugees: A Quasi-Experimental Study in Germany, 1994–2013. In: PLoS ONE, 10 (7): e0131483. Bozorgmehr, Kayvan, Stefan Nöst, Heidrun M. Thaiss und Oliver Razum (2016): Die gesundheitliche Ver-sorgungssituation von Asylsuchenden. Bundesweite Bestandaufnahme über die Gesundheitsäm-ter. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, 59 (5): 545–555. Braun, Frank und Lex Tilly (2016a): Zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen. Ein Überblick. München: Deutsches Jugendinstitut e. V. http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2016/23061_berufl_qual_junge_fluechtlinge.pdf. Braun, Frank und Tilly Lex (2016b): Berufliche Qualifizierung von jungen Flüchtlingen in Deutschland. Eine Expertise. München, Deutsches Jugendinstitut e. V.: 129. Breit, Helen (2015): Flüchtlinge in den Hilfen zur Erziehung. Eine Fallanalyse am Beispiel der Erziehungs-beistandschaft. In: Sozial Extra, 39 (4): 20-23. Brenke, Karl (2015): Flüchtlinge sind sehr ungleich auf die EU-Länder verteilt – auch bezogen auf die Wirt-schaftskraft und Einwohnerzahl. In: (Hrsg.). DIW Wochenbericht: Flucht nach Europa. Berlin. Bretl, Carolin (2008): Kommunale Flüchtlingsintegration in Berlin. In: Jutta Aumüller und Carolin Bretl (Hrsg.). Lokale Gesellschaften und Flüchtlinge: Förderung von sozialer Integration. Die kommuna-le Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Berlin: Edition Parabolis: 21–47. Brücker, Herbert (2016): Typisierung von Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand. Aktuelle Be-richte 6/2016. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 40 Brücker, Herbert, Andreas Hauptmann und Ehsan Vallizadeh (2015): Flüchtlinge und andere Migranten am deutschen Arbeitsmarkt: Der Stand im September 2015. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Brücker, Herbert, Andreas Hauptmann, Ehsan Vallizadeh und Rüdiger Wapler (2016a): Zuwanderungsmo-nitor. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Ar-beit. Brücker, Herbert, Joachim Möller und Joachim Wolff (2016b): Integration von Geflüchteten. IAB-Stellungnahme 4/2016. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bun-desagentur für Arbeit. Brücker, Herbert, Tanja Fendel, Astrid Kunert , Ulrike Mangold, Manuel Siegert und Jürgen Schupp (2016c): Geflüchtete Menschen in Deutschland. Warum sie kommen, was sie mitbringen und welche Er-fahrungen sie machen. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bun-desagentur für Arbeit. Brzoska, Patrick, Yüce Yilmaz-Aslan, Anne-Kathrin Exner, Jacob Spallek, Sven Voigtländer und Oliver Razum (2014): Medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Men-schen mit Migrationshintergrund. Eine Bestandsaufnahme zur Zugänglichkeit und Qualität der Versorgung. In: Gudrun Wansing und Manuela Westpha (Hrsg.). Behinderung und Migration. In-klusion, Diversität, Intersektionalität. Wiesbaden: VS Springer: 253-262. Buch, Tanja, Annekatrin Niebuhr, Cornelius Peters und Andrea Stöckmann (2016): Zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (2016): Hendricks: Mit Woh-nungsbauoffensive gegen den Wohnungsmangel, Presseerklärung. http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-mit-wohnungsbau-offensive-gegen-den-wohnungsmangel/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=289. Bundesregierung (2005): Lebenslagen in Deutschland. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesre-gierung. Berlin. Bundesregierung (2008): Lebenslagen in Deutschland. Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesre-gierung. Berlin. BT-Drucksache 18/9972: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Frakti-on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9842 – Registrierung von unbegleiteten minder-jährigen Flüchtlingen im Ausländerzentralregister, 14.10.2016. Chamberlain, Julie (2012): Who is Wilhelmsburg? Race and Space in Internationale Bauausstellung Ham-burg. Thesis. Ontario Institute for Studies in Education University of Toronto. https://tspace.library.utoronto.ca/bitstream/1807/33637/1/Chamberlain_Julie_H_201211_MA_thesis.pdf. Cheung, Sin Yi und Jenny Phillimore (2014): Refugees, social capital and labour market integration in the UK. In: Sociology, 48 (3): 518-536. Deutsches Institut für Urbanistik (DIFU) (2015): Unbegleitete minderjährige Ausländer in der Kinder- und Jugendhilfe. In: DIFU-Berichte, 4/2015: 12-13. Diarra, Mahamane (2014): RESTART: Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeitsverhältnisse. Chancen und Grenzen. In: Maren Gag und Franziska Voges (Hrsg.). Inklusion auf Raten. Zur Teilhabe von Flüchtlingen an Ausbildung und Arbeit. Münster: Waxmann: 197-204. Dieckhoff, Martina (2011): The effect of unemployment on subsequent job quality in Europe: A comparati-ve study of four countries. In: Acta Sociologica, 54 (3): 233-249. Diehl, Claudia, Michael Friedrich und Anja Hall (2009): Jugendliche ausländischer Herkunft beim Übergang in die Berufsausbildung: Vom Wollen, Können und Dürfen In: Zeitschrift für Soziologie, 38 (1): 48–67. DK (Deutscher Kulturrat) (2016): Integration braucht engagierte Menschen und stabile Strukturen, Deut-scher Kulturrat. Eisenhuth, Franziska (2014): Strukturelle Diskriminierung von Kindern mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Subjekte der Gerechtigkeit zwischen Fremd- und Selbstpositionierung. Wiesbaden: VS Springer. Eisnecker, Philipp und Diana Schacht (2016): Die Hälfte der Geflüchteten in Deutschland fand ihre erste Stelle über soziale Kontakte. In: DIW Wochenbericht (35): 757-764. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 41 Enggruber, Ruth und Josef Rützel (2015): Berufsausbildung junger Menschen mit Migrationshintergrund. Eine repräsentative Befragung von Betrieben. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Erlinghagen, Marcel und Friedrich Scheller (2011): Migrationshintergrund und Beteiligung an beruflicher Weiterbildung. In: Peter A. Berger, Karsten Hank und Angelika Tölke (Hrsg.). Reproduktion von Ungleichheit durch Arbeit und Familie. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften: 301-325. Ernst Young (2015): Flüchtlingszustrom: Herausforderung für deutsche Kommunen. Berlin. Esser, Hartmut (2001): Integration und ethnische Schichtung. Mannheim: Arbeitspapiere - Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, 40. Esser, Hartmut (2006): Sprache und Integration. Die sozialen Bedingungen und Folgen des Spracherwerbs von Migranten. Frankfurt/New York: Campus. Everson, Michelle C. und Ulrich K. Preuß (1995): Concepts, foundations, and limits of European citizenship. Bremen: Zentrum für europäische Rechtspolitik, Diskussionspapier 2. Fendrich, Sandra, Jens Pothmann und Agathe Tabel (2012): Monitor Hilfen zur Erziehung 2012. Dortmund: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Flam, Helena (Hrsg.) (2007): Migranten in Deutschland. Statistiken - Fakten - Diskurse. Konstanz: UVK. Fuchs, Max (2016): Flucht, Zuflucht und Kulturelle Bildung - Anmerkungen zu Möglichkeiten und Grenzen einer ästhetischen Praxis. In: Kulturelle Bildung Online. www.kubi-online.de. Gag, Maren und Joachim Schroeder (2012): Refugee Monitoring. Zur Situation junger Flüchtlinge im Ham-burger Übergangssystem Schule/Beruf. Hamburg. http://www.migration-online.de/data/fluchtort_hamburg_refugee_monitoring.pdf. Gaupp, Nora, Tilly Lex und Birgit Reißig (2008): Ohne Schulabschluss in die Berufsausbildung: Ergebnisse einer Längsschnittuntersuchung. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft (3): 388-405. Gomolla, Mechthild und Frank-Olaf Radtke (2000): Mechanismen institutionalisierter Diskriminierung in der Schule. In: Ingrid Gogolin und Bernhard Nauck (Hrsg.): Migration, gesellschaftliche Differen-zierung und Bildung. Resultate des Forschungsschwerpunktprogramms FABER. Wiesbaden: Springer: 321–341. Gottschalk, Franziska (2014): Übergänge gestalten. Junge Flüchtlinge an der Schwelle von der Schule in den Beruf. In: Maren Gag und Franziska Voges (Hrsg.). Inklusion auf Raten. Zur Teilhabe von Flücht-lingen an Ausbildung und Arbeit. Münster: Waxmann: 119–235. Hansen, Jörgen und Magnus Lofstrom (2003): Immigrant Assimilation and Welfare Participation: Do Im-migrants Assimilate into or out of Welfare? In: The Journal of Human Resources 38 (1): 74–98. Haug, Sonja und Leonore Sauer (2007): Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern. Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes. Forschungsstudie im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. Berlin: Bundesministeriums des Innern. Heckmann, Friedrich (2015): Integration von Migranten. Einwanderung und neue Nationenbildung. Wies-baden: Springer. HelpAge und Handicap International (2014): Hidden victims of the Syrian crisis: disabled, injured and older refugees. London: Park Lane Press. Herbert, Ulrich (2001): Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. München: C.H. Beck. Herbert, Ulrich und Karin Hunn (2000): Gastarbeiterpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In: Axel Schildt, Detlef Siegfried und Karl C. Lammers (Hrsg.). Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in beiden deutschen Staaten. Hamburg Hans Chritians Verlag: 273–311. Hertel, Silke, Jan Hochweber, Brigitte Steinert und Eckhard Klieme (2010): Schulische Rahmenbedingun-gen und Lerngelegenheiten im Deutschunterricht. In: Eckhard Klieme, Cordula Artelt, Johannes Hartig u.a. (Hrsg.). PISA 2009. Bilanz nach einem Jahrzehnt. Münster u. a.: Waxmann: 113–151. Hillmanns, Robert (2016): Kulturarbeit mit Geflüchteten – kein flüchtiger Gegenstand. In: Kulturelle Bil-dung Online. www.kubi-online.de. Holm, Andrej (2009), Soziale Mischung. Zur Entstehung und Funktion eines Mythos. In: Forum Wissen-schaft 01/09: 23-26. Holm, Andrej, Dieter Rink, Barbara Schönig und Daniel Gardemin (2015): Städte unter Druck. Die Rück-kehr der Wohnungsfrage. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 6: 69–79. Holthusen, Bernd (2015): Erfahrungen und Perspektiven minderjähriger Flüchtlinge. In: Soziale Passagen (7): 389–396. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 42 Huddleston, Thomas und Jasper Dag Tjaden (2012): Immigrant Citizens Survey. How immigrants experi-ence integration in 15 European cities. Brüssel: King Baudouin Foundation and the Migration Po-licy Group. Hunger, Uwe und Menderes Candan (2009): Politische Partizipation der Migranten in der Bundesrepublik Deutschland und über die deutschen Grenzen hinweg. Expertise im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Münster: Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. HVD (Humanistischer Dachverband Deutschland) und Menschenkind – Fachstelle für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder (Hrsg.) (2015): (K)eine Zukunft. Flüchtlingskinder mit Behinderungen – Menschenrechtsverletzungen in Berlin. Berlin. IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) (2014): Die IAB-SOEP-Migrationsstichprobe. Leben, lernen, arbeiten – wie es Migranten in Deutschland geht. IAB-Kurzbericht 21/2014 Spezial. Nürn-berg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Imdorf, Christian (2010): Wie Ausbildungsbetriebe soziale Ungleichheit reproduzieren: der Ausschluss von Migrantenjugendlichen bei der Lehrlingsselektion. In: Heinz-Hermann Krüger, Ursula Rabe-Kleberg, Rolf-Torsten Kramer und Jürgen Budde (Hrsg.). Bildungsungleichheit revisited. Wiesba-den: VS Verlag für Sozialwissenschaften: 263–278. interface (Hrsg.) (2005): WiderstandsBewegungen. Antirassismus zwischen Alltag Aktion. Ber-lin/Hamburg: Assoziation A. Jakob, Christian (2016): Die Bleibenden. Wie Flüchtlinge Deutschland seit 20 Jahren verändern. Berlin: Ch. Links Verlag. Johannson, Susanne (2014): Begleitete Flüchtlingskinder in Deutschland: Einblicke in den Forschungs-stand. In: DJI Impulse (1): 25–30. Juretzka, Imke (2014): Eine rechtspolitische Betrachtung des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden und Geduldeten. In: Maren Gag und Franziska Voges (Hrsg.). Inklusion auf Raten. Zur Teilhabe von Flüchtlingen an Ausbildung und Arbeit. Münster: Waxmann: 92–107. Kalter, Frank (2006): Auf der Suche nach einer Erklärung für die spezifischen Arbeitsmarktnachteile von Jugendlichen türkischer Herkunft. In: Zeitschrift für Soziologie, 35 (2): 144-160. Kanalan, Ibrahim (2015): Jugendliche ohne Grenzen: Zehn Jahre Proteste und Kämpfe von geflüchteten Jugendlichen - Creating Utopia? In: movements. Journal für kritische Migrations- und Grenzre-gimeforschung, 1 (2). http://movements-journal.org/issues/02.kaempfe/10.kanalan--jugendliche-ohne-grenzen.pdf. KB (Kulturprojekte Berlin GmbH) (2015): Interventionen. Refugees in Arts Education. Tagungsdokumen-tation. http://www.kulturprojekte-berlin.de/fileadmin/user_upload/Kulturelle_Bildung/Interventionen/ Interventionen-Dokumentation-Final.pdf. Kemper, Thomas (2016): Zur schulstatistischen Erfassung der Bildungsbeteiligung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. In: Sonderpädagogische Förderung heute, 61 (2): 194–204. Keuchel, Susanne (2015): Das 1. InterKulturBarometer – Zentrale Ergebnisse zum Thema Kunst, Kultur und Migration. In: Kulturelle Bildung Online. www.kubi-online.de. Kogan, Irena (2007): Working through barriers. Host country institutions and immigrant labour market performance in Europe. Dordrecht u.a.: Springer. Kogan, Irena (2011): New immigrants ― Ol d disadv ant age patterns? Labo ur market integr ation of recen t immigrants into Germany. In: International Migration Review, 49 (1): 91–117. Kogan, Irena (2012): Potenziale nutzen! Determinanten und Konsequenzen der Anerkennung von Bil-dungsabschlüssen bei Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion in Deutschland. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 64 (1): 67-89. Koopmans, Ruud (2016): Does assimilation work? Sociocultural determinants of labour market participati-on of European Muslims. In: Journal of Ethnic and Migration Studies, 42 (2): 197-216. Kraler, Albert, David Reichel, Alexandra König, Martin Baldwin-Edwards und Müge Simsek (2014): Feasibi-lity Study on the Labour Market Trajectories of Regularised Immigrants within the European Uni-on (REGANE I). Final Report. Wien: International Centre for Migration Policy Development. Kristen, Cornelia und Nadia Granato (2007): The educational attainment of the second generation in Ger-many. Social origins and ethnic inequality. In: Ethnicities, 7 (3): 343–366. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 43 Krüger-Potratz, Marianne (2005): Migration als Herausforderung für Bildungspolitik. In: Rudolf Leiprecht und Anne Kerber (Hrsg.). Schule in der Einwanderungsgesellschaft. Schwalbach: Wochenschau Verlag: 56–82. Kruppe, Thomas/Lang, Julia (2015): Weiterbildungen mit Berufsabschluss. Arbeitslose profitieren von Qua-lifizierungen. IAB-Kurzbericht 22/2015. http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb2215.pdf. Kühne, Peter (2009): Flüchtlinge und der deutsche Arbeitsmarkt. Dauernde staatliche Integrationsverwei-gerung. In: Christoph Butterwegge und Gudrun Hentges (Hrsg.). Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung. Migrations-, Integrations- und Minderheitenpolitik. Wiesbaden: VS Verlag für So-zialwissenschaften: 253–267. Langa, Napuli (2015): About the refugee movement in Kreuzberg/Berlin. In: movements. Journal für kriti-sche Migrations- und Grenzregimeforschung, 1 (2). http://movements-journal.org/issues/02.kaempfe/08.langa--refugee-movement-kreuzberg-berlin.pdf. Langthaler, Herbert, Selma Muhič Dizdarevič, Karin Sohler und Helene Trauner (2009): Politische Partizi-pation und Repräsentanz von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in der EU. Forschungsbericht im Rahmen des Programms New orientations for Democracy in Europe. Wien: Asylkoordination Österreich. Lenk, Thomas, Oliver Lück, Florian F. Woitek, Mario Hesse und Matthias Geßner (2014): Gutachten zur Anpassung der Kostenerstattungspauschale gem. § 10 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegeset-zes. Gutachten im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Sächsisches Staatsmi-nisterium des Innern. Leopoldina, acatech und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (2015): Zur Gesundheitsver-sorgung von Asylsuchenden, Kurz-Stellungnahme, 15.10.2015. https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2015_Gesundheit_Asylsuchende_01.pdf. Libau, Elisabeth und Zerrin Salikutluk (2016): Viele Geflüchtete brachten Berufserfahrung mit, aber nur ein Teil einen Berufsabschluss. In: DIW Wochenbericht (35): 732-730. Libau, Elisabeth und Diana Schacht (2016): Spracherwerb: Geflüchtete schließen zu anderen MigrantInnen nahezu auf. In: DIW Wochenbericht, 35: 741-748. Libau, Elisabeth (2011): Arbeitsmarktintegration von hochqualifizierten Zuwanderern: Erklärung des spezi-fischen Integrationsmusters in den deutschen Arbeitsmarkt von Aussiedlern und jüdischen Kon-tingentflüchtlingen aus der ehemaligen Sowjetunion. Dissertation: Universität Mannheim. Lindert, Jutta, Ondine S. von Ehrenstein, Stefan Priebe und Andreas Mielck (2009): Depression and anxiety in labor migrants and refugees – A systematic review and meta-analysis. In: Social Science Medi-cine, 68: 246–257. Lukas, Waldemar (2011): Migranten im Niedriglohnsektor unter besonderer Berücksichtigung der Gedul-deten und Bleibeberechtigten. Working Paper 39 der Forschungsgruppe des Bundesamts für Mig-ration und Flüchtlinge. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Lundborg, Per (2013): Refugees employment integration in Sweden: Cultural distance and labor market performance. In: Review of International Economics, 21 (2): 219–232. Maisch, Andreas (2016): Der große Leerstand in den Flüchtlingsunterkünften. In: Kommunal, 11.04.2016. https://kommunal.de/artikel/der-grosse-leerstand-in-den-fluechtlingsunterkuenften. Marquardsen, Kai und Doreen Müller (2016): Flüchtlinge am Arbeitsmarkt. Kommunale Ansätze für die Teilhabe von Flüchtlingen. In: Mitteilungen aus dem SOFI, 10 (24): 20-21. Mau, Steffen (2016): Assimilation oder Multikulti? Wie Integration gelingen kann: Migrationsforscher strei-ten über den Umgang mit Einwanderern. In: Tagesspiegel, 25.07.2016. Massey, Douglas S. (1999): Why does immigration occur? A theoretical synthesis. In: Charles Hirschman, Philip Kasinitz und Josh DeWind (Hrsg.). The handbook of international migration: The American experience. New York, 34-52. Massumi, Mona, Nora von Dewitz, Johanna Grießbach, Henrike Terhart, Katarina Wagner, Kathrin Hipp-mann und Lale Altinay (2015): Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Schulsys-tem. Bestandsaufnahme und Empfehlungen. Köln: Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache/Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln. Menjívar, Cecilia (2008): Educational hopes, documented dreams: Guatemalan and Salvadoran immigrants’ legality and educational prospects. In: Annals AAPSS, 620 (Dec.): 177–193. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 44 Meyer, Frauke (2014): „Das ist für uns schon ein Experiment.\" Erfahrungen von Ausbilderinnen und Aus-bildern mit jungen Flüchtlingen in der dualen Ausbildung. Hamburg: passage gGmbH/Universität Hamburg. http://www.fluchtort-hamburg.de/fileadmin/pdf/2015/passage_FOH_2014_Broschuere_Web.pdf. Meysen, Thomas, Janna Beckmann und Nerea González Méndez de Vigo (2016): Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Rechtsexpertise im Auftrag des Deut-schen Jugendinstituts. München: Deutsches Jugendinstitut e. V. Mohr, Katrin (2005): Stratifizierte Rechte und soziale Exklusion von Migranten im Wohlfahrtsstaat. In: Zeitschrift für Soziologie, 34 (5): 383-398. Morris, Lydia (2002): Managing Migration: Civic stratification and migrants rights. London: Routledge. Motakef, Mona (2006): Recht auf Bildung. Das Menschenrecht auf Bildung und der Schutz vor Diskriminie-rung. Exklusionsrisiken und Inklusionschancen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. movements (2015): Lessons from the struggles. A collage. In: movements. Journal für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung, 1 (1). http://movements-journal.org/issues/01.grenzregime/19.from-the-struggles--lessons.html. Müller, Andrea G. und Petra Stanat (2006): Schulischer Erfolg von Schülerinnen und Schülern mit Migrati-onshintergrund: Analysen zur Situation von Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion und aus der Türkei. In: Jürgen Baumert, Petra Stanat und Rainer Watermann (Hrsg.). Herkunftsbeding-te Disparitäten im Bildungswesen: Differenzielle Bildungsprozesse und Probleme der Verteilungs-gerechtigkeit. Vertiefende Analysen im Rahmen von PISA 2000. Wiesbaden: VS Verlag für Sozial-wissenschaften, 221–255. Müller, Andreas (2014): Unbegleitete Minderjährige in Deutschland, Fokus-Studie der deutschen nationa-len Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). Working Paper 60. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Müller, Annekathrin (2015): Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Strategien zum Nachweis rassisti-scher Benachteiligungen. Eine Expertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Müller, Doreen, Barbara Nägele und Fanny Petermann (2014): Jugendliche in unsicheren Aufenthaltsver-hältnissen im Übergang Schule-Beruf. Göttingen: Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwick-lungen e.V. http://www.frsh.de/fileadmin/beiboot/BB13/BB-13-12-Anlage.pdf. Müssig, Stephanie und Susanne Worbs (2012): Politische Einstellungen und politische Partizipation von Migranten in Deutschland. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Mutl, Jan und Heiko Kirchhain (2015): Die Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf die größten deutschen Immobilienmärkte. Diskussionspapiere zur Immobilienwirtschaft. Wiesbaden: EBS Real Estate managment Institute. OECD (2016): Erfolgreiche Integration: Flüchtlinge und sonstige Schutzbedürftige. Paris: OECD Publishing. Ohliger, Rainer und Florinda Brands (2016): Chancen erkennen – Perspektiven schaffen – Integration er-möglichen. Bericht der Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspo-litik. Stuttgart: Robert Bosch Stiftung GmbH. Öztürk, Halit (2011): Weiterbildung im Kontext heterogener Lebenswelten. In: Zeitschrift für Bildungsfor-schung, 1 (2): 151-164. Öztürk, Halit und Sara Reiter (2015): Weiterbildung im Spiegel von Migration. Stand und Perspektiven der Weiterbildungsforschung. In: Die Zeitschrift für Erwachsenenbildung (02/2015): 31–34. Parasnis, Jaai, Dietrich Fausten und Roland Cheo (2008): Do Australian qualifications help? The effect of host country qualification on migrant participation and unemployment. In: The economic record, 84 (s1): 131-140. Parusel, Bernd (2015): Unbegleitete Minderjährige auf der Flucht. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (25): 31–38. Pastoor, Lutine de Wal (2015): The mediational role of schools in supporting psychosocial transitions among unaccompanied young refugees upon resettlement in Norway. In: International Journal of Educational Development, 41: 245–254. Pieper, Tobias (2008): Die Gegenwart der Lager: Zur Mikrophysik der Herrschaft in der deutschen Flücht-lingspolitik. Münster: Westfälisches Dampfboot. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 45 Piętka-Nykaza, Emilia (2015): ‘I want to do anything which is decent and relates to my profession’. Refugee doctors’ and teachers’ strategies of re-entering their professions in the UK. In: Journal of Refugee Studies, 28 (4): 523–543. Plöger, Andrea (2014): Die Proteste der Refugees. Eine Bewegung von den Rändern ins Zentrum Europas. In: PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, 44 (4): 585–599. Portes, Alejandro, Patricia Fernández-Kelly und William Haller (2009): The adaptation of the immigrant second generation in America: A theoretical overview and recent evidence. In: Journal of Ethnic and Migration Studies, 35 (7): 1088–1104. Pothmann, Jens (2015): Flüchtlinge in Obhut der Jugendhilfe. Hinweise zur Belastbarkeit der Datenlage bei unbegleiteten Minderjährigen. In: KomDat, 18 (1): 10–12. Pothmann, Jens (2015): Unbegleitete minderjährige Ausländer im Spiegel der (amtlichen) Statistik. Präsen-tation zur Jahrestagung Jugendhilfeplanung des LWL Landesjugendamt Westfalen am 24.09.2015 in Münster, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Radtke, Frank-Olaf (1996): Seiteneinsteiger – Über eine fragwürdige Ikone der Schulpolitik. In: Georg Au-ernheimer und Peter Gstettner (Hrsg.). Jahrbuch für Pädagogik. Pädagogik in multikulturellen Ge-sellschaften. Frankfurt a. M., 49–63. Razum, Oliver, Annette Bunte, Andreas Gildsdorf, Andreas Ziese und Kayvan Bozorgmehr (2016): Gesund-heitsversorgung von Flüchtlingen. Zu gesicherten Daten kommen. In: Deutsches Ärzteblatt, 113 (4): 130–134. Renner, Walter und Birgit Senft (2013): Predictors of unemployment in refugees. In: Social Behavior Personality: An International Journal, 41 (2): 263–270. Reuter, Lutz (1999): Schulrechtliche und schulpraktische Fragen der schulischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Erstsprache. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 99 (1): 26–43. Rich, Anna-Katharina (2016): Asylerstantragsteller in Deutschland im Jahr 2015 – Sozialstruktur, Qualifika-tionsniveau und Berufstätigkeit. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Robert Bosch Stiftung (2016): Was wir über Flüchtlinge (nicht) wissen. Der wissenschaftliche Erkenntnis-stand zur Lebenssituation von Flüchtlingen in Deutschland. Eine Expertise im Auftrag der Robert Bosch Stiftung und des SVR-Forschungsbereichs. Berlin: Forschungsbereich beim Sachverständi-genrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Röder, Sebastian (2016): Überblick zu den Änderungen durch das Integrationsgesetz vom 6. August 2016. (Stand: 31.8.2016). Stuttgart: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. http://fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Asyl-%20und%20Fluechtlingspolitik%20BRD/2016-8-31-BeitragIntegrGfinal.pdf [15.11.16]. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2015): Junge Flüchtlinge. Aufga-ben und Potenziale für das Aufnahmeland, Kurzinformation des SVR-Forschungsbereichs 2015-2, Berlin. Salikutluk, Zerrin, Johannes Giesecke und Martin Kroh (2016): Geflüchtete nahmen in Deutschland später eine Erwerbstätigkeit auf als andere MigrantInnen. In: DIW Wochenbericht, 35 (749-756). Schammann, Hannes und Christin Younso (2016): Studium nach der Flucht? Angebote deutscher Hoch-schulen für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung. Empirische Befunde und Handlungsemp-fehlungen. Hildesheim: Universitätsverlag Hildesheim. Schattmann, Jürgen und Jan Lamontaine (2015): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. In: Institut für soziale Arbeit e.V. (Hrsg.). ISA-Jahrbuch zur Sozialen Arbeit 2014. Müns-ter: Waxmann: 104–118. Scheer, Albert (2016): Mythen über die Migrationsforschung. Warum sich komplexe Befunde zu Integrati-onsprozessen nicht zu einer einfachen Realität verdichten lassen. Replik auf Hedwig Richter. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.06.2016. Schmidt, Thilo und Wilfried Smidt (2014): Kompensatorische Förderung benachteiligter Kinder – Entwick-lungslinien, Forschungsbefunde und heutige Bedeutung für die Frühpädagogik. In: Zeitschrift für Pädagogik, 60 (1): 132–149. Schreyer, Franziska, Angela Bauer und Karl-Heinz P. Kohn (2015): Betriebliche Ausbildung von Gedulde-ten. Für den Arbeitsmarkt ein Gewinn, für die jungen Fluchtmigranten eine Chance. IAB Kurzbe-richt 1/2015: Nürnberg. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 46 Schönherr, Daniel und Florian Oberhuber (2015): Kulturelle Beteiligung – Studie über die Nutzung kultu-reller Angebote der Stadt Wien gibt exemplarisch Aufschluss über förderliche und hemmende Faktoren kultureller Teilhabe. In: Kulturelle Bildung Online. www.kubi-online.de. Schönwälder, Karen, Cihan Sinanoglu und Daniel Volkert (2011): Vielfalt sucht Rat. Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund in deutschen Großstädten. Berlin: Heinrich Böll Stiftung. Schwalgin, Susanne (2015): Traumatisierte Flüchtlinge und ihre gesundheitliche Versorgung. InfoDienst: Migration und öffentliche Gesundheit: Im Fokus: Flüchtlinge. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. http://www.infodienst.bzga.de/?uid=9946294c53c78706a72f52b0f4a9. Sen, Amartya (1992): Inequality reexamined. Cambridge Massachusetts: Harvard University Press. Sen, Amartya (2002): Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Markt-wirtschaft. München: dtv. Shah, Hanne (2015): Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in der Schule. Eine Handreichung. Stuttgart: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Sharifi, Azadeh (2015): Berlin Mondiale – Flüchtlinge Kulturinstitutionen: Zusammenarbeit in den Küns-ten. Berlin: Kulturprojekte Berlin GmbH – Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung. Sidhu, Ravinder und Sandra Taylor (2012): Supporting refugee students in schools: What constitutes inclu-sive education? In: International Journal of Inclusive Education, 16 (1): 39–56. Simonson, Julia, Claudia Vogel, Clemens Tesch-Römer (2016a): Freiwilliges Engagement in Deutschland: Zentrale Ergebnisse des Deutschen Freiwilligensurveys 2014. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Freiwilligensurvey-2014-Kurzfassung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf. Simonson, Julia, Jochen P. Ziegelmann, Claudia Vogel und Clemens Tesch-Römer (2016b): Zentrale Ergeb-nisse des Deutschen Freiwilligensurveys 2014. In: Julia Simonson, Claudia Vogel und Clemens Tesch-Römer (Hrsg.). Freiwilliges Engagement in Deutschland: Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014. Berlin: 15–21. Slowey, Maria und Hans. G. Schuetze (2012): All change – no change? Lifelong learners and higher educati-on revisited. In: Maria Slowey und Hans G. Schuetze (Hrsg.). Global Perspectives on Higher Educa-tion and Lifelong Learners. London: Routledge: 3–21. Söhn, Janina (2010): Rechtsstatus und Bildungschancen – Die staatliche Ungleichbehandlung von Migran-tengruppen und ihre Folgen. In: Migration und Soziale Arbeit (3+4): 276–282. Söhn, Janina (2011): Immigrants educational attainment: A closer look at the age-at-migration effect. In: Matthias Wingens, Michael Windzio, Can Aybek und Helga de Valk (Hrsg.). A life-course perspecti-ve on migration and integration. Dortrecht u.a.: Springer: 27–53. Söhn, Janina (2011): Rechtsstatus und Bildungschancen. Die staatliche Ungleichbehandlung von Migran-tengruppen und ihre Konsequenzen. Reihe Sozialstrukturanalyse . Wiesbaden: VS Verlag für So-zialwissenschaften. Söhn, Janina (2013): Unequal welcome and unequal life chances: How the state shapes integration oppor-tunities of immigrants. In: European Journal of Sociology/Archives Européennes de Sociologie, 54 (2): 295–326. Söhn, Janina (2016): Back to school in a new country? The educational participation of adult immigrants in a life-course perspective. In: Journal of International Migration and Integration, 17 (1): 193–214. Sprung, Annette (2011): Zwischen Diskriminierung und Anerkennung. Weiterbildung in der Migrationsge-sellschaft. Münster u.a.: Waxmann. StaBa (Statistisches Bundesamt) (2016): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrations-hintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2015. Wiesbaden. StaBa (Statistisches Bundesamt) (2017): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen 2015. Wiesba-den. Taylor, Sandra und Ravinder Sidhu (2012): Supporting refugee students in schools: What constitutes inclu-sive education? In: International Journal of Inclusive Education, 16 (1): 39–56. Thränhardt, Dietrich (2015): Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Deutschland. Humanität, Effektivität, Selbstbestimmung. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Tubergen, Frank van (2011): Job search methods of refugees in the netherlands: Determinants and conse-quences. In: Journal of Immigrant and Refugee Studies, 9 (2): 179–195. Erfolgsfaktoren bei der Integration von Flüchtlingen Literatur 47 Ünsal, Nadiye (2015): Challenging ‘refugees’ and ‘supporters’. Intersectional power structures in the refugee movement in Berlin. In: movements. Journal für kritische Migrations- und Grenzregimefor-schung, 1 (2). Vogel, Christian und Anita Schwikal (2015): Bildungschancen für Geflüchtete. Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Öffnung von Hochschulen für Asylsuchende und Flüchtlinge. Kaiserslau-tern: Hochschule Kaiserslautern. Vogel, Claudia, Julia Simonson und Clemens Tesch-Römer (2016): Freiwilliges Engagement und informelle Unterstützungsleistungen von Personen mit Migrationshintergrund. In: Julia Simonson, Claudia Vogel und Clemens Tesch-Römer (Hrsg.). Freiwilliges Engagement in Deutschland: Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014. Berlin: 579–613. von Keller, Christine (2011): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland. In: Jugendhilfe, Heft 1, 5–14. Wächter-Raquet, Marcus (2016): Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge. Der Umsetzungsstand im Überblick der Bundesländer. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Weinmann, Martin (2013): Potenzial für Bundestagswahlen: Politische Partizipation von Drittstaatsange-hörigen. Berlin: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Weiß, Anja (2010): Die Erfahrung rechtlicher Exklusion. Hochqualifizierte MigrantInnen und das Auslän-derrecht. In: Arnd-Michael Nohl, Karin Schittenhelm, Oliver Schmidtke und Anja Weiß (Hrsg.). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften: 123-137. Wendeborn, Mathias (2016): Refudocs – ein ergänzendes Konzept. InfoDienst: Migration und öffentliche Gesundheit: Im Fokus: Flüchtlinge. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. http://www.infodienst.bzga.de/?uid=9946294c53c78706a72f52b0f4a9. Wendel, Kay (2014): Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Regelungen und Praxis der Bundes-länder im Vergleich. Frankfurt am Main: Pro Asyl. Wenner, Judith, Oliver Razum, Liane Schenk, Ute Ellert und Kayvan Bozorgmehr (2016): Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit ungesichertem Aufenthaltsstatus im Vergleich zu Kindern mit und ohne Migrationshintergrund: Auswertung der KiGGS-Daten 2003-06. In: Bun-desgesundheitsblatt, 59 (5): 627–635. Wilcke, Holger und Laura Lambert (2015): Die Politik des O-Platzes. (Un-)Sichtbare Kämpfe einer Geflüch-tetenbewegung. In: movements. Journal für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung, 1 (2). http://movements-journal.org/issues/02.kaempfe/06.wilcke,lambert--oplatz-k%C3%A4mpfe-gefl%C3%BCchtete-bewegung.html. Will, Anne-Kathrin (2012): Deutsche Integrationsmaßnahmen aus der Sicht von Nicht-EU-Bürgern: Die Ergebnisse des Immigrant Citizens Survey für Deutschland. Berlin: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Worbs, Susanne und Eva Bund (2016): Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in Deutschland. Quali-fikationsstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Zukunftsorientierungen. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Yoshikawa, Hirokazu (2011): Immigrants raising ctizens: Undocumented parents and their young children. New York: Russell Sage Foundation. Zeit 6.3.2015: Die Zeit, Was sollen wir tun? Ein Gespräch mit der Kölner Sozialsenatorin, 16.3.2015 Zieris, Ernst (1972): So wohnen unsere ausländischen Mitbürger. Bericht zur Wohnsituation ausländischer Arbeitnehmerfamilien in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Publikation dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Außerdem ist diese kostenlose Publikation - gleichgültig wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Publikation dem Empfänger zugegangen ist - nicht zum Weiterverkauf bestimmt. Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Durchführung der Untersuchungen sowie die Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen sind von den Auftragnehmern in eigener wissenschaftliche Verantwortung vorgenommen worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Untersuchungen. Alle Rechte einschließlich der fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten. Citations (2)References (165)... Zugleich bestand ein auffallendes Informationsdefizit hinsichtlich verlässlicher Grunddaten zu Flüchtlingsfamilien in bayerischen Kitas. Ursächlich dafür ist nicht zuletzt die Schwierigkeit einer empirischen Identifizierung von Personen als Flüchtlinge; auch amtlich erhobene Daten (etwa durch EASY 2 ) eignen sich nicht für differenzierte Analysen, da sie nur wenige Personenmerkmale erfassen (Söhn Marquardsen, 2017 (Mika, 2002;Schnell, 1997 Dieser führungstheoretische Ansatz der Fortschrittsfähigen Organisation , der im Wesentlichen von Kirsch (1996) entwickelt wurde und grundlegend auf den Überlegungen von Etzioni (2009) basiert, formuliert drei Teameigenschaften ( Teamcharakteristika ), die die laufende Entwicklungs-und Fortschrittsfähigkeit von Teams konstituieren. Übertragen auf die hier interessierende Fragestellung handelt es sich um (vgl. ...Flüchtlingskinder verändern Kitas: Herausforderungen und Situationsveränderungen für TeamsArticleOct 2018Sigrid Lorenz
Monika Wertfein
Erik DanayViewFrom Refugees to Employees: Comparison of the Labour Market Integration of Syrian Refugees in Turkey and GermanyThesisFull-text availableJun 2019
Laura KunzendorfGermany and Turkey, the two European states hosting the largest number of Syrian refugees, are faced with the challenge to integrate these refugees into their labour markets on the long-term. However, the shortcomings and strengths in this process are disparate in the two countries, both struggle with aspects of labour market integration that are achieved in the respective other country. The literature is aware of several factors influencing the labour market integration outcome of migrants. However, there is no clarity on the relevance and influence potential of single factors depending on the specific conditions in the host country. One reason is that detailed case studies considering diverse influencing factors within a holistic approach and also giving weight to the experiences of the concerned persons themselves - the refugees - are missing. With the help of an ethnographic approach, the present thesis shows that bureaucracy and institutional support, skills and experiences, as well as social networks, are the main drivers on the way into employment for refugees in Germany and Turkey. Yet, due to different national contexts, the degree and the way in which these factors shape the labour market entry diverges. While on the rather inflexible German labour market language skills are decisive and official certificates required to enter a job, social networks and the demonstration of practical skills are pivotal for employment on the Turkish labour market. Moreover, in Germany, high levels of bureaucracy and institutional support lead to a slow but eventually stable labour market integration of refugees. In Turkey, on the other hand, low levels of bureaucracy and institutional support push refugees into employment quickly but result in informal, unstable working situations. The results demonstrate that there is vast need and scope for improvement of labour market integration in both destinations by learning from already successful approaches adopted in the respective other country.ViewShow abstractStudium nach der Flucht? Angebote deutscher Hochschulen für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung Empirische Befunde und HandlungsempfehlungenResearchFull-text availableMar 2018
Hannes Schammann
Christin YounsoViewFreiwilliges Engagement in Deutschland: Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014BookJan 2017
Julia Simonson
Claudia Vogel
Clemens Tesch-RoemerDiese Studie ist eine aktuelle Bestandsaufnahme zum freiwilligen Engagement. Die Ergebnisse basieren auf dem Deutschen Freiwilligensurvey, der 2014 zum vierten Mal im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt wurde. Die Autor/innen klären die Fragen: Wer engagiert sich aus welchen Beweggründen? Wie ist freiwilliges Engagement ausgestaltet und an welche Ressourcen und Rahmenbedingungen ist es geknüpft? Wie hat sich freiwilliges Engagement gewandelt?Der Inhalt• Freiwilliges Engagement und zivilgesellschaftliches Handeln im Zeitvergleich• Die Ausgestaltung freiwilligen Engagements und individuelle Ressourcen• Organisationale, regionale und kulturelle Rahmenbedingungen des freiwilligen EngagementsDie Zielgruppen• Forscher/innen, Dozent/innen und Student/innen der Fachgebiete Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft, Pädagogik und verwandter Disziplinen• Praktiker/innen aus der Zivilgesellschaft (z.B. in den Bereichen Sport, Kirche, Soziales und Politik), politische Entscheidungsträger/innen in Bund, Ländern und KommunenDie Herausgeber/innenDie Herausgeber/innen arbeiten am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA), einem auf dem Gebiet der sozial- und verhaltenswissenschaftlichen Gerontologie tätigen wissenschaftlichen Forschungsinstitut.Dr. Julia Simonson ist Soziologin, Leiterin des Arbeitsbereichs Forschung und stellvertretende Institutsleiterin.Dr. Claudia Vogel ist Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin.Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer ist Psychologe und Institutsleiter.ViewShow abstractIntegration von MigrantenBookJan 2015Friedrich HeckmannViewRechtsstatus und Bildungschancen. Die staatliche Ungleichbehandlung von Migrantengruppen und ihre Konsequenzen. Reihe „Sozialstrukturanalyse\"BookJan 2011
Janina SoehnViewInequality ReexaminedArticleJul 1996Andrés De FranciscoAmartya SenViewFreiwilliges Engagement und informelle Unterstützungsleistungen von Personen mit MigrationshintergrundChapterFull-text availableNov 2017
Claudia Vogel
Julia Simonson
Clemens Tesch-RoemerDas freiwillige Engagement und die öffentliche Aktivität von Menschen mit Migrationshintergrund können als Indikatoren für die gesellschaftlichen Teilhabechancen in der bundesdeutschen Gesellschaft verstanden werden. Freiwilliges Engagement hat für Menschen, die aus ihrem Herkunftsland in eine neue Heimat eingewandert sind, eine doppelte Bedeutung (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2010: 161): Zum einen übernehmen engagierte Migrantinnen und Migranten wichtige gesellschaftliche Aufgaben (Engagement kann also als Zeichen von Integration verstanden werden), zum anderen ist freiwilliges Engagement auch ein Weg zu Teilhabe und Mitgestaltung der Gesellschaft (kann also einen Weg in die Integration bilden). Sind die Anteile freiwillig Engagierter, die gewählten Engagementbereiche und die Ausgestaltung des Engagements bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ähnlich, kann dies ebenso mit Blick auf die Integrationsleistung der Migrantinnen und Migranten interpretiert werden als auch mit Blick auf die Integrationsleistung der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.ViewShow abstractUnbegleitete Minderjährige in Deutschland. Fokus-Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetz (EMN)BookJan 2014Andreas MüllerMinderjährige Drittstaatsangehörige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, unabhängig davon, ob ein Schutzgesuch gestellt wird. Sie reisen in der Regel illegal nach Deutschland ein und werden bei einem Aufgriff durch die Behörden durch das Jugendamt in Obhut genommen, falls keine Zurückschiebung an der Grenze erfolgt. Um eine Bleibeperspektive zu erhalten, steht ihnen zum einen der Weg über das Asylverfahren offen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügt über speziell geschulte Sonderbeauftrage für unbegleitete Minderjährige, die eine kindgerechte Anhörung im Asylverfahren gewährleisten sollen und bei der Entscheidung über den Asylantrag kindspezifische Aspekte berücksichtigen. Zum anderen stellen ihnen die Ausländerbehörden – unter den entsprechenden Voraussetzungen – in der Regel eine Duldung aus, die in einen längerfristigen Aufenthalt münden kann, wenn sie sich in die Lebensrealität in Deutschland einfügen können und beispielsweise eine Schul- oder Berufsausbildung abschließen. Hierzu verfügt die Jugendhilfe über eine Vielzahl möglicher Unterstützungsleistungen. In der praktischen Umsetzung ergibt sich jedoch ein Spannungsfeld zwischen Jugendhilferecht und Aufenthaltsrecht. Die Leistungen der Jugendhilfe sind aber nicht auf diejenigen unbegleiteten Minderjährigen beschränkt, die keinen Asylantrag stellen. In den Fällen, in denen Unterstützung durch die Jugendhilfe erfolgt, kann es oftmals auch bei einer Ablehnung des Schutzgesuchs zu einer Bleibeperspektive über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus kommen. Werden unbegleitete Minderjährige dennoch ausreisepflichtig, genießen sie einen besonderen Schutz bei Inhaftierung und Abschiebung.ViewShow abstractAuf der Suche nach einer Erklärung für die spezifischen Arbeitsmarktnachteile von Jugendlichen türkischer Herkunft / In Search of an Explanation for the Specific Labor Market Disadvantages of Second Generation Turkish Migrant ChildrenArticleJan 2006Z SOZIOL
Frank KalterZusammenfassungZahlreiche Studien haben für den deutschen Arbeitsmarkt mittlerweile belegt, dass die Gruppe der Türken innerhalb der zweiten Generation eine gewisse Sonderrolle einzunehmen scheint: Während die schlechteren Positionierungen der Nachkommen anderer ehemaliger Arbeitsmigranten weitgehend durch formale Bildungsqualifikationen zu erklären sind, bleiben für die türkischen Jugendlichen auch unter deren Kontrolle in der Regel erhebliche Nachteile bestehen. Dies haben Holger Seibert und Heike Solga jüngst in dieser Zeitschrift noch einmal bestätigt. Wie viele andere Autoren führen sie letztlich eine spezifische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt als Erklärung an. Dagegen wird in diesem Beitrag argumentiert, dass daneben noch weitere potenzielle Ursachen des spezifisch türkischen Nachteils denkbar sind, die theoretisch nicht weniger plausibel sind. Insbesondere ist hier der Mangel an hilfreichen Ressourcen zu nennen, etwa Unterstützungsleistungen seitens der Eltern oder vor allem auch Aufnahmeland-spezifische Kapitalien. Mit Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) wird gezeigt, dass sich die von Seibert und Solga berichteten spezifisch türkischen Nachteile in der Tat schon weitgehend durch die ethnische Zusammensetzung der Freundschaftsnetzwerke und vor allem durch unzureichende deutsche Sprachkenntnisse erklären lassen. Dieser Befund hat auch vor strengeren kausalanalytischen Betrachtungen Bestand, die durch den Längsschnittcharakter der Daten möglich sind.ViewShow abstractIntegration von GeflüchtetenArticleFull-text availableJun 2016Herbert Brücker
Joachim Moeller
Joachim WolffIn this Statement, the IAB is commenting on the draft of the ruling coalition of the CDU/CSU (Christian Democratic Union/Christian Social Union) and the SPD (Social Democratic Party) concerning an integration law (printed parliamentary document 18/8615) as well as on the motion Supporting refugees in finding work, promoting integration and combatting wage dumping ( Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen ) of the parliamen-tary party Die Linke (The Left) (printed parliamentary document 18/6644) and on the two motions Labour market policy for refugees – practical support from the begin-ning ( Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge – Praxisnahe Förderung von Anfang an ) (printed parliamentary document 18/7653) and Integration is live democracy and strengthens social cohesion ( Integration ist gelebte Demokratie und stärkt denIAB-Stellungnahme 4/2016 5sozialen Zusammenhalt ) (printed parliamentary document 18/7651) of the parliamentary group Bündnis 90/Die Grünen (Alliance 90/The Greens).The integration of refugees demands a systematic, comprehensive approach whichencompasses the Federal Government, the Federal States and local authorities, public institutions such as the Federal Office for Migration and Refugees and the Federal Employment Agency, schools and universities and, not least, strong commitment from volunteers and civil society organisations. It will not be achievedthrough an integration law alone. The motions of the parliamentary groups Bündnis 90/Die Grünen and Die Linke also make this point. Before the individual provisions of the integration law are dealt with, this Statement will first outline from the perspective of the IAB the central principles relating to integration of persons who have fled from their home countries and are now in Germany; from these, the criteria will then be derived through which the individual provisions of the draft integration law of the coalition groups CDU/CSU and SPD can be evaluated. The individual measures will be weighed up critically against the background of the evidence available to the IAB.ViewShow abstractMedizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Menschen mit MigrationshintergrundChapterJan 2014Patrick Brzoska
Yüce Yilmaz-AslanAnne-Kathrin Exner MSc
Oliver RazumMit insgesamt fast 16 Millionen Menschen hat ein großer Teil der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund. Die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund umfasst Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und deutsche Staatsangehörige, die selbst oder deren Eltern nach Deutschland zugewandert sind. Die beiden größten Bevölkerungsgruppen mit Migrationhintergrund sind (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie Menschen türkischer Herkunft. Zusammen machen sie knapp die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus (vgl. Statistisches Bundesamt 2012).ViewShow abstractShow moreAdvertisementRecommendationsDiscover moreProjectLegal status and educational opportunities of immigrant children
Janina SoehnView projectProjectSocioeconomic reporting (soeb 3)
Janina Soehn
René Lehweß-Litzmann
Peter BartelheimerView projectArticleTransforming Teaching through Arts IntegrationDecember 2014Lori SnyderPatricial KlosLauren Grey-HawkinsRead moreArticleLow Cost Beam Current IntegratorJuly 1973 · Review of Scientific InstrumentsW. M. CarraJ. E. EhretJ. M. MeeseAn inexpensive beam current integration system is described which measures the total integrated charge in a direct current accelerator beam during electron damage or ion implantation experiments over a wide range of positive or negative beam currents used in these experiments. Read moreConference PaperFull-text availableACTIVE ENGINE ORDER NOISE EQUALIZATION CONTROL COMBINED WITH VIRTUAL MICROPHONESJuly 2018
Songming Qi
Yu Wang
Qiang Ge
Sifa ZhengLow-frequency noise is a significant factor that influences the acoustical comfort inside vehicles. The adaptive feedforward control system is usually utilized to mitigate low-frequency noise, which may introduce the problem of spatial interference of error microphones of control system with the control area. The solution of this problem is using the virtual microphone technique. In view of the ... [Show full abstract] strong nonlinear characteristic of the sound field inside the vehicle, a nonlinear virtual microphone estimation method is proposed in this paper. The back propagation neural network is utilized to estimate the transfer function of acoustic signals in different positions inside the vehicle. Firstly, the characteristic of vehicle sound field is analyzed theoretically. Then the estimation model of nonlinear virtual microphone combined with neural network is established. The inputs of this model are two physical microphone signals and the engine speed signal, while the outputs are two virtual microphone signals. Integrating this model with the engine order noise equalization control model, the engine order can be adjusted independently by selecting different combinations of gain factors corresponding to the center frequencies of the equalized control reference signals. Through experimental verification, good control performance can be achieved using non-linear virtual microphone for different control modes.View full-textConference PaperThe Implementation of Biological Learning Integrates The Local Wisdom of Mamanda Using The Role Play...January 2018Dr. KaspulRead morePublication AuthorsLoading...
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